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Dune
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Beitrag von Dune »

Mitleser hat geschrieben: Do 22. Apr 2021, 15:12 Wer sagt uns, dass in Zukunft nicht auch "pädophile Gedanken" schon eine konkrete Gefahr für die Kinder bedeuten
Mano hat geschrieben: Fr 23. Apr 2021, 19:44 Nach seiner Aussage habe ich illegale Fantasien
Lasst euch doch nicht ins Bockshorn jagen, Leute. Natürlich mögen viele Menschen unsere Fantasien abstoßend finden, aber es sind und bleiben eben Fantasien und die wird und kann uns niemand verbieten.

Beim Verbot von Puppen handelt es sich um ein Verbot von Gegenständen und das ist nun wirklich eine ganz andere Kategorie, als mit Spekulationen über Gedankenkontrolle ins Reich von Sciencefiction und Verschwörungstheorien abzudriften.

Überlegt euch doch mal, wer die Gedankenkontrolleure kontrollieren sollte? Man nennt das einen infiniten Regress.
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Dune hat geschrieben: Mi 21. Apr 2021, 20:00 ...(1) Worauf fußt denn, durch Beispiele belegt, deine Annahme dieses kausalen Zusammenhangs?

... (2) Welches Interesse hätten die Teufelskreis-Verursacher daran, dass sich die Prophezeihung (...) erfüllt ...
Nachvollziehen kann ich diese Gesnken schon.

(1)Der Hund, der in die Ecke getrieben wird, reagiert aggressiv. Könnte beißen.
(2)Ein Hund der beißt, kann eher eingeschläfert werden (zur Sicherheit der Bevölkerung), als ein friedlicher Hund.

Wenn es also gelänge alle Pädos auszuschalten, hätte man schon mal 20-40% (die Zahlen sind jetzt nur mal so dahingeworfen) der potenziellen Missbraucher ausgeschaltet. Und ein Interesse daran hätte hauptsächlich jener, der für diesen großartigen Erfolg in die Regierung gewählt werden will.

Nicht eingehaltene Wahlversprechen sind nun eine Sache. Gesetze, die zweifelhafte Erfolge für eine ungewisse Zukunft versprechen, eine andere.

Ich denke, niemand rechnet mit der angesprochenen Gedankenkontrolle. Sie ist eine überspitzte Utopie. (George Orwell)
Doch auch mir geht es so, dass ich etwas Angst bekomme was als Nächstes auf dem Programm steht, wenn derart unbegründete Gesetze einfach so durchgewunken werden.

Doch sind wir damit schon wieder eine halbe Meile neben dem Threadthema:
Kurtchen hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 22:45 " Es schadet doch keinem wenn ich alte KiPo Videos ansehe .Die sind uralt und sowieso im Umlauf."
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Paul

Beitrag von Paul »

Schnuppe hat geschrieben: Mi 21. Apr 2021, 02:18 Der Besitz von Zeichnungen ist zwar erlaubt, aber Herstellung und Verbreitung sind verboten. Viele Pädophile glauben fälschlicherweise sogar, dass auch der Besitz von Zeichnungen verboten ist
Glücklicherweise, muss man sagen. Würde die Allgemeinheit mitbekommen, dass der Beseitz kinderpornographische Zeichnungen vollkommen legal ist, dann wette ich, dass es keinen Monat dauern würde bis aus dem BMJV ein Gesetzesentwurf für deren Verbot formuliert wird. Genauso wie der Verbot von Kindersexpuppen erst nach der Medienkampagne von Tour41, Sat.1 und BILD in den aktuellen Gesetzesentwurf eingebaut wurde, und aus ähnlichen Gründen jetzt das Verbot sogenannter "Pädophilen-Handbücher" kommen wird.

Man muss davon ausgehen, dass jede Möglichkeit des Auslebens der eigenen Sexualität verboten werden wird. Wenn etwas aktuell noch legal ist, dann nur aus einem von drei Gründen:
  • Man kann es schlicht (noch) nicht verbieten (Beispiel Fantasien im Kopf)
  • Die Gesellschaft hat noch nicht gerafft, dass es noch nicht verboten ist (Beispiel Zeichnungen)
  • Der Gesetzgeber hat noch keinen Weg gefunden, es für Pädophile zu verbieten ohne dabei auch "normale" Menschen mit zu kriminalisieren (Beispiel normale Kinderfotos)
Spätestens seit der Gesetzesänderung 2015 hat dabei ein elementarer Shift stattgefunden: nämlich, dass es nicht nur um den Schutz von Kindern geht, sondern ganz explizit soll auch jegliche Verknüpfung von kindlichem Körper und Sexualität pönalisiert werden. Und mit § 184b StGB Abs. 1 Nr. 1c) hat der Gesetzgeber jetzt schon einen Weg eingebaut, Pädophile für das Betrachten von Bildern ins Gefängnis stecken zu können, die bei nicht-pädophilen Menschen vollkommen legal wären (wie FKK-Fotos oder medizinische Bilder in wissenschaftlichen Büchern):
Um festzustellen, ob eine Abbildung lit. c) unterfällt, ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen. Ist eine Abbildung objektiv für einen Betrachter aus einschlägigen Kreisen sexuell aufreizend und damit grundsätzlich zur sexuellen Stimulierung geeignet, muss hinzukommen, dass diese Abbildung in der konkreten Verwendung durch den Täter primär sexuellen Zwecken dient.

[…]

Durch diese zweistufige Prüfung ist sichergestellt, dass gewöhnliche Nacktaufnahmen –vor allem im Besitz von Eltern oder Verwandten der abgebildeten Kinder –weiterhin straflos bleiben, während dieselben Aufnahmen beim Hinzutreten einer sexuellen Zweckbestimmung in der Hand einer anderen Person strafbar sind.
Quelle: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik: Posing und der Begriff der Kinderpornografie in § 184b StGB nach dem 49. Strafrechtsänderungsgesetz, von Prof. Dr. Jörg Eisele, Tübingen, OStA & Rainer Franosch, Wiesbaden

Der Schritt von dieser Geisteshaltung zu einer vorsorglichen Sicherheitsverwahrung für Menschen, bei denen mit einem in der Zukunft womöglich mal existierenden Pädo-Scanner eine Pädophilie festgestellt wird, ist nicht weit.

Ich würde sagen, wenn wir nicht wollen, dass unsere reine Existenz mehr und mehr kriminalisiert wird, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um uns zu wehren. Anfang Mai wird der Bundesrat die neuen Gesetzesverschärfungen beschließen. Danach steht uns der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
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Mitleser
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Beitrag von Mitleser »

So weit daneben liegen wir damit eigentlich gar nicht. Denn überspitzt formuliert ist das Ansehen von "alten KiPos" ja nichts anderes als ein "Gedankenverbrechen", weil dabei kein Kind direkt zu Schaden kommt (das ist bereits passiert, als die Aufnahmen angefertigt wurden). Und nur weil Puppen und Bilder Gegenstände sind, macht es die Sache nicht schlimmer als reine Gedankenspiele. Warum sollte es verboten sein, sich an einer Puppe "aufzugeilen", während eine entsprechende Fantasie straflos sein soll? Gerade wenn immer wieder argumentiert wird, dass Pädophile Probleme mit ihrer Impulskontrolle hätten (ich frage mich nach wie vor, woher diese Auffassung kommt), dann sollte es doch ein Leichtes sein, auch "pädophile Gedanken" unter Strafe zu stellen.

Wenn es um die Strafverfolgung geht, werden solche Dinge ja schon herangezogen. Hat jemand eine Sammlung von Kinderfotos (legale Dinge wie Bademodekataloge, Strandnackedeis o. ä.), und ist eine pädophile Neigung bekannt, wird dies als strafverschärfend ausgelegt. Auch Tagebücher, welche erotische Gedankenspiele beinhalten, sind einigen Leuten schon zum Verhängnis geworden. Es ist leider zu befürchten, dass irgendwann auch Hirnscans zur Entdeckung einer pädophilen Neigung Pflicht werden, entsprechende Forschungen in diese Richtung wurden ja schon unternommen. All das dient natürlich von offizieller Seite her immer nur dazu, möglichst alle Gefahren für Kinder auszuschließen und den Betreffenden ggf. den Zugang zu diesen zu verwehren.
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Mitleser
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Beitrag von Mitleser »

Pauls Beitrag war noch nicht da, als ich Caspar geantwortet hatte, aber sein Beitrag geht ja genau in die gleiche Richtung. Danke auch für den Link, der fasst meine Befürchtungen sehr gut zusammen, und spätestens jetzt sollten bei allen Pädos die Alarmglocken klingeln! Und jetzt wird mir auch sonnenklar, warum der Anwalt von Christoph Metzelder die Tage verkündet hat "Mein Mandant ist nicht pädophil!" (https://www.tz.de/sport/fussball/christ ... 68957.html), denn anders wäre eine Verteidigung wohl kaum mehr möglich, denn als Pädophiler hätte Metzelder an den per WhatsApp verschickten Bildern ein "besonderes Interesse" gehabt. So aber kann er sich auf seinen guten Leumund und sein Engagement in Sachen Kinder und Jugend, für die er sogar das Bundesverdienstkreuz erhalten hat, berufen. Nein, es ist wirklich nicht mehr schön, und wir werden uns da noch auf einiges gefasst machen müssen... :(
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Mitleser hat geschrieben: Sa 24. Apr 2021, 11:16 Denn überspitzt formuliert ist das Ansehen von "alten KiPos" ja nichts anderes als ein "Gedankenverbrechen", weil dabei kein Kind direkt zu Schaden kommt
Da scheiden sich eben die Geister. D.h., eigentlich scheiden sie sich nicht, ich sehe es nur ausserdem noch aus einer anderen Perspektive.
Rein faktisch hast du vollkommen Recht. Für mich zählt halt auch der Respekt und die Achtung vor einem Kind, das (wahrscheinlich) nicht freiwillig einer Veröffentlichung (mindestes seiner Privatsphäre) zugestimmt hat.
Ich muss da nicht alles auf in Stein gemeisselten Gesetzen sehen, ich habe da auch einen Anspruch an meine eigenen Gefühle.
Mitleser hat geschrieben: Sa 24. Apr 2021, 11:16Gerade wenn immer wieder argumentiert wird, dass Pädophile Probleme mit ihrer Impulskontrolle hätten (ich frage mich nach wie vor, woher diese Auffassung kommt),
Das ist jetzt eine verbreitete Fehlinterpretation.
Nicht bei Pädophilen wurde diese Impulskontrollstörung diagnostiziert, sondern bei pädophilen und nichtpädophile Übergiffen.
Grundsätzlich muss aber schon jeder Pädo etwas stärker auf seine Impulse achten, da der mögliche Schaden eben die trifft, die wir ja lieben.
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Dune
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Beitrag von Dune »

Mitleser hat geschrieben: Sa 24. Apr 2021, 11:16 Denn überspitzt formuliert ist das Ansehen von "alten KiPos" ja nichts anderes als ein "Gedankenverbrechen", weil dabei kein Kind direkt zu Schaden kommt (das ist bereits passiert, als die Aufnahmen angefertigt wurden).
Die Missbrauchsdokumentationen, die du verniedlichend als "Kipo" bezeichnest, sind insofern keine Gedankenverbrechen, als ein Kind, bzw. Kinder für diese Aufnahmen real missbraucht wurden.
Mitleser hat geschrieben: Sa 24. Apr 2021, 11:16 dass Pädophile Probleme mit ihrer Impulskontrolle hätten (ich frage mich nach wie vor, woher diese Auffassung kommt)
Offensichtlich gibt es sie, sonst gäbe es weder Missbrauchsdokumentationen, noch Pädos, die Kinder missbrauchen. Im GLF finden sich beispielsweise Berichte von Pädos, die Kinder missbraucht haben und insofern ihren Impulsen nachgegangen sind. Das dürfte deine Frage also beantworten.
Mitleser hat geschrieben: Sa 24. Apr 2021, 11:16 dann sollte es doch ein Leichtes sein, auch "pädophile Gedanken" unter Strafe zu stellen.
Wenn das so leicht wäre, dann würde von dieser Möglichkeit doch bereits Gebrauch gemacht werden.
Mitleser hat geschrieben: Sa 24. Apr 2021, 11:16 All das dient natürlich von offizieller Seite her immer nur dazu, möglichst alle Gefahren für Kinder auszuschließen und den Betreffenden ggf. den Zugang zu diesen zu verwehren.
Selbstverständlich dient es dazu, Gefahren von Kindern abzuwehren. Es ist Aufgabe des Staates, Gefahren für seine Bürgerinnen und Bürger (und dazu zählen eben auch Kinder) abzuwehren.
"Schmerz gehört zum Leben, er lässt sich nicht immer vermeiden. [...] Leid entsteht, wenn Menschen daran festhalten, was sie wollen, und sich weigern, das anzunehmen, was sie haben."
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TomX

Beitrag von TomX »

Hallo Zusammen,

die Frage bei "alter KiPo" wäre aber doch auch, wie alt darf sie denn sein ? 5 Jahre ? 10 Jahre ? Selbst wenn die "KiPo" in den 80er bzw, 90er erstellt wurde, mal so als Beispiel, dann wären die betreffenden Personen heute zwar Erwachsen, aber die meisten würden denke ich nicht erlauben das jemand drittes, unbekanntes, sie in dieser für sie vermutlich erniedrigenden Situation sieht und sich daran befriedigt.
Es könnte wie gesagt ausnahmen geben wenn das Kind welches dieses Material vielleicht sogar selbst erstellt hat, heute Erwachsen ist und der verbreitung zustimmt, doch wie soll dieses Material dann verbreitet werden ? Ebay ? Amazon ?

Aktuell sehe ich zwar einen gute "Ausgangsfrage" aber wie bereits eingangs erwähnt wird es sich hier zu einfach gemacht.

Auch wenn die KiPo "uralt" ist, so stecken dahinter immer noch Menschen, Menschen die vielleicht einen ihrer schlimmsten Erlebnisse in ihrem Leben darauf wiederfinden, Menschen die vielleicht ein Trauma damit verbinden. Also ja, man schadet diesen Menschen damit, indem man sich an Ihrem Leid befriedigt...vergleichbar ist das gut mit indirektem Mobbing (mir fällt gerade nichts besseres ein was das beschreibt.)

Es gibt genug Filme welche eine Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind widerspiegeln, zum Beispiel "Privatunterricht" und oder "For al lost Soldier" usw. natürlich gibt es auch Filme mit dramatischem Inhalt welche diese Thematik widerspiegeln.
Warum also reale "KiPo" konsumieren deren Ursprung und entstehungsgeschichte unbekannt ist, wenn man richtige Filme gucken kann bei denen man weiß das alles was in dem Film passiert nur Schauspiel ist ?

Was man auch machen könnte wären Filme wie "Michael" aus dem Film 2011, dieser Film selbst zeigt keine sexuellen Szenen zwischen dem Erwachsenen und dem Kind, dort wo man solche Interaktionen vermuten könnte wird der Film bewusst "geschnitten".
In einem Bericht habe ich gelesen das man es bewusst so gestaltet hat damit der Zuschauer sich die Szenen selbst "ausmalen" kann.
Bei Pädophilen würden solche Szenen vermutlich Fantasien verursachen welche ihre eigenen Wünsche widerspiegeln, bei der Gesellschaft natürlich andere Bilder. Dennoch könnte man so auch Ventile für Pädophile schaffen.

Insgesamt finde ich die "Freigabe" von "uralter KiPo" kritisch solange nicht geklärt ist welchen Ursprung, Inhalt und Einfluss es auf das beteiligte Kind hat und da sich vermutlich auch niemand die mühe machen wird das nachzuforschen.

Liebe Grüße

Tom
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Mitleser
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Registriert: Mi 23. Jan 2019, 20:19

Beitrag von Mitleser »

@Dune: Du solltest mich eigentlich gut genug kennen, um zu wissen, dass ich hier keineswegs etwas verniedliche! Ich habe ja ausdrücklich gesagt, dass für die Aufnahmen tatsächlich ein Missbrauch stattgefunden hat, und den kann man selbstverständlich nicht wegdiskutieren. Ich hatte lediglich ausgeführt, dass das bloße Ansehen solcher Aufnahmen keine Missbrauchshandlung im wörtlichen Sinne ist, sondern vor allem moralisch sehr fragwürdig erscheint, so wie es Caspar und TomX ja ebenfalls ausgeführt haben. Und natürlich gibt es immer wieder Menschen, denen es an Impulskontrolle mangelt, aber das betrifft keineswegs alle Pädos, und keineswegs auch nur Pädos und nicht Menschen mit anderen Neigungen. "Schwarze Schafe" gibt es leider überall, und ich sehe ganz einfach nicht, dass Menschen mit einer pädophilen Neigung da besonders "anfällig" sein sollen. Alle Pädos über einen Kamm zu scheren und pauschal als eine Gefahr für Kinder heraufzubeschwören, ist jedenfalls mehr als daneben.
Schnuppe

Beitrag von Schnuppe »

Wie groß ist der Anteil an der Ermordung, den jemand hat, der sich als Schaulustiger ein Enthauptungsvideo des Islamischen Staates anschaut? Man darf davon ausgehen, dass das Enthauptungsvideo aus Propagandazwecken erstellt wurde und dass hohe Zuschauerzahlen weitere Enthauptungen nach sich ziehen könnten.

In Deutschland ist der Besitz und Konsum eines Enthauptungsvideos straffrei. Die Verbreitung wird nach § 131 (Gewaltdarstellungen) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.

Ich käme nicht auf die Idee mir ein solches Video anzusehen und würde es auch verwerflich finden, wenn sich jemand absichtlich ein solches Video anschaut. Wirklich strafwürdig (in dem Sinne, dass ich eine Strafe nicht nur für legitim, sondern auch für notwendig halte) finde ich allerdings erst die Verbreitung und natürlich erst recht die Herstellung.

Im Prinzip könnte man die Strafwürdigkeit auch schon beim Besitz eines solchen Videos ansetzen. Allerdings scheint es mir eher abwegig zu vermuten, dass der Besitzer eines solchen Videos automatisch zum Nachahmer der Tat wird. Es würde mir auch nicht einfallen, für den Konsumenten eines Enthauptungsvideos vergleichbar hohe Strafen wie für den Mörder zu fordern.

Das Strafmaß für den Besitz eines kinderpornographischen Bildes oder Videos, das ein tatsächliches Kind (oder jemanden, der wie ein tatsächliches Kind wirkt) zeigt, soll künftig bei einem Jahr bis zu fünf Jahren liegen. Der Strafrahmen für die Verbreitung soll künftig bei einem Jahr bis zu zehn Jahren liegen.

Aus meiner Sicht ist das ein Missverhältnis.

Dennoch: es gibt unabhängig von der Strafneigung gegen "Pädophile" auch eine Tendenz hin zu mehr Schutz der Privat- und Intimsphäre und einer Stärkung des Rechts am eigenen Bild. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund des eigenständigen Unrechtsgehalts des Besitzes von Kinderpornographie im Sinne von Missbrauchsabbildungen (massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte) halte ich es für richtig, dass der Besitz von Missbrauchsabbildungen verboten ist. Alt oder neu spielt da keine Rolle, denn derartige Ausnahmen sind auf Gesetzesebene letztlich nicht operationalisierbar.

Denkbar scheint mir allenfalls, dass man derartige Faktoren bei der Straffindung berücksichtigt und sie herangezogen werden, um zu bestimmen, ob der individuelle Unrechtsgehalt der Tat eine Konsequenz im in unteren oder oberen Bereich des Strafmaßes erfordert.
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