Der Link ist fehlerhaft.
Ich denke, du musst ein http:// vorne anhängen, sonst sieht das System den Link als intern an.
Ich denke, du musst ein http:// vorne anhängen, sonst sieht das System den Link als intern an.
Frank Denker hat geschrieben: ↑Di 23. Mai 2017, 23:06 Der Schriftenbegriff wurde 2015 deutlich verändert...
§184b z.B. Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3...kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt,...
Allerdings entnimmt der Bundesgerichtshof der Gesetzesgeschichte, ein “tatsächliches Geschehen” meine, dass der Missbrauch durch Videofilm, Film oder Foto dokumentiert wird. Romane, Zeichnungen und Zeichentrickfilme seien dagegen von vornherein nicht gemeint gewesen. Deren Besitz trage nämlich nicht dazu bei, dass Kinder als “Darsteller” bei pornografischen Aufnahmen missbraucht werden.
Der genannte Absatz bezieht sich nur auf die Herstellung von "Schriften, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben". Es geht hier ja eher darum, ob Lesen strafbar ist.