Ich bin zwar (noch) kein Anwalt, habe mich aber in die Thematik in den einschlägigen Strafrechtskommentaren ein wenig eingelesen. Folgendes glaube ich auf dieser Grundlage zu deiner Frage sagen zu können: Kopieren oder Verschicken sollte man die Bilder keinesfalls. Wenn man allerdings einen Link an die Polizei schickt, so würde wahrscheinlich von nicht vorsätzlichem ergo nicht strafbarem Zugriff ausgegangen.Max hat geschrieben: ↑Sa 18. Jul 2020, 18:12 Eine Frage, die wir gerne mal mit anwaltlicher Hilfe klären würden ist die: wenn man Missbrauchsdokumente entdeckt, wo auch immer, wie meldet man sie den Behörden ohne selbst zu riskieren zur Zielscheibe einer Ermittlung zu werden?
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In der Vergangenheit gab es mal eine anonyme Meldestelle online, naiin.de glaube ich, doch die existiert schon seit einigen Jahren nicht mehr. Gibt es dafür mittlerweile Ersatz? ...
Da man sich dieser Einschätzung aber nicht sicher sein kann, wird meist eher dazu geraten die Bilder bei NGOs zu berichten, beispielsweise unter https://www.cybertip.ca/app/en/report oder beim NCMEC, von denen auch das BKA viele seiner Hinweise bekommt. Dabei sollte man die üblichen Sicherheitsvorkehrungen beachten (Tor, VPN, TAILS, etc.), da man, wie gesagt, nicht sicher sein kann, ob nicht ein übereifriger Strafverfolger da einen Anfangsverdacht draus machen möchte.
Aber auch das ist eher eine theoretische Gefahr, da die deutsche Polizei kaum genug Kapazitäten hat, um "echte" Fälle von Kinderpornographie zu verfolgen und der Vorsatz bzw. auch schon die Tat des Findens/ Besitzes bei Meldung einzelner Links schon eher an den Haaren herbeigezogen wären, sodass eher nicht davon auszugehen ist, dass die Ermittlungsbehörden hier einen Anfangsverdacht bejahen. Man kann natürlich Pech haben, wie immer im Leben .