https://www.lessentiel.lu/de/story/digi ... -103382511
Nach einer brutalen Attacke in Mamer, nach der ein 19-Jähriger von der Anti-Terror-Einheit der Polizei festgenommen wurde, hatte Innenminister Léon Gloden (CSV) in der Chamber zwei Fälle von «Pedo-Hunting» aus dem Jahr 2024 bestätigt, die in Luxemburg zu Ermittlungen führten. Erneut zu dem Phänomen der fingierten Sexdates befragt, das mittlerweile häufiger in den Schlagzeilen landet, insbesondere zum Beispiel in Österreich, gibt der Minister in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage an, dass keine weiteren Fälle von Selbstjustiz bekannt seien. Von einem «alarmierenden Trend» sei daher in Luxemburg nicht zu sprechen, so Gloden.
Was ist vorgesehen?
Dennoch plane die Regierung ein Gesetz, das es der Polizei ermöglicht, behördlich gegen die Verbreitung von Online‑Inhalten vorzugehen, die zu «Pedo‑Hunting» oder vergleichbaren Selbstjustiz‑Aktivitäten aufrufen, und entfernen zu lassen. Den Weg dazu habe der EU Digital Service Act (DSA) geebnet. Bisher werden vor allem Terror‑ und Extremismus‑Posts entfernt, durch das Gesetz soll das Vorgehen auch auf Selbstjustiz-Inhalte übertragen werden. «Auch der Bevölkerung könnte die Möglichkeit gegeben werden, Inhalte an einen ‹Trusted Flagger› (Anm. d Red: anerkannte Meldestellen für illegale Hassrede und andere rechtswidrige Inhalte auf Websites), den Dienstanbieter oder die Polizei zu melden», erklärt der Innenminister.
Was ist Pedo‑Hunting?
Beim Phänomen «Pedo-Hunter» (deutsch: «Pädophilen-Jäger») handelt es sich um eine Person, die sich auf Internetportalen als minderjährig ausgibt, um tatsächliche oder vermeintliche Sexualstraftäter oder Angehörige der LGBTQ-Community in eine Falle zu locken. Das Aufeinandertreffen wird meist gefilmt und im Internet geteilt. Diese öffentliche Bloßstellung geschieht ohne rechtliche Legitimation. Obwohl viele Akteure sich auf ein moralisches Anliegen berufen, verstoßen sie häufig selbst gegen Strafgesetze – etwa durch Nötigung oder Verleumdung. Da Betroffene solcher Taten aus Scham darauf verzichten könnten, den Vorfall anzuzeigen, können Täter darauf hoffen, unerkannt zu bleiben. Verfassungsschutzbehörden beobachten Aufrufe zum «Pedo-Hunting» aus der rechtsextremen Szene.
Wer sind Pedo-Hunter?
Auch wenn das Phänomen ursprünglich aus diesem Milieu stammt, gebe es heutzutage auch solchen Gruppen ohne rechtsextremen Hintergrund, erklärt Gloden. Selbstjustiz sei nicht systematisch mit rechtsextremen Ideologien verbunden. «Dennoch bieten rechtsextreme Ideologien – durch ihre Verherrlichung von Gewalt und Hass sowie ihre Ablehnung der Grundprinzipien unseres freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates – eine Rechtfertigung für solche Gewaltakte, die dann zu Propagandazwecken in sozialen Medien veröffentlicht werden.» Generell seien Tätergruppen mit erhöhter Gewaltbereitschaft besonders anfällig für Straftaten wie Pedo-Hunting, unabhängig von der ideologischen Ausrichtung.
Was wird bisher getan?
«Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und wird nicht toleriert», so Léon Gloden. Derzeit verfolge der Risikobewertungsdienst der Polizei Bewegungen und Gruppierungen, die in den sozialen Medien öffentlich aktiv sind, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen der Kriminalpolizei sowie dem Geheimdienst. Während einer laufender Ermittlung habe Luxemburg einem anderen Land über die Justiz einen weiteren, dort noch unbekannten Hinweis auf eine derartige Straftat übermitteln können. Auf europäischer Ebene erstelle beispielsweise Europol «strategische Berichte über neue Phänomene, um alle EU-Mitgliedstaaten auf denselben Wissensstand zu bringen.»
Die Polizei rufe die Bürger regelmäßig dazu auf, kriminelle Handlungen oder Gefahr für andere Personen der Polizei zu melden und auf keinen Fall auf Social Media zu teilen – das könne die Arbeit und Ermittlungen von Justiz und Polizei stören und behindern.
Luxemburg plant Gesetz gegen «Pedo-Hunting»-Inhalte
- Consuela
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- Cornelius
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Ein solches Gesetz sollte es in Deutschland auch geben, denn sogenannte "Pädohunter" sind keine edlen Ritter im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern, sondern Kriminelle, die nach Aufmerksamkeit suchen, indem sie andere bloßstellen, persönliche Daten veröffentlichen und damit zur Hexenjagd gegen Personen aufrufen, von denen gar nicht sicher ist, ob sie eine Straftat begangen haben oder nicht.
Es gibt in Deutschland keine Rechtfertigung für Selbstjustiz, denn Kriminelle werden ermittelt und bestraft, und dies alles nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Wer meint, eigenmächtig Selbstjustiz zu betreiben, stellt sich gegen den Rechtsstaat und unsere Verfassung und soll wie jeder andere Kriminelle auch die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen.
Es gibt in Deutschland keine Rechtfertigung für Selbstjustiz, denn Kriminelle werden ermittelt und bestraft, und dies alles nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Wer meint, eigenmächtig Selbstjustiz zu betreiben, stellt sich gegen den Rechtsstaat und unsere Verfassung und soll wie jeder andere Kriminelle auch die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen.
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Volle Zustimmung. Wer die Gewaltenteilung untergräbt, kann dem Staat nicht gleichzeitig auf diese Art „dienen“. Es schließt sich aus, wie Anti-C sein und Missbrauch begehen.
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- HalbesLeid
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Und jetzt wird es auf die nächsten, unliebsamen Inhalte ausgeweitet. Bald geht es weiter mit "Hass-Postings" und unerwünschten politischen Äußerungen und schnell sind wir an dem Punkt wo man im Internet garnichts mehr sagen darf. Das ist nichts anderes als Zensur.Consuela hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 02:11 Bisher werden vor allem Terror‑ und Extremismus‑Posts entfernt
Mit so einem Gesetz kann man auch umstrittene Aktivisten wie dich, Consuela, ganz schnell Mundtot machen.
Ich lehne das kategorisch ab. Wir brauchen keine Zensur, die Meinungen und Äußerungen unter Strafe stellt sondern tatsächliche Taten gegen MAPs.
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Die so genannten Pedohunter rufen zu Gewalt gegenüber Menschen auf und praktizieren solche Gewalt auch real. Die Strafverfolgung sollte meiner Meinung nach ausschließlich durch staatliche Akteure erfolgen. Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und dem Aufruf zu- sowie der Ausübung von Gewalt.HalbesLeid hat geschrieben: Mi 23. Jul 2025, 17:27 Ich lehne das kategorisch ab. Wir brauchen keine Zensur, die Meinungen und Äußerungen unter Strafe stellt sondern tatsächliche Taten gegen MAPs.
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Ganz so einfach ist es nicht. Ich weiß nicht, wie die Gesetze in Luxemburg sind aber in Deutschland ist das aufrufen zu einer Straftat immer schon strafbar gewesen. Egal, ob im Internet oder sonst wo. Körperliche Gewalt sowieso. Nur wird bei "PedoHunting" meist nicht explitzit zur Gewalt aufgerufen. Die Videoclips, die ich kenne und die es im amerikanischen Raum schon vor 10 Jahren gab, laufen zumeist gewaltfrei ab. Der Pädophile oder Pädosexuelle wird lediglich "exposed", gedemütigt, ins Rampenlicht gestellt und der Öffentlichkeit zum Fraß vorgeworfen. Die "PedoHunter" fühlen sich stark, glauben eine gute Tat zu vollbringen und sich auf der gerechten Seite zu befinden. Dafür gibt es manchmal ordentlich Klicks und entsprechende Werbeeinnahmen. Pro 1000 Aufrufe kann man bei YouTube mit 50ct - 1€ rechnen, manche Creator aus der Szene erreichen mit Ihren Videos über 1Mio Zuschauer.Dune hat geschrieben: Mi 23. Jul 2025, 19:15 Die so genannten Pedohunter rufen zu Gewalt gegenüber Menschen auf und praktizieren solche Gewalt auch real. Die Strafverfolgung sollte meiner Meinung nach ausschließlich durch staatliche Akteure erfolgen. Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und dem Aufruf zu- sowie der Ausübung von Gewalt.
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Ich begrüße die Maßnahmen eines Rechtsstaates, die ein solches entwürdigendes Verhalten gegenüber seinen Bürger:innen unterbinden.HalbesLeid hat geschrieben: Do 24. Jul 2025, 17:39 Der Pädophile oder Pädosexuelle wird lediglich "exposed", gedemütigt, ins Rampenlicht gestellt und der Öffentlichkeit zum Fraß vorgeworfen.
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Staatliche Ermittlungsarbeit begrüße ich. Das eigenständige Erschaffen eines Deliktes (auch wenn derjenige das vielleicht sowieso getan hätte, mit einem Kind) ist gegen die integralen Prinzipien eines Rechtsstaates. Die Gewaltenteilung ist getrennt. Wir leben in einem föderalistischen Land mit Grundgesetzen, die durch unsere Vergangenheit geprägt ist.
Als Beispiel ist Wohltätigkeit etwas, dass man bedingungslos der Gesellschaft gibt. Sich ehrenamtlich zu engagieren oder ein Waisenhaus zu unterstützen, ist etwas Wohltätiges. Dem Gemeinwohl dienend. Ein monetarisierter Livestream ist das nicht. Das Herz der Demokratie besteht darin, seine Antwort auf gesellschaftliche Probleme gerade nicht durch wie in diesem Fall eigenmächtige Verfolgungen zu geben, sondern vielmehr durch sein Kreuz auf dem Wahlzettel.
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