Als Pädophiler intimer Beziehungen zu jungen Volljährigen?
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Als Pädophiler intimer Beziehungen zu jungen Volljährigen?
Liebe Forenleser,
mich würde interessieren, ob ihr zu dem Thema eine Meinung habt. Ich habe im Laufe der Zeit einige Erfahrungen mit knapp volljährigen Jungs gemacht. Von therapeutischer Seite wurde mir dahigehend immer abgeraten, da die Vergangenheit zu beweisen scheint, dass ich ausschließlich heterosexuelle Jungs adressiere und damit gegen deren eigentliche Willensausrichtung wirke, wenn ich Beziehungswünsche ihnen gegenüber formuliere. Die Polizei sagte mir, dass man gegenüber reiferen Männer, die im Bereich von Sexualstraftaten ein solches Auffälligkeitsmuster aufweisen, aktiv werde, wenn sie Kontakte zu jungen Leuten, etwa im Studentenalter, aufnähmen. Es werde dann nach Gefahrenrecht vorgegangen und es würden geg. auch strafrechtliche Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der sexuellen Nötigung vorgenommen. Die Reifedistanz bewirke ein Machtungleichgewicht, welches mit einer hohen Schädigungsgefahr für den Jüngeren einhergehe. Daran ändere die Volljährigkeit nichts grundsätzliches.
Ich muss sagen, dass ich die Kritik in gewisser Weise auch verstehe. Als ich vor kurzem Kontakt zu einem 18-jährigen, angehenden Studenten hatte, erklärte er mir, dass sein Großvater väterlicherseits exakt in meinem Alter sei. Das schockierte mich. Wenn ich zugleich Vatefigur und Liebhaber repräsentierte, entstünde zugegebenermaßen eine extreme Rollenkonfusion.
In tiefgehenden therapeutischen Explorationen ergab sich wiederholt das Bild, dass Intimpartner, die mir einen angemessenen sozielen Widerpart und ein passendes intelektuelles Gegenüber darstellen, an sich eher älter als ich sein sollten. Ich fühle mich aber nicht zu älteren Menschen jenmseits der 60 hingezogen.
Was soll ich also tun?
mich würde interessieren, ob ihr zu dem Thema eine Meinung habt. Ich habe im Laufe der Zeit einige Erfahrungen mit knapp volljährigen Jungs gemacht. Von therapeutischer Seite wurde mir dahigehend immer abgeraten, da die Vergangenheit zu beweisen scheint, dass ich ausschließlich heterosexuelle Jungs adressiere und damit gegen deren eigentliche Willensausrichtung wirke, wenn ich Beziehungswünsche ihnen gegenüber formuliere. Die Polizei sagte mir, dass man gegenüber reiferen Männer, die im Bereich von Sexualstraftaten ein solches Auffälligkeitsmuster aufweisen, aktiv werde, wenn sie Kontakte zu jungen Leuten, etwa im Studentenalter, aufnähmen. Es werde dann nach Gefahrenrecht vorgegangen und es würden geg. auch strafrechtliche Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der sexuellen Nötigung vorgenommen. Die Reifedistanz bewirke ein Machtungleichgewicht, welches mit einer hohen Schädigungsgefahr für den Jüngeren einhergehe. Daran ändere die Volljährigkeit nichts grundsätzliches.
Ich muss sagen, dass ich die Kritik in gewisser Weise auch verstehe. Als ich vor kurzem Kontakt zu einem 18-jährigen, angehenden Studenten hatte, erklärte er mir, dass sein Großvater väterlicherseits exakt in meinem Alter sei. Das schockierte mich. Wenn ich zugleich Vatefigur und Liebhaber repräsentierte, entstünde zugegebenermaßen eine extreme Rollenkonfusion.
In tiefgehenden therapeutischen Explorationen ergab sich wiederholt das Bild, dass Intimpartner, die mir einen angemessenen sozielen Widerpart und ein passendes intelektuelles Gegenüber darstellen, an sich eher älter als ich sein sollten. Ich fühle mich aber nicht zu älteren Menschen jenmseits der 60 hingezogen.
Was soll ich also tun?
- Dune
- SuH-Team
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- Registriert: Mo 18. Dez 2017, 18:28
- Wohnort: Berlin
Bist du Cuddly, der in diesem Forum mal als Nutzer angemeldet war?Grenzgänger hat geschrieben: ↑Mi 20. Sep 2023, 15:56 Was soll ich also tun?
"Schmerz gehört zum Leben, er lässt sich nicht immer vermeiden. [...] Leid entsteht, wenn Menschen daran festhalten, was sie wollen, und sich weigern, das anzunehmen, was sie haben."
- Aus: Herausforderung Pädophilie
"[...] stop feeling so [...] sorry for yourself."
- James Peak: Stupid Brain
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- Consuela
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- Registriert: Fr 11. Okt 2019, 16:00
- Wohnort: Deutschland
Hallo Unbekannter User
Ab 18+ ist alles Komplett OHNE Einschränkung möglich, ab 14 sogar mit einigen Einschränkungen (kein geld oder wertgegenstände, kein ausnutzen, kein überreden, etc..) egal wie alt der andere Partner ist
Keine Ahnung welcher Polizist dir das erzählt hat, aber du kannst beunruhigt sein und soviel mit allen 18 Jährigen machen wie du willst, wenn dir jemand mit Strafe droht hat er unrecht und sollte nicht beachtet werden.
Ab 18+ ist alles Komplett OHNE Einschränkung möglich, ab 14 sogar mit einigen Einschränkungen (kein geld oder wertgegenstände, kein ausnutzen, kein überreden, etc..) egal wie alt der andere Partner ist
Keine Ahnung welcher Polizist dir das erzählt hat, aber du kannst beunruhigt sein und soviel mit allen 18 Jährigen machen wie du willst, wenn dir jemand mit Strafe droht hat er unrecht und sollte nicht beachtet werden.
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*NEU* Threema: D5XVENCH
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- Markus
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- Registriert: So 12. Dez 2021, 12:07
- Wohnort: Deutschland
Ja, wobei das klingt wie ein Blankoscheck. Eine eventuell grenzüberschreitende/potentiell schädliche Dynamik sollte man schon reflektieren. Und das tust Du ja. Sonst hättest du hier keinen Beitrag verfasst.
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CSA/CSEM/COCSA Überlebender
Mail: markus@suh-ev.de
Alexis on Fire - "You loved me when I couldn't love myself..."
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- redwing
- Beiträge: 157
- Registriert: Sa 16. Sep 2023, 14:35
Eine Beziehung zu einer/m jüngere/n hab ich mal versucht. Eine Zeitlang ging das auch ganz gut, aber letztlich ist es gescheitert. Da war mehr der Wunsch Vater des ganzen, als die alltägliche Wirklichkeit, das wahre Leben. Vielleicht funktioniert eine lose Verbindung, die nicht auf Erwartungen und Vorstellungen in einer Beziehung beruhen. Wäre mal eine Idee finde ich, weil man sich an nichts gebunden fühlen muß.
Lieben Gruß
redwing
Lieben Gruß
redwing
Danke für die Antwort liebe(r) Consuela,
rein dem Strafrecht nach sollte man so denken. Die Lebenswirklichkeit ist aber doch eine ganz andere. Ich habe halt schon andere Erfahrungen gemacht. Einmal bekam ich wegen eines 18-jährigen eine Hausdurchsuchung, weil man unterstellte, dass ich ihn mit 16 kennengelernt hatte und unter Ausnutzung einer Zwangslage zu sexuellen Handlungen motiviert hatte. Ein anderes Mal wollte ein 21-jähriger Schadenersatz, weil ich ihn so verstört haben sollte, dass er sein Studium unterbrach.
Ich glaube, man kann die Situation nur dann gut verstehen, wenn sie sich praktisch vorstellt. Ich skizziere einmal aus meiner Kenntnis zu einem solchen Vorgang:
Da ist also ein 18-jähriger aus einem bürgerlichen Elternhaus, der noch im Elternhaus wohnt, sich auf sein Abitur vorbereitet, finanziell, strukturell, psychisch und in jeder Hinsicht noch nicht selbständig ist. Jetzt kommt zugegebenermaßen dazu, dass die jungen Leute, zu denen ich im Laufe meines Lebens Nähe gesucht habe, letztendlich ausnahmslos einen heterosexuellen Weg gegangen sind. Sie sind heute ausnahmslos verheiratet und haben alle Kinder.
Jetzt erfahren diese Eltern, die eine ganz traditionelle Vorstellung vom Werdegang ihres Sohnes haben und überdies keinerlei HInweise gesehen haben, dass ihr Sohn ein homosexuelles Interesse haben könnte, davon, dass dieser von einem Mann sexuell adressiert worden ist, der deutlich älter ist als sie selbst, und den sie von daher durchaus als bereits älteren Mann ansehen. Es ist ihnen völlig unvorstellbar, dass sich ihr Sohn ohne Zwang und Manipulation auf eine solche Beziehung einlassen würde. Sie verspüren Entstezen, tiefe Befremdung und Wut. Es ist ihnen völlig unvorstellbar einen solchen Umstand zu akzeptieren und diesen Mann gar als Teil ihrer Familie aufzunehmen. Ein befreundeter Rechtsanwalt empfiehlt ihnen abschreckungshalber und vorsorglich Strafanzeige wegen sexueller Nötigung zu stellen. Der Polizist, der die Anzeige aufnimmt, bekundet Verständnis. Auch er hat einen Sohn in diesem Alter und versichert, dass er genauso entsetzt wäre. Pädophile, die aus pragmatischen Gründen auf knapp volljährige aber körperlich und psychisch noch unreife Heranwachsende ausweichen, sieht er er auch aus polizeilicher Sicht als Gefahr. In der Anzeige notiert er Aussagen der Eltern, nach denen ihr Sohn nie homosexuelle Interessen gezeigt habe und sich überdies stark für Mädchen interessiere. Seit er Kontakt zu dem Mann aufgenommen hat, habe er sich verändert, wirke verstört. Überdies neige er generell dazu, sich der Autorität reiferer Erwachsener zu beugen. Nur so können sie sich vorstellen, dass er sich auf Intimkontakte eingelassen habe. Der Polizeibemate verspricht den Eltern, er werde alles in seiner Macht stehende tun, um die Einwirkung des Mannes auf ihren Sohn zu unterbinden.
Der Sohn erscheint einige Tage danach nach Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei. Der Beamte erklärt ihm, dass seine Eltern sich große Sorgen um ihn machen und Anzeige erstattet haben, weil sie befürchteten, dass er da in eine Sache hineingeraten sei, die er eigentlich gar nicht wolle. Er eröffnet dem jungen Mann, dass der Mann, zu dem er Kontakt hat, wegen zahlreicher Verdachtslagen zu Sexualstraftaten polizeibekannt ist und für ihn gewiss kein guter Umgang sei. Er erkundigt sich danach, wie er den Mann kennengelernt hat, ob der Mann sexuelle Handlungen initiiert habe und wie dieser dabei vorgegangen sei. Er erklärt dem jungen Mann, dass nach polizeilicher Erfahrung in pädophilen Milieu hohe Gefahren bestehen und mahnt, dass es in diesem Milieu zu zahlreichen schweren Straftaten käme, mit denen er sicher nichts zu tun haben wolle. Zudem hätten diese Personen gewohnheitsmäßig immer mehrere Sexualpartner zur selben Zeit. Er dürfe sich auf die Zuwendung des Älteren also nichts einbilden. ER erkundigt sich nach Neziehungserfahrungen des jungen Mannes und legt dabei besonderen Wert auf Aspekte die seine Unerfahrenheit und eine heterosexuelle Orientierung belegen.
Von der Situation eingeschüchtert erklärt der junge Mann lediglich dass die Initiative zu Intimkontakten von dem Älteren ausgegangen sei. Zu Gewalt sei es jeoch nicht gekommen. Er habe bereits eine Freundin gehabt, da sei aber nicht viel gelaufen. Homosexuell sei er eigentlich nicht. Er habe keine Kontakte zu gleichakrigen Homosexuellen.
Der Beamte empfiehlt dem jungen Mann dringend, während der Ermittlungen keinen Einfluss auf die Aussagen des Beschuldigten zu machen und sich selbst nicht beeinflussen zu lassen. Er legt ihm nahe, den Kontakt abzubrechen, wobei er nochmals auf die Sorgen seiner Eltern Bezug nimmt. Die Polizei werden nun ermitteln und die Staatsanwaltschaft werde dann entscheiden, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben werde. Gegebenenfalls werde dann seine Aussage vor Gericht benötigt.
rein dem Strafrecht nach sollte man so denken. Die Lebenswirklichkeit ist aber doch eine ganz andere. Ich habe halt schon andere Erfahrungen gemacht. Einmal bekam ich wegen eines 18-jährigen eine Hausdurchsuchung, weil man unterstellte, dass ich ihn mit 16 kennengelernt hatte und unter Ausnutzung einer Zwangslage zu sexuellen Handlungen motiviert hatte. Ein anderes Mal wollte ein 21-jähriger Schadenersatz, weil ich ihn so verstört haben sollte, dass er sein Studium unterbrach.
Ich glaube, man kann die Situation nur dann gut verstehen, wenn sie sich praktisch vorstellt. Ich skizziere einmal aus meiner Kenntnis zu einem solchen Vorgang:
Da ist also ein 18-jähriger aus einem bürgerlichen Elternhaus, der noch im Elternhaus wohnt, sich auf sein Abitur vorbereitet, finanziell, strukturell, psychisch und in jeder Hinsicht noch nicht selbständig ist. Jetzt kommt zugegebenermaßen dazu, dass die jungen Leute, zu denen ich im Laufe meines Lebens Nähe gesucht habe, letztendlich ausnahmslos einen heterosexuellen Weg gegangen sind. Sie sind heute ausnahmslos verheiratet und haben alle Kinder.
Jetzt erfahren diese Eltern, die eine ganz traditionelle Vorstellung vom Werdegang ihres Sohnes haben und überdies keinerlei HInweise gesehen haben, dass ihr Sohn ein homosexuelles Interesse haben könnte, davon, dass dieser von einem Mann sexuell adressiert worden ist, der deutlich älter ist als sie selbst, und den sie von daher durchaus als bereits älteren Mann ansehen. Es ist ihnen völlig unvorstellbar, dass sich ihr Sohn ohne Zwang und Manipulation auf eine solche Beziehung einlassen würde. Sie verspüren Entstezen, tiefe Befremdung und Wut. Es ist ihnen völlig unvorstellbar einen solchen Umstand zu akzeptieren und diesen Mann gar als Teil ihrer Familie aufzunehmen. Ein befreundeter Rechtsanwalt empfiehlt ihnen abschreckungshalber und vorsorglich Strafanzeige wegen sexueller Nötigung zu stellen. Der Polizist, der die Anzeige aufnimmt, bekundet Verständnis. Auch er hat einen Sohn in diesem Alter und versichert, dass er genauso entsetzt wäre. Pädophile, die aus pragmatischen Gründen auf knapp volljährige aber körperlich und psychisch noch unreife Heranwachsende ausweichen, sieht er er auch aus polizeilicher Sicht als Gefahr. In der Anzeige notiert er Aussagen der Eltern, nach denen ihr Sohn nie homosexuelle Interessen gezeigt habe und sich überdies stark für Mädchen interessiere. Seit er Kontakt zu dem Mann aufgenommen hat, habe er sich verändert, wirke verstört. Überdies neige er generell dazu, sich der Autorität reiferer Erwachsener zu beugen. Nur so können sie sich vorstellen, dass er sich auf Intimkontakte eingelassen habe. Der Polizeibemate verspricht den Eltern, er werde alles in seiner Macht stehende tun, um die Einwirkung des Mannes auf ihren Sohn zu unterbinden.
Der Sohn erscheint einige Tage danach nach Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei. Der Beamte erklärt ihm, dass seine Eltern sich große Sorgen um ihn machen und Anzeige erstattet haben, weil sie befürchteten, dass er da in eine Sache hineingeraten sei, die er eigentlich gar nicht wolle. Er eröffnet dem jungen Mann, dass der Mann, zu dem er Kontakt hat, wegen zahlreicher Verdachtslagen zu Sexualstraftaten polizeibekannt ist und für ihn gewiss kein guter Umgang sei. Er erkundigt sich danach, wie er den Mann kennengelernt hat, ob der Mann sexuelle Handlungen initiiert habe und wie dieser dabei vorgegangen sei. Er erklärt dem jungen Mann, dass nach polizeilicher Erfahrung in pädophilen Milieu hohe Gefahren bestehen und mahnt, dass es in diesem Milieu zu zahlreichen schweren Straftaten käme, mit denen er sicher nichts zu tun haben wolle. Zudem hätten diese Personen gewohnheitsmäßig immer mehrere Sexualpartner zur selben Zeit. Er dürfe sich auf die Zuwendung des Älteren also nichts einbilden. ER erkundigt sich nach Neziehungserfahrungen des jungen Mannes und legt dabei besonderen Wert auf Aspekte die seine Unerfahrenheit und eine heterosexuelle Orientierung belegen.
Von der Situation eingeschüchtert erklärt der junge Mann lediglich dass die Initiative zu Intimkontakten von dem Älteren ausgegangen sei. Zu Gewalt sei es jeoch nicht gekommen. Er habe bereits eine Freundin gehabt, da sei aber nicht viel gelaufen. Homosexuell sei er eigentlich nicht. Er habe keine Kontakte zu gleichakrigen Homosexuellen.
Der Beamte empfiehlt dem jungen Mann dringend, während der Ermittlungen keinen Einfluss auf die Aussagen des Beschuldigten zu machen und sich selbst nicht beeinflussen zu lassen. Er legt ihm nahe, den Kontakt abzubrechen, wobei er nochmals auf die Sorgen seiner Eltern Bezug nimmt. Die Polizei werden nun ermitteln und die Staatsanwaltschaft werde dann entscheiden, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben werde. Gegebenenfalls werde dann seine Aussage vor Gericht benötigt.
- Cornelius
- Beiträge: 920
- Registriert: Mo 10. Okt 2022, 00:06
- Wohnort: Baden-Württemberg
Hallo Grenzgänger,
ich habe mir gerade überlegt, warum Du ausgerechnet in einem Forum von nichtübergriffen Pädophilen und Hebephilen diese Frage stellst. Siehst Du Beziehungen von einem 60-jährigen Menschen zu einem 18-jährigen als etwas, was mit einer pädophilen Neigung zu tun hat? Entschuldige, dass ich da etwas direkt bin, aber ich finde es verheerend, wenn in der Gesellschaft eine Beziehung zwischen Volljährigen in die Nähe einer Pädophilie gerückt wird, denn dies hat damit nun überhaupt nichts zu tun. Volljährige untereinander können Beziehungen zu Menschen jedes Alters eingehen, auch wenn manche in der Gesellschaft das moralisch fragwürdig finden. Natürlich ist dabei auch klar, dass sexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen nur im Einvernehmen stattfinden können, alles andere ist auch rechtlich nicht zulässig. Ob der Altersunterschied von mehr als 20 Jahren für eine Beziehung wirklich gut ist, muss jeder für sich entscheiden. Deshalb glaube ich Dir ehrlich die Geschichte mit der Polizei nicht ganz. Das Einzige, was die Polizei vielleicht machen kann, ist festzustellen, ob ein Student, der eine Beziehung zu einem Älteren eingeht, schon volljährig ist. Denn für sexuelle Nötigung muss es einen konkreten Tatverdacht geben und es reicht sicherlich nicht aus, dass ein 60-jähriger mit einem 18-jährigen eine Affäre hat. Dass allein der Altersunterschied zweier erwachsener Partner einen Anfangsverdacht der sexuellen Nötigung hervorruft, halte ich so gut wie ausgeschlossen. Wenn das wirklich so praktiziert würde, wäre es ein schlechtes Zeichen für den Rechtstaat in Deutschland. Ich würde Dir somit raten, zu überlegen, ob sich für Dich eine Beziehung mit einem hohen Altersunterschied gut anfühlt oder nicht und danach handeln.
ich habe mir gerade überlegt, warum Du ausgerechnet in einem Forum von nichtübergriffen Pädophilen und Hebephilen diese Frage stellst. Siehst Du Beziehungen von einem 60-jährigen Menschen zu einem 18-jährigen als etwas, was mit einer pädophilen Neigung zu tun hat? Entschuldige, dass ich da etwas direkt bin, aber ich finde es verheerend, wenn in der Gesellschaft eine Beziehung zwischen Volljährigen in die Nähe einer Pädophilie gerückt wird, denn dies hat damit nun überhaupt nichts zu tun. Volljährige untereinander können Beziehungen zu Menschen jedes Alters eingehen, auch wenn manche in der Gesellschaft das moralisch fragwürdig finden. Natürlich ist dabei auch klar, dass sexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen nur im Einvernehmen stattfinden können, alles andere ist auch rechtlich nicht zulässig. Ob der Altersunterschied von mehr als 20 Jahren für eine Beziehung wirklich gut ist, muss jeder für sich entscheiden. Deshalb glaube ich Dir ehrlich die Geschichte mit der Polizei nicht ganz. Das Einzige, was die Polizei vielleicht machen kann, ist festzustellen, ob ein Student, der eine Beziehung zu einem Älteren eingeht, schon volljährig ist. Denn für sexuelle Nötigung muss es einen konkreten Tatverdacht geben und es reicht sicherlich nicht aus, dass ein 60-jähriger mit einem 18-jährigen eine Affäre hat. Dass allein der Altersunterschied zweier erwachsener Partner einen Anfangsverdacht der sexuellen Nötigung hervorruft, halte ich so gut wie ausgeschlossen. Wenn das wirklich so praktiziert würde, wäre es ein schlechtes Zeichen für den Rechtstaat in Deutschland. Ich würde Dir somit raten, zu überlegen, ob sich für Dich eine Beziehung mit einem hohen Altersunterschied gut anfühlt oder nicht und danach handeln.
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
Hallo Cornelius,
danke für deine kritische Antwort. Ich würde dir schon recht geben wollen, dass man da unterscheiden kann. Für mich besteht aber ein weiter Präferenzbereich von Kleinkindern bis hin zu Jünglingen, die noch jugendliche Aspekte aufweisen, eben noch keine richtigen Männer sind. Aus meinem Erleben bildet dieser Präferenzbereich durchaus eine Einheit. Außerdem ist es ja tatsächlich auch ein Kontinuum. Gerade bei Knabenliebhabern kenne ich es schon so, dass sie oftmals einen Altersbereich, etwa zwischen 10 und 18 attraktiv finden. Für Mädchenliebhaber mag es sich anders verhalten, weil der Übergang vom Mädchen zur jungen Frau bereits früher und deutlicher erfolgt. Ein so selbständiges Stadium mit spezifischem Erscheinungsbild, wie bei heranwachsenden Jungs, gibt es da nicht.
Es gibt vielleicht auf rechtlicher Ebene aber keinesfalls auf der Ebene psychosexueller Entwicklung eine Schwelle, an der sich plötzlich alles ändert. Bei der Initiative "Kein Täter werden" wird nicht ganz ohne Grund darauf verwiesen, dass in Hinsicht auf die Gehirnreifung erst etwa mit 30 wirklich ein Status von Erwachsensein erreicht wird. Davor ist alles noch sehr in Bewegung, was man beispielsweise daran erkennt, dass junge Volljährige ein ausgeprägteres Risikoverhalten zeigen.
Altersunterschiede relativieren sich im Laufe der Zeit. So ist der Altersunterschied zwischen einem 30-jährigen und einem 60-jährigen weniger bedeutsam als der Altersunterschied zwischen einem 18-jährigen und einem 48-jährigen. Wenn der Jüngere so jung ist, dass er noch nicht selbständig im Leben steht, dann besteht schon die Gefahr, dass ein Gefälle an Lebenserfahrung zu bedenkenswerten Unterschieden führt. Der Ältere, wenn er etwas ariviert ist, verfügt über eine angesehene Stellung in der Gesellschaft, über wirtschaftliche Möglichkeiten, wirkmächtigen Beziehungsnetzwerke. Die Beziehung findet im Haus des Älteren statt, die Urlaubsfahrten erfolgen im Auto des Älteren in dessen Ferienwohnung. DEm hat ein 18-jähriger Schüler wenig eigenes entgegen zu setzen. Das muss schon bedacht werden. Ich würde eine Beziehung zwischen einem altersentsprechend situierten 60-jährigen und einem 18-jährigen Schüler nicht mit einer typischen homosexuellen Beziehung vergleichen. Zudem ist es bei den Beziehungen von Knabenliebhabern zu solchen Heranwachsenden so, dass sie nicht in der Schwulenszene entstehen und meist heterosexuell orientierte Heranwachsende betrifft. Es ist also etwas grundsätzlich anderes, und zugegebenermaßen auch grundsätzlich problematischeres. Der Struktur nach sind diese Beziehungen an pädophilen Strukturen ausgerichtet. Es geht eher um eine väterliche Mentorenfunktion gegenüber einem unreiferen, jüngeren Partner, nicht um eine auf Symmetrie beruhende Partnerschaft.
[Mod: Beiträge zusammengefügt.]
Zu der Haltung der Strafverfolgungsbehörden mir gegenüber muss man vielleicht noch ergänzen, dass gegen mich bereits 13 Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geführt wurden. Zudem gab es zu mir auch Strafverfahren wegen Sexualdelikten an Erwachsenen. Diese Verfahren wurden zwar alle eingestellt, aber es bleibt eben doch eine besondere Position bei den Behörden. Man wird in diesem Fall dann bei der Polizei mit besonderen, nicht besonders vorteilhaften, personenbezogenen Merkmalen geführt. Vielleicht bin ich von daher nicht repräsentativ.
danke für deine kritische Antwort. Ich würde dir schon recht geben wollen, dass man da unterscheiden kann. Für mich besteht aber ein weiter Präferenzbereich von Kleinkindern bis hin zu Jünglingen, die noch jugendliche Aspekte aufweisen, eben noch keine richtigen Männer sind. Aus meinem Erleben bildet dieser Präferenzbereich durchaus eine Einheit. Außerdem ist es ja tatsächlich auch ein Kontinuum. Gerade bei Knabenliebhabern kenne ich es schon so, dass sie oftmals einen Altersbereich, etwa zwischen 10 und 18 attraktiv finden. Für Mädchenliebhaber mag es sich anders verhalten, weil der Übergang vom Mädchen zur jungen Frau bereits früher und deutlicher erfolgt. Ein so selbständiges Stadium mit spezifischem Erscheinungsbild, wie bei heranwachsenden Jungs, gibt es da nicht.
Es gibt vielleicht auf rechtlicher Ebene aber keinesfalls auf der Ebene psychosexueller Entwicklung eine Schwelle, an der sich plötzlich alles ändert. Bei der Initiative "Kein Täter werden" wird nicht ganz ohne Grund darauf verwiesen, dass in Hinsicht auf die Gehirnreifung erst etwa mit 30 wirklich ein Status von Erwachsensein erreicht wird. Davor ist alles noch sehr in Bewegung, was man beispielsweise daran erkennt, dass junge Volljährige ein ausgeprägteres Risikoverhalten zeigen.
Altersunterschiede relativieren sich im Laufe der Zeit. So ist der Altersunterschied zwischen einem 30-jährigen und einem 60-jährigen weniger bedeutsam als der Altersunterschied zwischen einem 18-jährigen und einem 48-jährigen. Wenn der Jüngere so jung ist, dass er noch nicht selbständig im Leben steht, dann besteht schon die Gefahr, dass ein Gefälle an Lebenserfahrung zu bedenkenswerten Unterschieden führt. Der Ältere, wenn er etwas ariviert ist, verfügt über eine angesehene Stellung in der Gesellschaft, über wirtschaftliche Möglichkeiten, wirkmächtigen Beziehungsnetzwerke. Die Beziehung findet im Haus des Älteren statt, die Urlaubsfahrten erfolgen im Auto des Älteren in dessen Ferienwohnung. DEm hat ein 18-jähriger Schüler wenig eigenes entgegen zu setzen. Das muss schon bedacht werden. Ich würde eine Beziehung zwischen einem altersentsprechend situierten 60-jährigen und einem 18-jährigen Schüler nicht mit einer typischen homosexuellen Beziehung vergleichen. Zudem ist es bei den Beziehungen von Knabenliebhabern zu solchen Heranwachsenden so, dass sie nicht in der Schwulenszene entstehen und meist heterosexuell orientierte Heranwachsende betrifft. Es ist also etwas grundsätzlich anderes, und zugegebenermaßen auch grundsätzlich problematischeres. Der Struktur nach sind diese Beziehungen an pädophilen Strukturen ausgerichtet. Es geht eher um eine väterliche Mentorenfunktion gegenüber einem unreiferen, jüngeren Partner, nicht um eine auf Symmetrie beruhende Partnerschaft.
[Mod: Beiträge zusammengefügt.]
Zu der Haltung der Strafverfolgungsbehörden mir gegenüber muss man vielleicht noch ergänzen, dass gegen mich bereits 13 Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geführt wurden. Zudem gab es zu mir auch Strafverfahren wegen Sexualdelikten an Erwachsenen. Diese Verfahren wurden zwar alle eingestellt, aber es bleibt eben doch eine besondere Position bei den Behörden. Man wird in diesem Fall dann bei der Polizei mit besonderen, nicht besonders vorteilhaften, personenbezogenen Merkmalen geführt. Vielleicht bin ich von daher nicht repräsentativ.
- Dune
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- Registriert: Mo 18. Dez 2017, 18:28
- Wohnort: Berlin
Hallo Grenzgänger, auf meine Frage hast du nicht geantwortet. Ich nehme allerdings an, dass du der Nutzer Cuddly bist. Was du mit deinem Thema im öffentlichen Bereich eines Selbsthilfeforums für pädophil empfindende Menschen bezweckst, bleibt unklar. Deine Beiträge wirken auf mich sehr monologisierend.Grenzgänger hat geschrieben: ↑Mi 20. Sep 2023, 21:51 Zu der Haltung der Strafverfolgungsbehörden mir gegenüber muss man vielleicht noch ergänzen, dass gegen mich bereits 13 Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geführt wurden. Zudem gab es zu mir auch Strafverfahren wegen Sexualdelikten an Erwachsenen. Diese Verfahren wurden zwar alle eingestellt, aber es bleibt eben doch eine besondere Position bei den Behörden. Man wird in diesem Fall dann bei der Polizei mit besonderen, nicht besonders vorteilhaften, personenbezogenen Merkmalen geführt. Vielleicht bin ich von daher nicht repräsentativ.
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- Aus: Herausforderung Pädophilie
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- James Peak: Stupid Brain
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Hallo Dune, ja richtig, ich war mal unter dem Nutzernamen Cuddly registriert. Über die Anmeldedaten verfüge ich jedoch nicht mehr.
Und klar ... Ich habe mir über Jahrzehnte verschiedene Gedanken und Deutungen zurechtgelegt. Wenn ich die nun mitteile, dann klingt das vermutlich weniger fragend als vielmehr vortragend. Das mag dann für andere anstrengend klingen, wenn ich mich wiederhole. Es ist dummerweise so, dass ich es nicht so recht aufgeben kann, nach Kontakt zu jungen Menschen zu suchen, und immer wieder, wenn ich eine solche Begegnung habe, wie aktuell, dann bedrängen mich meine im Grunde schon vorgefassten und etliche Male durcherlebten eigenen Urteile. Außerdem qualifiziert mich das nicht besonders für den Kontakt mit jungen Menschen. Die finden solche theoretischen Vorträge total nervend und abturnend.
Und klar ... Ich habe mir über Jahrzehnte verschiedene Gedanken und Deutungen zurechtgelegt. Wenn ich die nun mitteile, dann klingt das vermutlich weniger fragend als vielmehr vortragend. Das mag dann für andere anstrengend klingen, wenn ich mich wiederhole. Es ist dummerweise so, dass ich es nicht so recht aufgeben kann, nach Kontakt zu jungen Menschen zu suchen, und immer wieder, wenn ich eine solche Begegnung habe, wie aktuell, dann bedrängen mich meine im Grunde schon vorgefassten und etliche Male durcherlebten eigenen Urteile. Außerdem qualifiziert mich das nicht besonders für den Kontakt mit jungen Menschen. Die finden solche theoretischen Vorträge total nervend und abturnend.