Es soweit:
unsere Verfassungsbeschwerden wurden fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht!
Warum die Mehrzahl? Vor Gericht kann man nur mit seinem vollen bürgerlichen Namen für seine Rechte eintreten. Für viele Betroffene ist das eine unüberwindliche Hürde. Die Angst vor den möglichen sozialen Folgen der Erkennbarkeit ist einfach zu groß. Trotzdem haben wir zwei Beschwerdeführer gefunden, die bereit waren, diese Hürde zu überspringen. Wir haben dadurch aus der jeweiligen Perspektive des Beschwerdeführers zwei inhaltlich eng verwandte Verfassungsbeschwerden auf den Weg bringen können. Dies zeigt dem Gericht einerseits, dass die Grundrechtsverletzung eine Vielzahl von Personen betrifft, es sichert den Verfahrensverlauf aber auch prozessual besser ab.
Wir danken den Beschwerdeführern für ihren persönlichen Einsatz, ohne den eine Verfassungsbeschwerde nicht möglich gewesen wäre.
Um eine professionelle juristische Betreuung finanzieren zu können, waren wir auf Spenden angewiesen. Es ist ein fünfstelliger Betrag im unterem Bereich zusammengekommen, der vor allem von einer Einzelperson aufgebracht wurde, die anonym bleiben möchte. Geld zu sammeln alleine reicht nicht: Man muss es auch ausgeben können, was letztlich nur mit Abstrichen bei der Anonymität möglich ist. Auch hier hat uns eine Einzelperson weitergeholfen, die uns in die Lage versetzt hat, die notwendigen Zahlungen zu leisten.
Es gab auch viele weitere Anstrengungen, die für die Arbeit an der Verfassungsbeschwerde von Bedeutung waren, zum Beispiel der Kontakt mit Bürgerrechtsorganisationen und anderen Personen, die sich für Menschenrechte engagieren, die Beobachtung relevanter Veröffentlichungen in den Medien, die Suche nach einer kompetenten anwaltlichen Vertretung, die Recherche wissenschaftlicher Studien, Nachfragen bei Forschern, Anschreiben an Antidiskriminierungsstellen und vieles mehr. Es gab also
unglaublich viel Arbeit hinter den Kulissen und viele, die dazu beigetragen haben und denen wir hiermit danken möchten.
Rückblickend haben wir uns vieles einfacher vorgestellt.
Wie es scheint, darf sich niemand für die Interessen und Menschenrechte der pädophilen und hebephilen Menschen in Deutschland einsetzen. Selbst deutsche Menschenrechtsorganisationen haben Angst vor dem Stigma „Pädophilenfreund“. Es gab kaum eine Bürgerrechtsorganisation, die uns überhaupt geantwortet hat. Hochoffiziell helfen wollte uns niemand, obwohl durchaus ein Bewusstsein für die Problematik geweckt werden konnte. Eine Organisation hat es einem ihrer Mitarbeiter erlaubt, uns auf privater Basis in einer Webkonferenz Tipps zur Vorgehensweise zu geben. Eine andere hat dazu beigetragen, dass das Thema „Puppenverbot“ im Grundrechte-Report 2022, einem gemeinsamen „alternativen Verfassungsschutzbericht“ von zehn Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, aufgegriffen wurde.
Fast noch schwieriger und zeitweise regelrecht zermürbend war die Suche nach einem Anwalt. Wir hätten uns nie vorstellen können, dass es so schwierig werden würde, die nötige professionelle juristische Unterstützung zu finden. Wir mussten mit großer Beharrlichkeit an sehr, sehr viele Türen klopfen. Es war uns dabei wichtig, keine faulen Kompromisse in Hinblick auf die Qualifikation zu machen. Mit der Lösung, die wir am Ende dann doch noch gefunden haben, sind wir sehr glücklich. Wir hätten uns keine bessere juristische Betreuung wünschen können.
Zwar glauben wir, hervorragende Argumente zusammengetragen und vorgebracht zu haben die uns gute Erfolgsaussichten bescheren, aber das bedeutet mitnichten, dass wir nun auch fest mit einem Erfolg der Verfassungsbeschwerden rechnen dürfen. Denn das glauben andere Beschwerdeführer sicherlich genauso und werden am Ende fast immer enttäuscht. Das Verfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber aus Respekt vor dem Prinzip der Gewaltenteilung generell viel Spielraum und schreitet im Grunde nur ein, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Die Erfolgsaussichten vor dem Verfassungsgericht sind grundsätzlich gering. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Angabe von Gründen ablehnen. Das BVerfG hat im letzten Jahr 5.352 Eingänge verzeichnet, wovon 95 Prozent Verfassungsbeschwerden waren. Lediglich 67 davon waren erfolgreich. Damit lag die Erfolgsquote nur bei 1,29 Prozent, was den zweitniedrigsten Wert nach 1997 mit 0,97 Prozent ausmacht. (Quelle der Zahlen LTO vom 23. Februar 2022).
Falls die Verfassungsbeschwerden durch Nicht-Annahme „erledigt“ werden, wissen wir in einigen Monaten Bescheid und können dann entscheiden, ob wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen. Falls die Beschwerden zur Entscheidung angenommen werden sollten, ist mit einer Prozessdauer von mehreren Jahren zu rechnen. Für Betroffene ist das eine unfassbar lange Zeit. Selbst im günstigsten Fall werden sie noch auf Jahre unter einer brutalen und ungerechten Gesetzgebung leiden.
Trotzdem und völlig egal wie die Sache enden mag:
Wir haben ein Signal gesendet. Ein Signal an diejenigen, die meinen Menschenrechte mit Füßen treten zu können solange es die Menschenrechte von Pädophilen und Hebephilen sind.
Wir leisten Widerstand und wehren uns! Und das ist zugleich auch unser Signal an alle Pädophilen und Hebephilen: So schwierig es auch sein mag,
wir können zusammenstehen und uns wehren. Zusammen schaffen wir es! Wir sind dabei auch nicht völlig allein. Man muss sie suchen und dabei Ausdauer beweisen, aber es gibt sie: Andere Menschen, die sich des gewaltigen Stigmas rund um Pädophilie und den Kontakt mit Pädophilen bewusst sind und trotzdem bereit sind, sich für eine als gerecht erkannte Sache einsetzen.
Jeder Anfang ist schwer. Aber wie Hermann Hesse in seinem Gedicht „Stufen“ schreibt: „jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.“
Mehr als ein Jahr haben wir intensiv auf diesen Tag hingearbeitet. Eine Arbeit voller Höhen und Tiefen. Wir haben eine Stufe bewältigt. Wir sind bereit für weitere.
Etwas Sorge macht die Entwicklung in Österreich. Dort arbeiten Gruppen daran, dass das „Kindersexpuppen-Verbot“ aus Deutschland übernommen wird. Wir werden jeden unterstützen, der gegen das drohende Verbot vorgeht. Ihr müsst nicht bei Null anfangen. Kontaktiert uns (
team@gegen-das-puppenverbot.de).
Wir stehen an Eurer Seite!
Auch darüber hinaus möchten wir alle ermutigen: Es ist schwierig aber nicht unmöglich etwas zu tun, sich zu wehren, sich Gehör zu verschaffen.
Helft einander, habt Hoffnung und haltet durch, auch wenn es Fehlschläge und Enttäuschungen auf dem Weg gibt. Aus eigener Erfahrung: Wer sich auf den Weg macht kann auch irgendwann zurückschauen und stolz sein.