Abschlussarbeit zur Prüfung im Bereich des Heilpraktikers für Psychotherapie, Seiten 18 bis 31
Alexandra Quednau
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Abschlussarbeit: Heilpraktiker für Psychotherapie
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Fragestellungen und Ziel der Abschlussarbeit
Im Folgenden werden Fragen aufgelistet und in eigener Reflektion behandelt. Sie sollen dem besseren Verständnis meiner Meinung und (therapeutischen) Haltung dienen. Außerdem werden die Fragen vorgestellt, mit denen ich mich vordergründig während der Erstellung der Abschlussarbeit befasst habe- und Teil der Fragebögen waren (Fragen wurden umgeschrieben, entsprechender Sinn ist identisch)
1. Ist therapeutisches Handeln durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie vom Personenkreis der F65.4 überhaupt gewünscht und möglich?
Mit dieser Frage beschäftigte ich mich vordergründig, da ich der Annahme war es würde sich bei Betroffenen um Personen handeln, die auf Grund der Sensibilität und Spezialität der Thematik ausschließlich auf approbiertes Fachpersonal zugehen würden. In den Punkten
Darstellung der Informationsgewinnung und Arbeit mit den Probanden
Auswertung der erhaltenen Fragebögen im Hinblick auf Fragestellungen
Wird jedoch deutlich, dass dieses Denken völlig unbegründet war und eher einem stereotypen Muster und Selbstzweifeln entsprungen ist. Rein rechtlich betrachtet ist die Ausübung der Heilkunde auf diesem Gebiet möglich und zulässig, da es sich dem triadischen System nach bei F65.4 um eine psychogene Störung handelt, trotz der Forschungsergebnisse im neurobiologischen Feld.
2. Was würde eine therapeutische Arbeit in diesem Feld für mich bedeuten?
Die Ergebnisse können sich in positive, neutrale und negative Erkenntnisse kategorisieren lassen. Diese Kategorisierung entstammt einer Impulsgesteuerten Bewertung, die nicht zwangsläufig fixen Bestand hat.
Positive Erkenntnisse: Befriedigung der intrinsischen Motivation anderen
zu helfen, Freiheit bei der Ausübung der Heilkunde
ohne Beschränkungen durch Krankenkassen o.ä., Freude an der therapeutischen Arbeit und ihrer Ergebnisse, Selbstverwirklichung durch das Anwenden eigens entwickelter Therapiekonzepte, Erfolgserlebnisse und Motivation durch Umsetzung des Konzeptes durch die Klienten, Anerkennung der Arbeit durch andere Kollegen oder Fachpersonal und Austausch über
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Thematik, Arbeit mit vielen interessanten Persönlichkeiten und ihren unterschiedlichen Facetten
neutrale Erkenntnisse: Die Notwendigkeit der regelmäßigen Supervision und Eigenarbeit zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung, Fortbildungspflicht und damit verbundene Investitionen zur Kenntniserweiterung
problematische
Erkenntnisse: Bereitschaft neben der Hauptberuflichen Tätigkeit die Heilkunde auszuüben und dem damit verbundenen Freizeitverlust, die Einsicht und das Eingeständnis das nicht jedem geholfen werden kann und nicht jeder auf eine Therapie anspricht, das Durchhaltevermögen und die Frustrationstoleranz bei ausbleibenden Erfolgen oder Schwierigkeiten beim Start in die Tätigkeit, Stigmatisierung durch die Öffentlichkeit in Bezug auf die therapeutische Haltung, Schwierigkeiten in Bezug auf die Vereinbarkeit von Verschwiegenheit und Diensteid, Eigenbelastung durch schwierige Thematiken und ggf. auftretendes Schauspiel gegenüber Klienten oder familiärem Umfeld
Durch die Erkenntnis, dass die meisten problematischen Punkte als von außen gemacht erscheinen, wird eine negative Bewertung dieser Aufzählung als hinfällig betrachtet.
3. Werde ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie in diesem Themengebiet überhaupt ernst genommen? (Sowohl vom Personenkreis als auch von anderen, approbierten Therapeuten)
Durch die Kursteilnahme für den Heilpraktiker für Psychotherapie am campus naturalis in Hamburg wurde mir klar, dass die Ausbildungsinhalte nicht nur nicht meinen Vorstellungen zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung entsprachen, sondern jedweder Richtlinien / Verordnungen entbehrten.
Sicher gibt es einen großen Markt für Menschen, die die Lösung ihrer Schwierigkeiten in spiritueller Weise erarbeiten möchten. Und sicher gibt es ebenfalls einen nicht unerheblich großen Teil derer, die mit spirituellen Heilungsmöglichkeiten ihre Therapiekompetenzen sinnvoll ergänzen.
Mir persönlich wurde der spirituelle Teil der Ausbildung sowie der Kursteilnehmer, die sich in diesem Feld sahen, jedoch schnell zu groß. Dies mag meiner persönlichen Einstellung zu dieser Thematik entspringen, wird allerdings auch durch eine breite öffentliche Meinung genährt, die die Personengruppe Heilpraktiker für
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Psychotherapie / Psychologischer Berater eher als Randgruppe mit fragwürdigen Methoden sehen. Vielleicht auch dadurch, dass solche Verfahrensweisen in
Dokumentationen / Reportagen immer wieder thematisiert werden und so das Bild einer „Hokuspokus- Therapie eines möchtegern-Therapeuten“ verfestigen.
Im sozialen Umfeld konnte ich ebenfalls diese eher widerstandsbehaftete Haltung wahrnehmen, auch wenn ich mich bemüht sehe, dies mit der nötigen Distanz zu betrachten.
So kam zeitnah die Frage auf, ob der Betroffene Personenkreis und auch Fachpersonal meine Bestrebungen überhaupt ernst nehmen würden. Von betroffenen erhielt ich, wie unter Punkt
Darstellung der Informationsgewinnung und Arbeit mit den Probanden
Auswertung der erhaltenen Fragebögen im Hinblick auf Fragestellungen
Zustimmung und Motivation, von der ich noch heute zehre. Bei Fachpersonal wie z.B. in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses, wo ich eine Hospitation erfragte, erhielt ich indes nicht einmal eine Antwort auf meine Frage. Gleiches geschah bei einer Kontaktaufnahme beim Projekt „kein Täter werden“. Auch bei diversen Aus- und Weiterbildungsangeboten wird der Zweig der Heilpraktiker von vornherein ausgegrenzt, indem es immer wieder sinngemäß heißt „diese Fortbildung richtet sich an Ärzte, approbiertes Fachpersonal und interessierte mit entsprechendem Studium“. Diese Ausgrenzung frustriert und lässt mich nicht daran glauben, dass mir jemals solch wichtige Möglichkeiten zu Teil werden, um meinen eigenen Anspruch an die Qualität der Arbeit zu erfüllen.
4. Wie soll mein therapeutisches Handeln aussehen und an wen soll es sich richten?
Meine therapeutische Haltung wird von Verständnis, fachlicher Kompetenz und Diskretion geprägt sein. Diese 3 Säulen weiter zu entwickeln, sie immer präsent zu zeigen und danach zu handeln wird oberste Priorität erhalten. Dies soll den zukünftigen Klienten den nötigen Raum geben, sich sicher zu fühlen und ein vertrauensvolles therapeutisches Setting aufzubauen.
Das therapeutische Handeln selbst soll in erster Linie Lösungsorientiert sein, um so dem Klienten zu ermöglichen eigene Erkenntnisse einfließen zu lassen und Ziele zu definieren, welche erreichbar und ausbaufähig sind. Durch motivierende und wertschätzende Gesprächsführung sollen Ressourcen aktiviert werden und Negative Denk- und Handlungsmuster durchbrochen werden. Mit Verhaltensanalyse sowie Verhaltens- und Kompetenztraining soll Sicherheit wiederhergestellt und Selbstbewusstsein aufgebaut werden. Aber auch mittels körperorientierter Arbeit können Blockaden gelöst und neue Denkanstöße gegeben werden.
Die therapeutische Arbeit richtet sich an alle Personen, die eine Störung der sexuellen Präferenz aufweisen (F65.), den Schwerpunkt soll dabei F65.4 bilden. In der Zukunft, und je nach Kompetenzentwicklung werden noch weitere Felder forciert.
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Zu diesen Feldern können gehören:
- F64. Störungen der Geschlechtsidentität
- F66. Psychische und Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
- F52. Sexuelle Funktionsstörungen, nicht versursacht durch eine organische Störung oder Krankheit
- F4- Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen mit sexuellem Hintergrund, vor allem Traumata, Zwänge etc.
Bei allen beschriebenen Störungsbildern ist es unerheblich, welches Geschlecht der Klient hat und ob dieser strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Was zählt ist die Motivation zur Therapie, etwas im Leben verändern zu wollen und sich auf die gemeinsame Arbeit einzulassen.
5. Könnte es im Kontext zur hauptberuflichen Tätigkeit zu Schwierigkeiten kommen? (Verschwiegenheit als Therapeutin vs. Meldepflicht auf Grund des Diensteides)
Da nach §203 BGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) keine Schweigepflicht für Heilpraktiker für Psychotherapie besteht, weil dies dem Gesetz nach kein Katalogberuf ist (wie z.B. Ärzte, Berufspsychologen u.a.), sieht nur ein abgeschlossener Behandlungsvertrag nach §630a BGB (Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag) eine Schweigepflicht für den Berufszweig durch Analogisierung vor. Hierzu heißt es vom Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater e.V.:
Für die Beurteilung der Schweigepflicht der Heilpraktiker für Psychotherapie ist der abgeschlossene Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) maßgebend. Der Vertrag enthält Hauptpflichten (insbesondere die ordnungsgemäße Behandlung bzw. Betreuung), aber auch behandlungsakzessorische Nebenpflichten, wozu auch die Schweigepflicht zählt (Wenzel, Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, 3. Auflage Köln 2013, Rdnr. 300, 321 ff.). Von der anzuerkennenden Erwartungshaltung des Patienten/Klienten ausgehend, ist beim Umfang der Schweigepflicht kein Unterschied zwischen Ärzten und Heilpraktikern für Psychotherapie zu machen. Der Schweigepflicht unterliegen danach alle Tatsachen und Umstände, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient/Klient ein bei Berücksichtigung seiner persönlichen Situation sachliches Interesse hat (Wenzel, a. a. O., Rdnr. 322).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Schweigepflicht für Heilpraktiker für Psychotherapie nur mit Abschluss eines Behandlungsvertrages zustande kommt.
Dem gegenüber steht der Diensteid nach dem niedersächsischen Beamtengesetz:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (…)“
Daraus ergibt sich u.a. eine sog. Anzeigepflicht für Straftaten. Diese Anzeigepflicht ist nicht nur im Dienst anzuwenden, sondern bezieht sich auch auf Ereignisse, die sich
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außerhalb der Dienstgeschäfte ereignen. Somit bin ich verpflichtet, bei Kenntnisgewinn über eine Straftat, diese anzuzeigen. Dies steht im Wiederspruch des Behandlungsvertrages.
Für diesen Fall soll folgende Regelung Klarheit bei den Klienten bringen:
Ein Behandlungsvertrag wird mit dem Hinweis auf die Anzeigepflicht geschlossen. Die Klienten können so selbst entscheiden, ob sie etwaige Straftaten zur Sprache bringen, oder nicht. Dass diese Regelung das therapeutische Setting in seinem Vertrauen verletzt, ist mir bekannt. Jedoch glaube ich auch daran, dass es Klienten geben könnte, die über diese Regelung erleichtert sind, weil sie sich so in einem geschützten Rahmen öffnen können und auf die Klienten derart eingewirkt werden kann, dass sie die Straftat zur Selbstanzeige bringen. Dies wiederum wirkt sich positiv bei der Staatsanwaltschaft aus.
6. Sind mir die Grenzen des therapeutischen Handelns auf diesem Gebiet bewusst?
Bei der Möglichkeit, sich in diesem Feld einzubringen, muss klar beleuchtet werden, um was es sich hierbei handelt. Nach dem triadischen System handelt es sich bei F65.4 um eine Psychogene Erkrankung, mit der sich ein Heilpraktiker für Psychotherapie dem Grunde nach beschäftigen darf und berechtigt ist, die Heilkunde auszuüben. Sobald jedoch eine somatische Komponente in Erscheinung tritt, obliegt das weitere Vorgehen dem approbierten Psychologen, Psychologischen Psychotherapeuten sowie Fachärzten.
7. Wie würde ich meinen zukünftigen Klienten gegenüber treten und mit ihnen Arbeiten?
Eine Wertschätzende Haltung im Hinblick auf die Überwindung der Hemmschwelle für einen Termin zum Erstgespräch versteht sich von selbst, ebenso wie die Aufklärung des Klienten über Schweige- und Anzeigepflicht die sich aus dem Behandlungsvertrag ergeben. Klare Informationen darüber, wie sich die Therapie gliedert, welche Kosten entstehen und welche Personen ggf. im Laufe der Zeit einbezogen werden können, gehören ebenfalls zu den Hinweisen.
Zu den Arbeitsweisen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine fixe Auskunft gegeben werden, da sich die Methodik durch Aus- und Weiterbildung ständig verändert. Grundsätzlich soll sie jedoch klar gegliedert und leicht verständlich sein. Eine übermäßige Verwendung von theoretischer Methodik sollte zugunsten von praktischen Übungen sowie Körperarbeit vermieden werden. Der Klient soll während der gesamten Therapiezeit ein Gefühl des Vertrauens und der Änderungsmotivation beibehalten. Dies und die Zufriedenheit mit der therapeutischen Arbeit soll in regelmäßigen „Briefings“ erörtert und sichergestellt werden. So kann auf Veränderungen während des Therapieprozesses flexibel reagiert werden.
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8. Wie will ich meine therapeutische Qualität erhalten / fördern / ausbauen?
Durch die Tätigkeit in einer sozialtherapeutischen Abteilung einer Justizvollzugsanstalt habe ich bereits Erfahrungen in der Gruppensupervision sammeln können. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung als durchaus sinnvoll und sollte meiner Meinung nach einer Regelmäßigkeit folgen die es
ermöglicht, die therapeutische Tätigkeit differenziert zu betrachten und eine gesunde Distanz zum Privatleben herzustellen.
Nach erfolgter amtsärztlicher Überprüfung ist ab 03/2018 eine Fortbildung in Sexologie / Sexualberatung am SoHam Institut Hamburg geplant, die sich bis in 09/18 erstreckt und unter der Leitung von Frau Rescio sowie Herrn Jans steht.
Für eine kompetente Arbeit auf dem angestrebten Gebiet sind noch folgende Aus- /Fortbildungen geplant, die noch unter keiner Reihenfolge stehen:
- Weiterführende Fortbildungen in Sexualmedizin und -therapie
- Verhaltenstherapeutische Weiterbildung
- Traumatherapeutische Weiterbildung
- Ausbildung in EMDR
- Weiterbildung in motivierender Gesprächsführung
- Weiterbildung in autogenem Training
- Einblicke in Systemik
- Einblicke in tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Einblicke in Kunsttherapie
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Aus- und Fortbildungen berufsbedingt noch über mehrere Jahre hinziehen können. Eine ständige Weiterbildung ist aber auch nach Erreichen der oben genannten Ziele unabdingbar.
Folgende Fragen sollten durch die Abnahme der Fragebögen durch die Teilnehmer beantwortet werden und sind maßgeblich für die weitere Strukturierung der therapeutischen Absichten / Ansichten:
- Wie fühlen sich Betroffene, wenn ihnen ihre Präferenz bewusst wird (coming in)
- Was geschieht mit den Betroffenen im Hinblick auf Komorbiditäten? (in diesem Zusammenhang wurde ein besonderes Augenmerk auf die Suizidrate der Betroffenen gelegt)
- Wie sehr „leiden“ Betroffene unter ihrer Präferenz und ist diese ausschließlich von negativen Aspekten geprägt, oder gibt es auch angenehme Attribute?
- Wie wirkt sich die Meinung / Haltung der Öffentlichkeit auf die Betroffenen aus (im Hinblick auf Frage 1 und 2)
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- Wie verhält sich das soziale Umfeld den Betroffenen gegenüber (und umgekehrt), wenn ein „outing“ stattgefunden hat? (stereotype Verhaltensmuster auf beiden Seiten?)
- Werden sich meine therapeutischen Absichten mit den Bedürfnissen der Betroffenen decken oder gibt es unterschiedliche Auffassungen?
- Wie sieht die bevorzugte Umgangsform von betroffenen mit Kindern aus? (sexuelle Komponente ausgeschlossen)
Die Ziele, welche mit der Verfassung der Abschlussarbeit angestrebt werden, sind in Einzelpunkten zusammengefasst:
- Ich möchte dem Personenkreis um F65.4 (und ggf. anderer Präferenzgruppen) die Möglichkeit geben, außerhalb von wissenschaftlich motiviertem / interessiertem Fachpersonal Hilfe zu finden, die nicht mit körperbezogener Diagnostik (CTG, Hirnscan etc.) empirisch festgehalten werden soll.
- Meine angebotene Hilfe soll sich nicht nur an Personen wenden die nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, sondern auch an Menschen deren Straftaten in diesem Bereich liegen. Das es unter Umständen zu Kollisionen meiner Schweigepflicht und des Diensteides kommen kann, ist mir bewusst. Hierbei bleibt zu erwähnen, dass niemand alles über sich erzählen muss. Ebenso kann ein mögliches Behandlungsziel die Selbstanzeige sein.
- Den Lesern der Abschlussarbeit soll deutlich werden, dass es sich bei diesem Personenkreis nicht pauschal um „Täter“ handelt, sondern sich die Menschen ihre Neigung nicht ausgesucht haben und deshalb eher von „Betroffenen“ gesprochen werden sollte. Diese Wortwahl dient wohl auch eher als Interimsbezeichnung, da sie dem Leser suggerieren könnte, dass es sich dabei um eine „Krankheit“ (im Sinne von Krebs, HIV o.ä.)handelt- welche wiederum mit Stereotypen behaftet sein könnte. Ferner ist der Personenkreis derer, die mit dieser Neigung leben, sicherlich nicht an einem Krankheitsgewinn interessiert, der durch eine solche Wortwahl ggf. genährt werden würde.
- Die Abschlussarbeit soll zur Enttabuisierung beitragen und Hemmschwellen abbauen, die in der Öffentlichkeit noch deutlich vernehmbar sind. Durch Aufklärungsarbeit in diesem Feld könnte der Gedanke „Präferenz=Delinquenz“ einer Bereitschaft zum offenen Dialog weichen.
- Den interessierten Lesern und/oder Betroffenen soll meine therapeutische Grundhaltung und Sichtweise näher gebracht werden und vielleicht bei der Entscheidung helfen, ob diese mit mir in ein therapeutisches Setting gehen möchten.
- Meine Abschlussarbeit soll festhalten, in welcher Weise ich mich in den Anfängen der therapeutischen Tätigkeit mit F65.4 beschäftige. So könnte sie zu einem wichtigen Messwert für spätere Aus- /Weiterbildungen werden, die meine Haltung oder Sichtweise verändern könnten.
- Mit der Abschlussarbeit soll ein erstes therapeutisches Grundkonzept (Therapiekonzept) entwickelt werden, welches im Folgenden durch Seminare, Aus- /Weiterbildungen ergänzt, überarbeitet und verbessert werden soll.
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Darstellung der Informationsgewinnung und Arbeit mit den Probanden
Zu Beginn der Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und mit der Aufgabe, eine Abschlussarbeit zu verfassen, nutzte ich die Arbeitsbedingungen der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt zur ersten Informationsgewinnung. Dort sprach ich mit Klienten, deren Straftaten sich auf §176 ff. StGB beziehen. Hierbei fiel auf, dass nur ein Teil der Täter tatsächlich „kernpädophil“ ist, wie es in der Forensik zum Teil betitelt wird.
Damit ist gemeint, dass sich diese Person auf Grund von F65.4 zu einer Straftat im oben beschriebenen Bereich entschieden hat.
Ein großer Teil derer, die nach oben genannten Straftatbeständen verurteilt wurden, begingen ihre Taten auf Grund von Dissozialität, narzisstischen Tendenzen oder Intelligenzminderungen- allenfalls mit einer „Pädophilen Nebenströmung“. Dieser Personenkreis neigte in Einzel- oder Gruppengesprächen zu Bagatellisierung, Rationalisierung oder leugnete die aus dem Urteil hervorgehenden Tatsächlichen gänzlich.
Im Gegenzug wurden im Einzel- oder Gruppengespräch von tatsächlich pädophilen Personen die Taten einsichtig beschrieben und es ließ sich eine Art „Leidensdruck“ erkennen (Hierzu ist zu erwähnen, dass sich die Klienten entsprechend ihrer Fortschritte in der Behandlung verhielten). Im persönlichen Gespräch wurde klar, dass sich die Betroffenen Sorgen machen, wie es für sie weiter ginge. Vor der Haft habe es keine Anlaufstellen gegeben, an die sie sich hätten wenden können und für die Zukunft sahen sich viele isoliert und hilflos.
Die Klienten in den sozialtherapeutischen Einrichtungen in Niedersachsen nehmen zwar an einem Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS) teil, aber ein speziell auf die Probleme von pädophilen Betroffenen abgestimmtes Programm gibt es nicht.
Mit diesen Sichtweisen, aufkommenden Fragen und Informationen wurde ein Fragebogen entwickelt, um betroffenen Personen außerhalb des Justizvollzuges zu befragen. Die Themengebiete innerhalb des Fragebogens wurden nicht im „multiple choice“-Aufbau erstellt. Um einen möglichst freien Text der Probanden zu erwerben die einen tieferen Einblick in die Thematik gewähren ließen, wurde dieser Aufsatzähnlich mit teils provozierenden Fragen gestaltet. Dies diente der emotionalen Wahrnehmung innerhalb des Antworttextes, soweit dies auf dem Papier möglich ist.
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Der Aufbau des Fragebogens umfasste 27 Fragen (plus weitere Unterkategorisierungen der Hauptfragen) in 5 Themenkomplexen. Diese Themenkomplexe untergliederten sich in:
- Das Bewusstwerden der Präferenz und Gedanken dazu
- Umgang mit der Präferenz und ihren Gefühlen
- Abfrage nach der Bereitschaft / Motivation und der Notwendigkeit für therapeutische Hilfsmaßnahmen
- Akzeptanz der Präferenz als Teil der Persönlichkeit
- Komorbidität und Folgen des gesellschaftlichen Umgangs mit den Probanden
Um Probanden zu akquirieren, wurde im Internet auf einem Kleinanzeigen- Portal inseriert. Daraufhin meldeten sich einige Personen, die sich bereit erklärten den Fragebogen auszufüllen. Eine erhaltene Nachricht enthielt jedoch stigmatisierende Hasskommentare und forderte mich dazu auf, die Anzeige zu löschen.
Mit 2 der Probanden, die sich in den Netzwerken rund um die Thematik engagieren, entstand ein intensiverer Kontakt, der noch heute sporadisch anhält. Sie zeigten weitere Informationswege auf und brachten meinen Namen und mein Vorhaben ins Gespräch. Auf diese Weise wurden mehr freiwillige eingebunden. Neben den Dialogen mit Betroffenen, der Auswertungen der Fragebögen und persönlichen Erfahrungen wurde das Internet und entsprechende Foren (speziell das Forum „Schicksal und Herausforderung“) auch zur fortführenden Recherche genutzt. Auch Literatur half beim Zusammentragen von Informationen und weiteren Denkanstößen. Durch Dialoge mit dem sozialen und dem Arbeitsumfeld wurden dritte Sichtweisen aufgezeigt, die dabei halfen neutrale Blickwinkel zu erhalten. Die Arbeit mit den Probanden, speziell derer zwei, die mich bis heute unterstützen, gestaltete sich als durchweg positiv und zeitlich ausbaufähig. Leider ist dies durch die hauptberufliche Tätigkeit nicht immer möglich, doch ein intensiveres Engagement ist mittel bis langfristig angestrebt. Hierzu gehört auch die probeweise Anmietung eines Praxisraumes in Wohnortnähe, der zum Ende des Jahres 2017 angestrebt wird um mit interessierten Klienten kostenlose „Erstgespräche“ zu führen. Sie dienen der Probeweisen Heranführung an die spätere Tätigkeit und haben keinen Behandlungszweck.
In der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt konnte ich indes einen Klienten im Einzelgespräch dazu motivieren, mit dem Projekt „kein Täter werden“ Kontakt aufzunehmen, da dieser vermehrt den Wunsch äußerte, außerhalb der Haft zusätzlich nach Hilfe zu suchen. Der Klient verfasste im Oktober 2016 einen mehrseitigen Brief, welcher an den Standort Berlin gesandt wurde. Bisher bleibt eine Antwort aus.
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Auswertung der erhaltenen Fragebögen im Hinblick auf Fragestellungen
Im Zeitraum von 11/16 bis 08/17 wurden die Probanden per Fragebogen anonym interviewt. Dabei stellte sich heraus, dass die Probanden sich intensiv mit den Fragestellungen beschäftigten und im Schlusskommentar bemerkten, sich so ehrlich und offen wie möglich zu den teils intimen Fragen geäußert zu haben. Kritik gab es in Form von emotionalen Äußerungen, die meine provokant formulierten Fragen ausgelöst hatten. Dies gab einen Einblick in die Vulnerabilität der Betroffenen, die anhand der Inhalte des Schriftmaterials bisweilen als eher hoch eingeschätzt werden kann. Der Erkenntnis- und Verständnisgewinn ist durch die Fragebögen und die weiteren Recherchen stetig gestiegen und soll im Folgenden anhand der unter Punkt
Fragestellungen und Ziel der Abschlussarbeit
formulierten Fragen erläutert werden:
1. Wie fühlen sich Betroffene, wenn ihnen ihre Präferenz bewusst wird (coming in)?
Das Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt des Bewusstwerdens der Präferenz wird von einer Hälfte der Probanden als spät angegeben (Alter: 30-50 Jahre), von der anderen Hälfte als früh beschrieben (Alter:14-16 Jahre). Altersunabhängig waren die Wahrnehmungen, die ich hier in Stichpunkten zusammenfassen möchte:
- Verdrängung des Prozesses aus Angst und Scham vor den gesellschaftlichen Folgen und der Stellung der Person innerhalb des sozialen Gefüges
- Unsicherheit und innere Leere darüber, wie ein Leben mit dieser Präferenz aussehen soll
- Erschrecken über die Fantasien und Gedanken
- Ohnmachtsgefühle bezüglich der großen und lebenslangen Verantwortung, welche diese Präferenz mit sich bringt und deren Bedeutung hinsichtlich des Verzichts auf sexuelle Bedürfnisse
- Hilflosigkeit und Gefühl der Zurückweisung durch Ärzte und Therapeuten (Anmerkung: Die Probanden schilderten hier, dass ein „Weiterreichen“ von Arzt zu Arzt oder Therapeut zu Therapeut mangels intensiverer Fachkenntnisse oder Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf diesem Gebiet häufig vorkamen)
- In vielen Fragebögen wurde die Formulierung „Monster“ benutzt, was zum Einen auf ein Abspalten des Persönlichkeitsaspektes hindeutet, zum Anderen auf die Selbst- Stigmatisierung verweist
- Das Gefühl, durch Trennung der sexuellen Bedürfnisse und der Liebe zu Kindern eine Erleichterung herbeiführen zu können
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- Belastung durch das Gefühl, sich niemandem anvertrauen zu können, aus Angst vor sozialer Isolation
- Gefühl nun ein Mensch 2. Klasse zu sein
- Selbstverurteilung durch Adaption der Gesellschaftlichen Vorurteile
- Verlust der Selbstsicherheit durch Zweifel an lebenslanger Standhaftigkeit des Verantwortungsbewusstseins
2. Was geschieht mit den Betroffenen im Kontext der Komorbiditäten? (in diesem Zusammenhang wurde ein besonderes Augenmerk auf die Suizidrate der Betroffenen gelegt)
Bei allen eingegangenen Fragebögen lassen sich deutliche depressive Tendenzen erkennen, die die Betroffenen von Beginn des coming in bis zum heutigen Tage in unterschiedlichen Intensitäten erleben. In 5 von 6 Fällen beschrieben die Probanden mindestens einen Fall, in dem sich ein konkreter Todeswunsch präsentierte, welcher unterschiedlichen Ursprungs war. Gründe hierfür waren u.a. der Liebeskummer zu einem Kind und die sich hieraus ergebende Einsicht, dass das Kind diese Form der Liebe nicht erwidert (und nicht erwidern kann). Auch die Hilflosigkeit, welche sich auf der Suche nach Therapeuten oder Therapieplätzen einstellt, mündete in solche auswegsuchenden Gedanken. Auch soziale Isolation und Ausgrenzung aufgrund eines „outings“ tragen zu Selbstschädigenden Gedanken bei. Um mit dieser Präferenz und all ihren Verpflichtungen und Herausforderungen leben zu können, greift nur ein kleiner Anteil der Probanden auf Suchtmittel zurück- hier ist es legal erhältlicher Alkohol. Bezüglich wahnhafter Wahrnehmungen kann indes keine genaue Aussage gegeben werden. Einige Betroffene schildern, dass sie paranoide Gedankenmuster entwickeln aus der Angst heraus, als Pädophiler „erkannt“ zu werden. Das diese jedoch unsinnig sind und aus der gesellschaftlichen Meinung genährt werden, formulierten die Probanden verständlich und aus eigenem Antrieb; sie sind also nicht ichsynton.
3. Wie sehr „leiden“ Betroffene unter ihrer Präferenz und ist diese ausschließlich von negativen Aspekten geprägt, oder gibt es auch angenehme Attribute?
Die Betroffenen Probanden schilderten in den Fragebögen, dass es sich bei ihrer Liebe zu Kindern und der sich daraus ergebenden Einsicht, dass Kinder altersbedingt eine andere Auffassung von Liebe und deren Ausleben haben, zu einem leidenden Zustand kommt. Unter der Berücksichtigung, dass hier ein wesentlicher Teil der Bedürfnisse eines Menschen (Liebe, Sex, Geborgenheit) lebenslang eingeschränkt bleibt, ist dies durchaus nachvollziehbar.
Einige Einsendungen verrieten, dass die Frustration darüber so hoch ist, dass sich diese wünschten, mit einer „herkömmlichen“ Sexualität ausgestattet zu sein. Trotz dieser Problematik ergab sich aus den Schilderungen der Probanden, dass der Umgang mit Kindern in nicht sexuell ausgerichteter Absicht ein durchweg positives Erlebnis darstellt. Bisweilen sehen sich die Betroffenen als verständnisvoller für die Belange und Interessen der Kinder, weil sie diesen „auf Augenhöhe“ begegnen. Dies
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und die Sichtweise, die Kinder für ihre Umwelt entwickeln und mitteilen, seien die angenehmen Seiten und bleiben nachhaltig im Gedächtnis.
4. Wie wirkt sich die Meinung / Haltung der Öffentlichkeit auf die Betroffenen aus? (im Hinblick auf Frage 1 und 2)
Durch fortwährend durchgeführte Befragungen der Bevölkerung ist hinlänglich bekannt, dass die Akzeptanz für Personen mit einer Pädophilen Präferenz in der Gesellschaft gegen null geht. Zwar können jüngste Studien eine langsame Trendwende erkennen lassen, jedoch ist die Grundhaltung eher von Abneigung geprägt. Durch das Wissen um diese Grundhaltung und der damit verbundenen sozialen Isolation kommt es häufig zu unter Frage 2 beschriebenen Komorbiditäten. Während der Recherche in Internetforen ergab sich zu dem Bild der Betroffenen, welche sich durch die öffentliche Meinung gekränkt und abgestoßen fühlen, noch ein zweites Bild welches eher von Aggressivität geprägt ist. Hierbei begaben sich die Betroffenen zwar grundsätzlich in eine Opferrolle, jedoch konnte in den Texten deutlich der Widerstand zum Rest der Bevölkerung und eine gewisse Verachtung ausgemacht werden. Das dieser Mechanismus zur Kanalisation über den Frust dient, den die betroffene Person abzubauen versucht, ist nachvollziehbar. Ebenso die grundsätzliche Überzeugung, dass Therapeuten nicht helfen könnten, solange sie nicht selbst eine solche Präferenz aufweisen, nährt diese Vermutung.
5. Wie verhält sich das soziale Umfeld den Betroffenen gegenüber (und umgekehrt), wenn ein „outing“ stattgefunden hat? (stereotype Verhaltensmuster auf beiden Seiten?)
Die Erwartungen an das Verhalten der Personen im sozialen Umfeld der Probanden waren zu einem großen Teil von negativen Beschreibungen geprägt. Hierbei wurde immer wieder die Angst vor einem gesellschaftlichen Ausschluss beschrieben (Generalverdacht, Vorwürfe, Zurückhaltung, Beziehungsbeendigung). Aber auch die Hoffnung auf Akzeptanz, Verständnis und Hemmungsabbau wurden genannt.
Insgesamt beschreiben die Probanden die Reaktionen ihres Umfeldes als gemischt- wobei eine gänzlich ablehnende Haltung nicht aufgeführt wurde. Von reservierter Zurückhaltung bis hin zu interessierter Offenheit ist eine breite Palette genannt worden. Wichtig schien es dem Umfeld der Betroffenen jedoch zu sein, dass eine ehrliche Versicherung darüber abgegeben wird, keine sexuellen Handlungen an/mit/von Kindern vorzunehmen (zu lassen).
Letztlich lassen sich so auf beiden Seiten Stereotypen finden.
Auf der Seite der Betroffenen herrscht selbst bei nächsten Angehörigen die Befürchtung vor, von diesen verachtet und ausgeschlossen zu werden.
Dem steht das Bedürfnis des sozialen Umfelds gegenüber, die Betroffenen auf sexueller Distanz zu Kindern zu sehen, welches mit Fragen in diese Richtung seine Klärung finden soll.
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Beziehungsabbrüche werden weniger beschrieben, jedoch wird seitens der Betroffenen eine steigende Belastung beschrieben, die vorwiegend innerhalb der Familie beim Ehepartner zum Tragen kommt.
Regelmäßige Gespräche der Betroffenen mit den involvierten zum Spannungsabbau scheint es den Schilderungen der Probanden nach weniger zu geben, aber eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung durch Angehörige wurde von der Mehrheit aufgeführt.
6. Werden sich meine therapeutischen Absichten mit den Bedürfnissen der Betroffenen decken oder gibt es unterschiedliche Auffassungen?
In den Antworten der Probanden auf die Fragebögen schlug sich eine einheitliche Meinung über die Merkmale einer therapeutischen Hilfe nieder, die mit dem eigenen Anspruch zwar Ähnlichkeit hat, jedoch auf einer anderen Ebene zu verstehen ist.
So beschreiben die Probanden mit großer Mehrheit die Notwendigkeit einer Vertrauens-, Verständnisvollen und unvoreingenommenen Haltung. Das Bedürfnis nach Anonymität wurde ebenso geschildert wie der Wunsch nach persönlichen Gesprächen (diese würden im Bedarfsfall einer „Telefonberatung“ vorgezogen). Wichtig war auch das Darlegen der Methodik, die erkennen ließ das sich die Probanden eine Integration ihrer Neigung in ihr Leben wünschen und einen besseren Zugang und Umgang mit ihren Gefühlen anstreben. Dies allerdings nicht unter Ausschluss des Umgangs mit Kindern, sondern mit einem Verantwortungsbewussten Umgang in allen Lebenslagen. Insgesamt sei eine Person „zum reden“, die bei allem Verständnis aber nicht mit Mitleid antwortet, die richtige Hilfe.
In diesem Zusammenhang beschrieben viele der Probanden, dass ihnen der Austausch mit gleichgesinnten in Internetforen viel Mut gibt und die zum Teil labile Gemütslage zu bessern vermag.
Hier wurde deutlich, dass noch vor fachlicher Kompetenz und therapeutischer Methodik die zwischenmenschliche Seite von herausragender Bedeutung ist- viel mehr noch als vermutet.
Fast schambehaftet musste ich feststellen, dass etwas für mich so selbstverständliches hier viel mehr wiegt als die Anzahl der Fortbildungen pro Jahr. Umso wichtiger erscheinen hier die beantworteten Fragebögen- ein wertvolles Feedback noch vor Beginn der therapeutischen Tätigkeit.
7. Wie sieht die bevorzugte Umgangsform von Betroffenen mit Kindern aus? (sexuelle Komponente ausgeschlossen)
Wie unter Frage 6 bereits beschrieben wurde, wünschen sich die betroffenen einen verantwortungsvollen Umgang- auch mit Kindern im Präferenzalter. Ob dieser Umgang immer unter Aufsicht stattfinden sollte (mit einer solchen Reglementierung wird zum Teil therapeutisch interveniert) wurde hier nicht näher beschrieben. Eine regelrechte „Abschottung“ von Kindern wird kritisch gesehen, da viele der Probanden und auch Mitglieder in Foren von depressiven Symptomen berichten, sofern dies zum Schutz der Kinder in Eigenverantwortung organisiert wird. In der Literatur von
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Betroffenen wird immer wieder deutlich, dass die spielerischen Momente in denen getobt und gelacht wird, den Betroffenen ein wahres Glücksgefühl gibt. Beschreibungen, nachdem die Probanden immer bestrebt sind, den Kindern ein gutes Gefühl zu geben indem ihnen vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt und ein fortwährender innerer Dialog angetrieben wird um sich selbst zu hinterfragen, deuten auf eine omnipräsente Vorsicht hin.