Sirius hat geschrieben: ↑Di 19. Sep 2017, 10:52
Ich fand den Fall Edathy damals auch sehr frustrierend, da in der öffentlichen Debatte sich hinterher nur darüber empört wurde, dass er ja zu leicht davongekommen sei aber der von dir erwähnte Punkt eigentlich nirgendwo wirklich diskutiert wurde.
Hey Sirius,
das stimmt nicht. Zum Glück. Also dass Du und viele andere - auch ich - frustriert waren stimmt sicher... aber dass das Thema "Anfangsverdacht aufgrund von straflosem Verhalten" nicht diskutiert worden wäre, das ist nicht korrekt. Ich denke nur, dass alles andere überwog und die kritischen Stimmen kamen mit einer zeitlichen Verzögerung, als sich die Meinungen schon gebildet hatten und viele gar keine weiteren Infos zu der Sache aufnehmen wollten. Die Kritik ging quasi im Rauschen der Medien einfach unter.
Ich erinnere mich aber z.B. an einen guten Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen... der steht im Netz, man findet ihn, er heißt "Strafrecht ist kein Moralrecht" und erschien im Februar 2014.
Auf Wikipedia gibt es unter "Edathy Affäre" immerhin auch einen Punkt zu diesem problematischen Hintergrund des "Falls Edathy" ... man muss aber eine Weile scrollen, was wohl nur wenige tun.
Ganz unten findet sich da außerdem auch, dass Edathy jemanden verklagt hat, der ihn bei facebook verunglimpft hat und dieser musste dann 6000 Euro Strafe zahlen. Vielleicht auch ein Ansatz gegen die pedo-busters, wenn man sie dabei erwischt, jemanden persönlich anzugreifen
Ich denke dieser offensive Ansatz, gegen Diskriminierung und hate-speech rechtlich vorzugehen, ist auf jeden Fall wichtig für gesellschaftliche Veränderungen und zum Glück haben wir da in Deutschland ja Möglichkeiten.
Außerdem wird das Thema "Anfangsverdacht aufgrund straflosen Verhaltens" spätestens seit Edathy innerhalb der Juristerei viel diskutiert und ist nicht selten Inhalt von Prüfungen, hier z.B. ein Zitat von der Seite
www.juraexamen.info
"Hieran schließt sich die Frage an, ob ein Anfangsverdacht auch auf strafloses Verhalten gestützt, von einem legalen Verhalten also auf ein illegales Verhalten geschlossen werden darf.
Wegen der Folgen, die sich für Betroffene allein aus einem bestimmten Tatverdacht, unabhängig davon, ob sich dieser später bewahrheitet, ergeben können, ist die Beantwortung dieser Frage für den Betroffenen von erheblicher Bedeutung."
Es sieht also nicht gaaaaaaanz so schlecht aus. Und eine Gesichtserkennung, die in 80 oder 90% der Fälle richtig liegt schafft halt juristisch keinen Beweis. Zumindest nicht in einem Rechtsstaat.