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Leni

Beitrag von Leni »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 09:37 Denn zwischen ganz hell und ganz dunkel liegen auch die Farben des Regenbogens.
*aufschreib*

Mensch Caspar, der Satz ist sowas von wunderschön! Du bist ein echter Poet! :heart:

L Leni
Gast

Beitrag von Gast »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 09:37 Denn zwischen ganz hell und ganz dunkel liegen auch die Farben des Regenbogens.
Diese Aussage hat sogar große therapeutische Wirkung, merke ich gerade beim Drüber-Nachdenken.

LG Leni
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cherpfan
Inaktiv
Beiträge: 42
Registriert: Di 6. Jul 2021, 17:27

Beitrag von cherpfan »

TomX hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 09:47
Opfer sexueller Gewalt leiden wie oben gesagt ihr Leben lang unter den Folgen dieses "ein mal..." (oder öfter).

Nein...deswegen finde ich diese Karte mehr als abschreckend und gerechtfertigt.

Natürlich sollte man den Tätern Möglichkeiten bieten wie ihr Name von der Liste genommen werden kann, zum Beispiel eine Fußfessel, polizeiliche meldefunktion oder ähnliches... Eine Therapie solcher Täter kann natürlich auch helfen aber diese sind leicht manipulierbar.
Ich denke wir alle wissen, dass die Opfer darunter leiden. Aber diese Karte ändert nichts daran.
Wie viele Gesetze gibt es von denen der normale Bürger nichts weiss? Genug. Und auch wenn man sagt, dass werden die Menschen wissen. Ja die die abgestimmt haben. Der Rest wahrscheinlich nicht. Was die Sache mit Standortsangabe betrifft. Wo hilft die gegen Übergriff. Wenn man die Karte mit GPS ausstatten würde, und jeder ehemalige Täter hätte nen Sender, dann könnten wir von schutztüchtig sprechen. Aber der Wohnort ist doch (das sollte logisch sein) das beste Instrument, um Rache zu üben oder einfach mal so seine 'Heldentaten' zu vollbringen. Da wär es schon deutlich nützlicher jedem Kind einen Elektroschocker in die Hand zu drücken und besser aufzuklären. Solch eine Liste ist einfach zu gefährlich für die Öffentlichkeit wenn man mich fragt. Wer den Film the Purge - Die Säuberung gesehen hat, wird mir wahrscheinlich zustimmen, dass es nicht zu unterschätzende Folgen haben kann, wenn man das Recht der Bevölkerung übergibt. Klar diese Liste macht das nicht, aber sie hat das Potenzial, dass man einfach mal wieder auf Jagd gehen kann. Und das verletzt die Würde des Menschen definitiv. Wer jetzt behauptet, dass diese Menschen keine Würde hätten. Das behauptet die Gesellschaft auch von mir. Aber sie kennen mich nicht. Deshalb erlaube ich es ihnen auch nicht über mich zu richten. Also kann ich es mir nicht erlauben für eins solches Gesetz zu sein. Und wer doch der Meinung ist er könne das, schaut bitte mal in den Spiegel. Warum wollt ihr es? Wegen der Kinder, oder vielleicht doch eher wegen euch selbst?
Präferenz: wbl 8-10 Jahre Charakter eher scheu und intelligent
Achterbahnfahren ist lustig. Glaub ich zumindest.
Schnuppe

Beitrag von Schnuppe »

Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Dir geht Kastration im Grunde nicht weit genug. Das impliziert die Todesstrafe. Du willst Register für Sex Offender wie in den USA und unterstützt eine Petition zur Abschaffung der Bewährungsstrafe.

Hast du dir mal die USA genauer angeschaut? Es gibt keine westliche Demokratie mit so vielen Strafgefangenen. Jedes Jahr kommen 10 zum Tode verurteilte Menschen wieder frei - wegen nachträglich erwiesener Unschuld. Die unschuldig Hingerichteten holt niemand wieder ins Leben zurück.

In den USA kann der Besitz eines einzelnen Bildes 10 Jahre Strafe bedeuten. Und für 100 Bilder gibt es dann 1000 Jahre. Denkst du Christoph Metzelder (der nicht pädophil ist) hätte 1.000 Jahre Haft, Kastrattion oder Todesstrafe verdient?

Bei all der Repression ist die USA um keinen Deut sicherer als Deutschland. Auch nicht für Kinder. Die Zahlen für Gewaltkriminalität und Morde sind viel höher als bei uns.

Ich möchte deinen pauschalen Hass- und Rachefantasien gegen jede Art Täter von "sexualisierter Gewalt" mal die Bewertung von Fr. Prof. Dr. Tatjana Hörnle in der ZiS (Zeitschrift für internationale Strafrechtdogmatik) entgegenhalten:
Dies ist deshalb zu betonen, weil Personen ohne strafrechtliche Ausbildung die Ratio von Unter- und Obergrenzen und die Vielfalt an Lebenssachverhalten in der Regel nicht kennen, sondern davon ausgehen, was sie als „typischen Fall“ wahrnehmen. Diese Wahrnehmungen beruhen auf Medienberichten und fiktionalen Darstellungen in Filmen und Kriminalromanen. Dies ergibt zwangsläufig eine starke Verzerrung: Sowohl Medienberichte über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren als auch Plots im Krimi-Genre konzentrieren sich auf sehr schwere Fälle. Bürgerinnen und Bürger verbinden mit den Stichworten „Kindesmissbrauch und Kinderpornographie“ Sachverhalte, wie sie bei den Tatserien in Münster und Lüdge vorlagen. Ihre Straferwartungen orientieren sich an solchen Taten, bei denen sehr viele unrechtserhöhende Umstände zusammentrafen: schwere Formen sexueller Handlungen (Eindringen in den Körper des Kindes); viele betroffene Opfer; massive körperliche und seelische Verletzungen und Gefahren für die zukünftige psycho-sexuelle Entwicklung der Kinder; mehrere Täter und Bandenstrukturen; viele Taten zulasten eines Opfers; Missbrauch von Vertrauensverhältnissen, da Kinder aus dem Familienkreis angegriffen werden; Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen; Personen, die sich in Internetforen wechselseitig bestärkt und zu Taten überredet haben. Wer nur solche Tatkomplexe vor Augen hat, muss zwangsläufig zu sehr viel höher angesetzten Strafrahmen kommen als Juristen, die zwischen unrechtskonstituierenden und mannigfaltigen unrechtserhöhenden Faktoren differenzieren.

Ein weiteres Problem für die Rechtsgestaltung liegt bei den sozialpsychologischen Effekten, die starke moralische Normen in zeitgenössischen Diskursen haben. Der aus juristischer Sicht zwingende Hinweis, dass es neben den jetzt bekannt gewordenen Tatserien auch Sachverhalte gibt, in denen alle unrechtsrelevanten Merkmale viel schwächer ausgeprägt sind, wäre in einer Talkshow und bei ähnlichen Anlässen eine riskante Äußerung: Zu erwarten wäre der Vorwurf, dass Kindesmissbrauch verharmlost und pädophile Handlungen (erneut) bagatellisiert würden. Auch an dieser Stelle besteht ein scharfer Kontrast zwischen einer juristisch-sachverständigen Bewertung von Unrecht und der Laienperspektive. Für die juristische Bewertung gilt ein Differenzierungsgebot: Strafgerichte müssen in vergleichender Weise Unterschiede des Tatunrechts genau erfassen, ohne damit die Täterperspektive einzunehmen oder gar leichtere Fälle zu entschuldigen. Manche Nicht-Juristen, vor allem aus Betroffenenverbänden, neigen dagegen in die Richtung eines Differenzierungsverbots.
Auf mich wirkt dein Text demgegenüber sehr, als wärst du in einem Differenzierungsverbot gefangen.

Jeder Fall ist anders. Mit Gewalt- und Bestrafungsfantasien wird man ihnen nicht gerecht. Und man schützt damit auch keine Kinder.

Hier mal ein tatsächlicher Fall (Bericht von t-online) schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, der gemeinsam von einem Pärchen begangen wurde und mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten geahndet wurde, wobei die Strafe sogar noch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

War das Urteil deiner Meinung nach wirklich so ungerecht? Hätten die Täter in langjährige Haft kommen müssen, hätten sie es verdient kastriert oder getötet zu werden? Oder ist das Problem vielleicht einfach, dass du bei deinen Bestrafungsphantasien nur ganz andere Fälle im Kopf hast.
DoppelM

Beitrag von DoppelM »

Hallo Schnuppe,

ich muss noch einmal denke ich klar stellen das für mich nur Menschen in dieses Register gehören würden welche direkt und selbst sexuelle Gewalt an einem Kind angewendet haben.

Es tut mir leid wenn du nicht verstehst warum ich kein Mitleid mit diesen Tätern...oder mehr noch Monstern habe...
Es gibt für mich kein "Ich habe das Kind ausversehen vergewaltigt" oder "Es war doch nur ein mal...." die Kinder....meine Mutter...wurden durch Übergriffe und deren Reaktionen so dermaßen geschädigt in ihrer Seele das es selbst für mich als Sohn noch folgen hatte.
Und dann kommt man mit "Diese Täter haben auch Menschenrechte." Hatte meine Mutter keine Menschenrechte ? Hatte sie nicht das recht selbst über ihren Körper zu entscheiden ? Warum sollte man einem Monster dieses recht also zugestehen ??

Wenn diese Monster nach ein paar Jahren wieder raus kommen und sich erneut an einem Kind vergehen welches wieder solchen schaden erlitten hat das es kaum mehr als "Lebenswillig" zu bezeichnen ist, wer möchte dann der erste sein der sagt "Naja er hat seine Strafe doch abgesessen..." das Kind wird sich über diese Aussage sicherlich freuen.

Ja, es gibt Täter welche ihre Fehler einsehen...das macht die Verletzungen die dieses Kind in der Seele erlitten hat aber nicht ungeschenen.
Warum sollte ein Täter also bei 0 anfangen können während das Kind noch immer mit dem Übergriff im inneren konfrontiert wird ?

Wenn Du eine bessere Bestrafung kennst welche im Verhältnis zu den Verletzungen des Opfers steht können wir gerne darüber Diskutieren.
Aktuell muss man das nehmen was einem geboten wird...

Natürlich gibt es auch fällle wie den von dir geschilderten, daher wäre ein Eintrag in die Liste ähnlich wie die Anordnung von Sicherungsverwahrung zu betrachten, also bei den wirklichen Monstern

@ Cherpfan

wie ja bereits gesagt müsste man natürlich über Zugriffsrechte sprechen, Privatpersonen per se sollten keinen Zugriff erhalten, eben aus den auch von dir genannten Gründen.
Schulen, Kinderheime, Kitas und weitere Institutionen welche sich um Kinder kümmern sollten Zugriffsrechte erhalten (die ihnen bei missbrauch natürlich auch entzogen werden können)

Das das was ich mir vorstelle nicht ganz ausgereift ist, ist mir bewusst, dennoch und das sollte eigentlich das Ziel von jedem sein, sollten Kinder geschützt werden.

Liebe Grüße

DoppelM
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Gast hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 11:23 Diese Aussage hat sogar große therapeutische Wirkung, ...
Danke Leni. Mir selbst hilft dieses Bild auch oft genug.
DoppelM hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 11:04 ...
Warum sollte ein Täter also bei 0 anfangen können während das Kind noch immer mit dem Übergriff im inneren konfrontiert wird ? ...
"... das macht die Verletzungen die dieses Kind in der Seele erlitten hat aber nicht ungeschehen."
Du machst absolut nichts etwas besser, wenn du "Auge um Auge" die gleiche Wirkung erzeugst wie der Tätet.

Es entsteht lediglich ein zweites Leben wie das des Opfers.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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DoppelM [Tom]
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Beitrag von DoppelM [Tom] »

Hallo Caspar,

wäre doch toll wenn sich die Täter am ende genau so fühlen würden wie das Opfer...das wäre eine Gerechte strafe, aber leider gibt es dafür noch kein Mittel. Ich verstehe was ihr alle sagen wollt, vielleicht ist es besser wenn ich das Thema daher erstmal für mich schließe...mir geht das zu nahe.

Wenn noch zum anderen Punkten fragen sind Antworte ich gerne darauf, über Täter will ich bitte nicht mehr schreiben. Danke.

Liebe Grüße

DoppelM
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Max
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Beitrag von Max »

Ich selber denke mir in meinem stillen Kämmerlein, dass theoretisch(!) jemand, der ein Kind missbraucht, damit in meinen Augen seine Menschenrechte oder gar sein Lebensrecht verwirkt. So schlimm finde ich so eine Tat. Aber praktisch ist das unmenschlich umzusetzen. Dazu bräuchte es Gott, der allwissend und allweise alle Faktoren des Geschehens kennt und wirklich gerecht urteilen könnte. Auf rein menschlicher Ebene muss man immer die Möglichkeit von Fehlurteilen, die Komplexität von Schuld, Sühne und Änderungsbereitschaft mit einbeziehen sowie viele andere Faktoren. Und das System, für dass sich unsere westliche Gesellschaft in der Folge der Französischen Revolution, diverser schlimmer Regime und Kriege entschieden hat, ist es EINE Straftat auch nur EINMAL zu bestrafen und begrenzte Strafmaße je nach Schwere der Tat zu staffeln.

Das pauschale, was man vielleicht fühlt, was sich richtig anfühlt, ist meist leider nicht das, was umfassend richtig ist. Deshalb gibt es Regeln, ein Grundgesetz, ein extrem komplexes Strafrecht, Rechtsanwälte, Kontrollmechanismen innerhalb der Demokratie und Dinge wie die Erklärung der Menschenrechte. Diese Regeln helfen uns, die kurzsichtige menschliche Natur in Zaum zu halten und nicht auf Fackeln, Mistgabeln und Hexenprozesse zurückzufallen. Sie sorgen für ein abgesichertes Maß an Recht, was nur manchmal auch Gerechtigkeit ist.

Es ist aber frustrierend, sich an solche Regeln zu halten, weil die resultierenden Urteile so oft dem momentanen Empfinden widersprechen: Die Regeln sind nicht vollkommen und selbst ein korrektes Urteil entspricht selten dem Empfinden des einzelnen Menschen, dem das Thema nahe geht. Geschweige denn dem unbeteiligten Dritten, der wir alle meist sind, der nur am Rande aus Medien oder dritter Hand etwas über einen konkreten Fall erfährt.

Wie oft höre ich selbst „das Verfahren (gegen jemanden der offensichtlich schuldig zu sein scheint) wurde eingestellt oder muss neu aufgerollt werden aufgrund von Verfahrensfehlern“ und denke bei „Verfahrensfehler“ an einen verrutschten Stempelabdruck auf einem Formular oder andere lächerliche Dinge. Ich werde traurig und manchmal wütend. Und dann erinnere ich mich gezielt an die Star Trek-Folge „Das Standgericht“ (Star Trek TNG 4x21) die gut illustriert, dass es bei solchen Regeln um mehr als Formalitäten geht. Es geht um langweilige und möglicherweise kleinliche aber wichtige etablierte Vorgehensweisen um Fairness sicherzustellen für ALLE Beteiligten. Diese und ähnliche Regeln sind nämlich alles, was uns von chaotischen Höhlenmenschen unterscheidet, bei denen es auf das blanke Überleben des Stärkeren ankommt. Werfen wir die über Bord, weil sie uns langweilig und zu lasch vorkommen?

Mein Fazit:
So lästig und unvollkommen diese Regeln sich anfühlen mögen, wir brauchen sie. Denn sie sind das einzige, was die Menschheit bisher entdeckt hat, was sie davon abhält in „alte Gewohnheiten“ zurückzufallen (Stichworte „Mistgabeln“ und „Hexenjagd“), die noch viiiel schlimmer wären. Es ist traurig, dass so in einige Fällen ein gerechtes Urteil verhindert wird, doch die Alternative wäre noch viel viel schlimmer.
♦ Ich: mnl ≈40 ♦ Präferenz: wbl 6-12, 20+ ♦ keywords: ADHS, Zeichnen, Bibel, Naturwissenschaften ♦
♦ Mein Buch: „Für ein Kinderlachen“ ♦ Mein Blog: Max’ 2 Cents

»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
Leni

Beitrag von Leni »

Leni hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 11:13
Caspar Ibichei hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 09:37 Denn zwischen ganz hell und ganz dunkel liegen auch die Farben des Regenbogens.
*aufschreib*

Mensch Caspar, der Satz ist sowas von wunderschön! Du bist ein echter Poet! :heart:

L Leni
Ich habe mir den Satz für meine Signatur ausgeliehen, ist das ok?

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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Selbstverständlich. Es ist eine Wahrheit auf die ich kein Urheberrecht habe.
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