Rechtsanwältin rollt Fall wieder auf
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Rechtsanwältin rollt Fall wieder auf
Hallo liebe UserInnen,
meinem Freund Patrick(,volljährig ,Vorname hier geändert) wurde im Januar 2018 bei einer Hausdurchsuchung illegales Material(KiPo)
Videos & Bilder sowie USB Sticks von der Kripo beschlagnahmt.
Da er keine Vorstrafe hatte ,kam er mit einer Bewährung & einer Bußgeldzahlung von 1000 Euro an den Kinderschutzbund davon.
Also kein Knast. Jedoch seinen Beruf(Erzieher in einem Kinderhort) kann er nicht mehr ausüben & sein Führungszeugnis ist mit Eintrag.
Er kam auch vor ein Gericht ;wo er in seiner Nervosität so ziemlichen Unsinn von sich gab wie er mir verriet.
Er sagte aber gleich aus das er nicht pädophil sei.
Meine Familie riet mir dringend mich von ihm abzuwenden. Diesen Schritt verweigerte ich ,denn ich lasse Patrick nicht fallen. Des weiteren ist er gegen sexuelle Gewalt an Kindern.
Nun nach so langer Zeit gestand er mir Abends unter 4 Augen, dass er falsche Freunde(Internetfreunde, also keine die er persönlich kannte) damals hatte die ihm das illegale Material zukommen ließen.
Diese Tatsache verschwieg er jedoch dummerweise vor Gericht im Januar 2018...
Nun hat er eine Rechtsanwältin kontaktiert ;diese will den Fall wieder aufrollen
Gerichts- Schreiben und das Urteil hat er ihr alles bisher nachgereicht.
Nun meine Fragen in dieser recht schwierigen Situation:
A) Wie gut stehen die Chancen das die Rechtsanwältin nachweisen kann das Patrick das illegale Material von anderen bekam?
(Sein PC & die USB Sticks wurden beschlagnahmt und liegen sicherlich im Archiv der Kripo vermute ich mal.)
B) Muss Patrick erneut vor Gericht? Falls ja: Öffentlich oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
Herzliches Dankeschön fürs Lesen & Beantworten dieser recht heiklen Situation.
Beste Grüße
PatricksBuddy
meinem Freund Patrick(,volljährig ,Vorname hier geändert) wurde im Januar 2018 bei einer Hausdurchsuchung illegales Material(KiPo)
Videos & Bilder sowie USB Sticks von der Kripo beschlagnahmt.
Da er keine Vorstrafe hatte ,kam er mit einer Bewährung & einer Bußgeldzahlung von 1000 Euro an den Kinderschutzbund davon.
Also kein Knast. Jedoch seinen Beruf(Erzieher in einem Kinderhort) kann er nicht mehr ausüben & sein Führungszeugnis ist mit Eintrag.
Er kam auch vor ein Gericht ;wo er in seiner Nervosität so ziemlichen Unsinn von sich gab wie er mir verriet.
Er sagte aber gleich aus das er nicht pädophil sei.
Meine Familie riet mir dringend mich von ihm abzuwenden. Diesen Schritt verweigerte ich ,denn ich lasse Patrick nicht fallen. Des weiteren ist er gegen sexuelle Gewalt an Kindern.
Nun nach so langer Zeit gestand er mir Abends unter 4 Augen, dass er falsche Freunde(Internetfreunde, also keine die er persönlich kannte) damals hatte die ihm das illegale Material zukommen ließen.
Diese Tatsache verschwieg er jedoch dummerweise vor Gericht im Januar 2018...
Nun hat er eine Rechtsanwältin kontaktiert ;diese will den Fall wieder aufrollen
Gerichts- Schreiben und das Urteil hat er ihr alles bisher nachgereicht.
Nun meine Fragen in dieser recht schwierigen Situation:
A) Wie gut stehen die Chancen das die Rechtsanwältin nachweisen kann das Patrick das illegale Material von anderen bekam?
(Sein PC & die USB Sticks wurden beschlagnahmt und liegen sicherlich im Archiv der Kripo vermute ich mal.)
B) Muss Patrick erneut vor Gericht? Falls ja: Öffentlich oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
Herzliches Dankeschön fürs Lesen & Beantworten dieser recht heiklen Situation.
Beste Grüße
PatricksBuddy
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
- Beiträge: 6383
- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
Hallo P-Buddy,
ich denke, dass Patrick schon eine verdammt gute Anwältin haben muss, um diesen Eintrag aus dem Führungszeugnis wieder rauszukriegen.
Hintergrund dieses Eintrags ist ja nicht eine (eventuell unterstellte) pädophile Neigung, sondern die Straftat wegen des Besitzes des verbotenen Materials.
Dabei ist fast egal, WIE er in den Besitz gekommen ist.
Selbst wenn er es gegen seinen Willen zugeschickt bekommen hatte, er hatte es nicht sofort gelöscht und den Zusender wegen Verbreitung angezeigt (dann bestände evtl. eine Chance), sondern er hatte es angenommen und gespeichert.
Bei einem Wiederaufrollen könnte es durchaus sein, dass die Anwältin Einblick in die Stickdaten bekommt. Doch was würde das an der Tatsache ändern, dass diese Daten da sind?
Würde in diesem erweiterten Führungszeugnis eine pädophile Neigung erwähnt, stehen die Chancen schon besser diese Erwähnung rauszubekommen, da Patrick diese Neigung ja abgestritten hatte. Das macht schon etwas aus, da diese Neigung ja etwas Beständiges, in der Persönlichkeit Verankertes beschreibt. (Dabei spielt leider keine Rolle, wie man selber mit dieser Neigung umgeht.)
Deine Frage A) halte ich also (nach Faktenkenntnis) für relativ irrelevant.
Und zu Frage B): Er würde um ein öffentliches Verfahren wohl nicht herumkommen, da eine Arbeit als Erzieher naturgemäß öffentliche Interessen berührt.
Unabhängig von der juristischen Lage finde ich es aber sehr gut, dass du deinen Freund nicht (wie von der Familie geraten) fallen gelassen hast.
Gerade in dieser Situation braucht ein Mensch (und KEINER ist fehlerfrei) etwas Halt und Unterstützung um im Leben wieder Fußzufassen und diese schwere Zeit durchzustehen.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
ich denke, dass Patrick schon eine verdammt gute Anwältin haben muss, um diesen Eintrag aus dem Führungszeugnis wieder rauszukriegen.
Hintergrund dieses Eintrags ist ja nicht eine (eventuell unterstellte) pädophile Neigung, sondern die Straftat wegen des Besitzes des verbotenen Materials.
Dabei ist fast egal, WIE er in den Besitz gekommen ist.
Selbst wenn er es gegen seinen Willen zugeschickt bekommen hatte, er hatte es nicht sofort gelöscht und den Zusender wegen Verbreitung angezeigt (dann bestände evtl. eine Chance), sondern er hatte es angenommen und gespeichert.
Bei einem Wiederaufrollen könnte es durchaus sein, dass die Anwältin Einblick in die Stickdaten bekommt. Doch was würde das an der Tatsache ändern, dass diese Daten da sind?
Würde in diesem erweiterten Führungszeugnis eine pädophile Neigung erwähnt, stehen die Chancen schon besser diese Erwähnung rauszubekommen, da Patrick diese Neigung ja abgestritten hatte. Das macht schon etwas aus, da diese Neigung ja etwas Beständiges, in der Persönlichkeit Verankertes beschreibt. (Dabei spielt leider keine Rolle, wie man selber mit dieser Neigung umgeht.)
Deine Frage A) halte ich also (nach Faktenkenntnis) für relativ irrelevant.
Und zu Frage B): Er würde um ein öffentliches Verfahren wohl nicht herumkommen, da eine Arbeit als Erzieher naturgemäß öffentliche Interessen berührt.
Unabhängig von der juristischen Lage finde ich es aber sehr gut, dass du deinen Freund nicht (wie von der Familie geraten) fallen gelassen hast.
Gerade in dieser Situation braucht ein Mensch (und KEINER ist fehlerfrei) etwas Halt und Unterstützung um im Leben wieder Fußzufassen und diese schwere Zeit durchzustehen.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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- Consuela
- Beiträge: 1326
- Registriert: Fr 11. Okt 2019, 16:00
- Wohnort: Deutschland
ist das nicht so das wenn er im januar 2018 vor gericht war das spätestens im januar 2021 oder 2023 also nach 3-5 jahren der eintrag aus dem Erweitertem Führungszeignus gelöcht wurde?
https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/ei ... geloescht/
https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/ei ... geloescht/
das zweite sollte nicht zutreffenNach drei Jahren
Bei Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen oder Strafarresten von nicht mehr als drei Monaten.
Bei Verurteilungen über drei Monaten bis zu einem Jahr, sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach 10 Jahren
Wenn Sie wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualdelikte) zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurden.
Zuletzt geändert von Consuela am Mi 24. Aug 2022, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
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*NEU* Threema: D5XVENCH
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@Caspar und an alle die sich gut zu diesem Thema auskennen:
Kann Patrick darauf bestehen das über ihn in den Medien geschrieben wird wenn alles aufgeklärt ist?
Damit seine KollegenInnen und seine Verwandte und Freunde das auch lesen und ihm glauben wie alles war.
LG!
Kann Patrick darauf bestehen das über ihn in den Medien geschrieben wird wenn alles aufgeklärt ist?
Damit seine KollegenInnen und seine Verwandte und Freunde das auch lesen und ihm glauben wie alles war.
LG!
- Mascha
- Inaktiv
- Beiträge: 3607
- Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55
Nein, das kommt wohl eher darauf an, ob es einen Journalisten/ eine Journalistin gibt, den/ die das interessiert darüber zu berichten vermute ich. Ob das jemand als relevant genug einschätzt.
Ich habe es noch nicht so ganz verstanden. Hat ihm jemand etwas untergeschoben, ohne dass er es wusste? Heimlich etwas auf seinem Rechner installiert? Denn wenn ihm jemand etwas geschickt hat und er es nicht sofort gelöscht und ggbf. auch angezeigt hat bleibt der bisher angezeigte Sachverhalt doch der gleiche, oder?
Ich habe es noch nicht so ganz verstanden. Hat ihm jemand etwas untergeschoben, ohne dass er es wusste? Heimlich etwas auf seinem Rechner installiert? Denn wenn ihm jemand etwas geschickt hat und er es nicht sofort gelöscht und ggbf. auch angezeigt hat bleibt der bisher angezeigte Sachverhalt doch der gleiche, oder?
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
- Beiträge: 6383
- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
Nein, kann er nicht. Auch das gehört zu der Pressefreiheit.PatricksBuddy hat geschrieben: ↑Do 25. Aug 2022, 11:36 Kann Patrick darauf bestehen das über ihn in den Medien geschrieben wird wenn alles aufgeklärt ist?
Höchstens, wenn vorher etwas definitiv Falsches über ihn berichtet wurde, kann er auf einen Widerruf bestehen.
Auch wenn der dann wahrscheinlich sehr klein gedruckt in irgendeiner Ecke erscheinen würde.
Wie Mascha aber schon sagte: Wenn er einen Journalisten findet, der Interesse an einem Bericht über die Hintergründe eines solchen "Konsums" hat, könnter er seine Geschichte in die Medien bringen.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
Liebe Community
Ab Mitte Oktober will die Rechtsanwältin den Fall wieder neu aufrollen; sie hatte zwischenzeitlich Urlaub.
Muss unbedingt noch was fragen:
A) Franco B. erzählte das er falsche Freunde hatte die ihm das illegale Material auf seinen USB Stick sowie auf seinen PC luden
Kann die Rechtsanwältin oder die Staatsanwaltschaft im nachhinein noch feststellen wer diese Leute waren?
Sämtliche USB Sticks und der PC von Franco B. sind bei der Polizei gelagert.
B) Kann Franco B. eine ehemalige Kollegin der Kita mit ins Boot holen welche wohlwollend über ihn spricht?
Liebe Grüsse!
Ab Mitte Oktober will die Rechtsanwältin den Fall wieder neu aufrollen; sie hatte zwischenzeitlich Urlaub.
Muss unbedingt noch was fragen:
A) Franco B. erzählte das er falsche Freunde hatte die ihm das illegale Material auf seinen USB Stick sowie auf seinen PC luden
Kann die Rechtsanwältin oder die Staatsanwaltschaft im nachhinein noch feststellen wer diese Leute waren?
Sämtliche USB Sticks und der PC von Franco B. sind bei der Polizei gelagert.
B) Kann Franco B. eine ehemalige Kollegin der Kita mit ins Boot holen welche wohlwollend über ihn spricht?
Liebe Grüsse!
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
- Beiträge: 6383
- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
"Auf den Stick und den Rechner laden" geht normalerweise nur vom Benutzer dieser Geräte selbst oder mit dessen Einwilligung.
Mit unserer Datenlage lässt sich einfach nicht einschätzen, ob die "Datenspeicherer" identifiziert werden könnten.
Klar, wenn die Kollegin sich für Patrick einsetzen will, ist dieses Angebot auf jeden Fall schön.
Ob es juristisch benutzt werden kann, muss die Anwältin entscheiden.
Doch für Patricks Psyche ist es sicherlich sehr wertvoll, dass er die Kollegin auf seiner Seite weiß.
Viel Glück
Mit unserer Datenlage lässt sich einfach nicht einschätzen, ob die "Datenspeicherer" identifiziert werden könnten.
Klar, wenn die Kollegin sich für Patrick einsetzen will, ist dieses Angebot auf jeden Fall schön.
Ob es juristisch benutzt werden kann, muss die Anwältin entscheiden.
Doch für Patricks Psyche ist es sicherlich sehr wertvoll, dass er die Kollegin auf seiner Seite weiß.
Viel Glück
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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