Reform von §184b StGB

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Gast

Reform von §184b StGB

Beitrag von Gast »

Das höhere Strafmaß soll wieder komplett zurückgenommen werden. Die in 2021 eingeführten höheren Höchststrafen sollen für bestimmte Fälle in Abs. 1 (Verbreitung) bestehen bleiben.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... buschmann/

Da wieder die alten Mindesststrafen gelten wäre auch der damals neu eingeführte Zusatz bzgl. eines reduzierten Strafmaßes bei Fiktion entweder zu entfernen, oder so anzupassen das er stattdessen eine höhere Höchststrafe verhindert, aber die gleiche Mindeststrafe hat. Find das unlogisch, aber realistisch.

Denke nicht das sonst etwas angepasst/entkriminalisiert wurde. Noch ist das ganze nicht öffentlich (soweit ich weiß). Aber eine richtige Entscheidung, da es viel zu viele Fallkonstellationen gibt insb. unter Jugendlichen.

(Edit: korrigiert)
Gast

Beitrag von Gast »

Das stimmt nicht ganz. Damals galt eine Mindeststrafe von drei Monaten bei der Verbreitung. Jetzt sind es sechs Monate und beim Besitz wird wohl nur die Haftstrafe übernommen, aber die Geldstrafe abgeschafft.

Wenn der Zusatz also wegfällt, den für Fiktion ansprichst, dann wäre es eher eine Strafverschärfung in diesem Fall.
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Cornelius
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Registriert: Mo 10. Okt 2022, 00:06
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Beitrag von Cornelius »

Ich finde die Entscheidung positiv. Natürlich gibt es weiterhin noch Verbesserungspotential, aber man sollte den Vorstoß nicht kleinreden. Denn endlich hat die Politik auch erkannt, dass der Weg, die Strafen in diesem Bereich immer zu verschärfen, eine Sackgasse ist, zumal die Strafen nach dem früheren Recht auch schon hoch genug waren. Wenn überhaupt, dann gibt es in Deutschland kein Gesetzesdefizit, sondern nur ein Vollzugsdefizit. Ich bin sehr froh, dass diese Erkenntnis sich nun langsam durchsetzt und ich hoffe Politiker*innen können den unsäglichen Kampagnen von Bildzeitung und Carsten Stahl dann auch standhalten, sollten sie dagegen Sturm laufen. Ich finde es aber schlimm, dass die Politik so lange nicht auf den Ratschlag von Expert*innen gehört hat und erst Eltern und Lehr*innen, die nur aufklären wollten, kriminalisiert werden mussten (was auch gravierende Folgen für die betroffenen Personen hat, die z.B. eine Bewährungsstrafe im Führungszeugnis haben), damit die Politik eingesehen hat, dass sie auf einem Holzweg ist. Eigentlich hätten die betroffenen Eltern und Lehrer*innen meiner Ansicht nach wirklich einen Anspruch auf vollständige strafrechtliche Rehabilitation.
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
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Takeru
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Beitrag von Takeru »

Also ich werde hier erstmal auf das Gesetz warten. Die Ausführungen in dem Artikel sind mir zu waage und nicht detail genau.
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Gast

Beitrag von Gast »

Der Referentenentwurf wurde gestern veröffentlicht:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgeb ... _StGB.html

Hier wurde wirklich einfach nur "einem Jahr" durch jeweils "sechs Monaten" und "drei Monaten" ersetzt. Das wars.
Bei der Begründung finde ich auch interessant das "pädophil" sein als etwas gesehen wird das hart bestraft werden muss:
Denn auch hier sind die handelnden Personen in der Regel nicht pädophi
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Takeru
Beiträge: 451
Registriert: Sa 8. Apr 2023, 19:42

Beitrag von Takeru »

Ich halte das für bedenklich dass virtuelles Material genauso stark bestraft wird, wie echtes Material.
Hier sollte der Gesetzgeber schon einen Unterschied machen.
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Gast

Beitrag von Gast »

Takeru hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 22:55 Ich halte das für bedenklich dass virtuelles Material genauso stark bestraft wird, wie echtes Material.
Hier sollte der Gesetzgeber schon einen Unterschied machen.
Was meinst du mit "virtuelles Material"? Bei der Verbreitung sind es für erkennbar virtuelle Inhalte immer noch drei Monate, da die in 2021 eingeführte Strafmilderung nicht angefasst wurde und Besitz usw. werden ja sowieso nicht erfasst.

Meinst du ggf. fiktive, fotorealistische Inhalte? Wenn ja, dann kann das immer noch berücksichtigt werden. Wenn es wirklich nachweisbar ist dann kann der Richter halt beim Besitz sich am unteren Strafmaß orientieren.
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Takeru
Beiträge: 451
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Beitrag von Takeru »

Gast hat geschrieben: So 19. Nov 2023, 11:43 Meinst du ggf. fiktive, fotorealistische Inhalte? Wenn ja, dann kann das immer noch berücksichtigt werden. Wenn es wirklich nachweisbar ist dann kann der Richter halt beim Besitz sich am unteren Strafmaß orientieren.
Im Prinzip ist das korrekt. Aber von der strafrechtlichen Seite wird dies jetzt genau so bewertet wie echte Kipos. Ich hatte die Hoffnung das bei virtuellen Material die Strafe auch gesenkt wird oder sogar wegfallen würde.

Da hier sehr schwer nachvollziehbar ist, warum diese so hart bestrafft wird. Ich meine Filme bzw. Videospiele, wo man andere Mitspieler virtuell brutal ermorden kann, sind gesellschaftlich und rechtlich ok. Aber so ein Comic bzw. Video wird so stark kriminalisiert. Das finde ich nicht richtig. Das ist natürlich nur meine Persönliche Meinung.
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... hie-991110

wird heute in den Ausschuss übergeben
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

Hab es mir mal Angeschaut bis zu Minute 34:00 haben sie es geschafft irgendwas mit "Pädo" zu vermeiden und nicht zu benutzen, aber natprlich kam mal wieder wer hätte es anders erwartet die SPD (Sonja Eichwede) welche von "um Pädokriminelle motivation von Straftätern zu entdecken" redete

Der rest klingt soweit gut, kein weitere Hass gegen uns.
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