Frage zu Kein Täter werden

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Gelöscht_01

Beitrag von Gelöscht_01 »

@Frank
Der Link ist fehlerhaft.
Ich denke, du musst ein http:// vorne anhängen, sonst sieht das System den Link als intern an.
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Frank Denker
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 2315
Registriert: Di 31. Jan 2017, 19:33

Beitrag von Frank Denker »

Danke!
Neuer Versuch:
Gruß
Frank Denker
Disclaimer:
Was ich hier im Forum schreibe, verstehe ich maximal als Denkanstoß und Angebot zur Selbsthilfe! Vielleicht passt es für Dich und hilft Dir? Vielleicht aber auch nicht?
Ich möchte Dir jedoch keinesfalls "zu nahe" treten. Falls Du es aber so empfindest, dann schreibe es mir! Vielleicht habe ich nicht alle Informationen, um Deine Situation zu verstehen?
Strupppi

Beitrag von Strupppi »

Frank Denker hat geschrieben: Di 23. Mai 2017, 23:06 Der Schriftenbegriff wurde 2015 deutlich verändert...

Da steht aber nichts von Texten, Zeichnungen, usw.. Klar, Nacktfotos wurden hinzugefügt.

Gibts denn hier keinen Juristen, der da was zu sagen könnte?
Sirius
Administrator Emeritus (Inaktiv)
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Registriert: Di 7. Feb 2017, 21:55
Wohnort: 127.0.0.1

Beitrag von Sirius »

@Frank

Wobei die Gesetzesänderung sich doch eigentlich nur darauf bezieht, was genau dargestellt wurden muss damit etwas als kinderpornographisch gewertet wird (also jetzt zusätzlich z.B. ein Kind in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung"). Bei dem Urteil und ging es ja um den Unterschied von fiktiven Darstellungen vs. tatsächlichen bzw. wirklichkeitsnahen Geschehen. Dies müsste sich doch eigentlich mit der Gesetzesänderung nicht verändert habe.

Sicher bin ich mir da aber auch gerade nicht und nach kurzer Recherche konnte ich dazu nichts eindeutiges finden. Ich ziehe also meine vorherige Aussage, dass es definitiv legal ist, zurück.
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Frank Denker
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 2315
Registriert: Di 31. Jan 2017, 19:33

Beitrag von Frank Denker »

...kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt,...
§184b z.B. Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Somit ist "virtuelle Pornographie" eingeschlossen in das Verbot.

Gruß
Frank Denker
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Mascha
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Beiträge: 3607
Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

@ Frank
danke für den guten Link, ich habe ihn eben mal überflogen: es ist ja wirklich eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen worden! Und ich finde die Kommentare dazu einigermaßen verständlich.

@ all
Was mich interessiert: was haltet Ihr von diesen Änderungen? Welche machen Sinn? Welche nicht? Warum nicht?
Ein Verbot von virtuellen Bildern halte ich selbst für nicht klug.
Frau, 50, teleiophil, 2 Töchter
mascha@suh-ev.de
Sirius
Administrator Emeritus (Inaktiv)
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Registriert: Di 7. Feb 2017, 21:55
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Beitrag von Sirius »

@Frank:

der Begriff "wirklichkeitsnah" stand so auch in der alten Fassung: http://www.buzer.de/gesetz/6165/al46722-0.htm. Die Frage ist, ob Texte auch ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes" Geschehen wiedergeben können, was in dem Urteil des Bundesgerichtshofes verneint wurde.

Zitat aus https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... che-texte/:
Allerdings entnimmt der Bundesgerichtshof der Gesetzesgeschichte, ein “tatsächliches Geschehen” meine, dass der Missbrauch durch Videofilm, Film oder Foto dokumentiert wird. Romane, Zeichnungen und Zeichentrickfilme seien dagegen von vornherein nicht gemeint gewesen. Deren Besitz trage nämlich nicht dazu bei, dass Kinder als “Darsteller” bei pornografischen Aufnahmen missbraucht werden.

@Mascha:
Dass auch Posing-Bilder verboten sind halte ich grundsätzlich für richtig, da es da letzten Endes um eine Sexualisierung von Kindern zu Profitgründen geht. Das Problem ist vielleicht, dass nicht direkt klar ist, wann z.B. eine Haltung "unnatürlich Geschlechtsbetont" ist. Aber es ist vielleicht bei dem Thema auch nicht ganz vermeidbar, da ein bisschen Interpretationsspielraum zu lassen.

Bei virtuellen Darstellungen ist meine Meinung ganz einfach, dass nichts verboten sein sollte, was keine Opfer erzeugt. Bei Zeichnungen, Texten u.ä. sind direkt erst einmal keine realen Kinder beteiligt, also gibt es auch keine Opfer und somit wird durch ein Verbot erst einmal niemand geschützt.
Strupppi

Beitrag von Strupppi »

Frank Denker hat geschrieben: Di 23. Mai 2017, 23:41 §184b z.B. Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
Der genannte Absatz bezieht sich nur auf die Herstellung von "Schriften, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben". Es geht hier ja eher darum, ob Lesen strafbar ist.
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Loneliness
Inaktiv
Beiträge: 158
Registriert: Mi 3. Mai 2017, 22:20

Beitrag von Loneliness »

So weit ich weiß wird ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" so definiert das eine Person nicht mehr in der Lage ist es von einen echten Medium zu unterscheiden. Bei der Entwicklung dieses Gesetzes wurde mit bedacht das sich die Technologie stetig weiterentwickelt und es irgendwann möglich sein wird Medien zu erstellen, die aussehen als seien sie echt. Im Grunde dient es dazu die Arbeit der Strafbehörden zu vereinfachen. Theoretisch gesehen könnte sonst jeder Täter behaupten die Medien seien gar nicht echt sondern computergeneriert.
✧・゚: *✧・゚:*⋆ Ein Mädchen ohne Sommersprossen ist wie ein Himmel ohne Sterne ⋆*:・゚✧*:・゚✧
PeterWest
Gesperrt
Beiträge: 122
Registriert: So 14. Mai 2017, 01:20

Beitrag von PeterWest »

Nur zu Info: Auch aus dieser Diskussion bin ich raus, da ich ohne Grund und ohne auch nur im entferntesten Regeln zu verletzen Zensiert wurde. Lasst diese unnötigen Schikanen bitte sein!
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