das neue Gesetz §184l erscheint mir völlig konstruiert und unverständlich, wenn man mal etwas weiter denkt. Ausschlaggebend ist folgender Absatz:
Was genau bedeutet das nun? Sicherlich das eine Gummipuppe Körperöffnungen besitzen muss, welche für sexuelle Handlungen bestimmt sind. Das Hauptargument für das Verbot war lt. Gesetzgeber "das antranieren bzw. vorbereiten auf sexuellen Missbrauch". Okay, aber machen Löcher nun wirklich einen so großen Unterschied? Folgendes Szenario: jemand hat eine Puppe die keinerlei Öffnungen hat, oder sichtbare Geschlechtsmerkmale. Wenn man nun der Logik des Gesetzgebers folgt dann kann doch auch solch eine harmlose, für dekorative Zwecke hergestellte, Puppe auch zum "antrainieren" genutzt werden, oder nicht? Sexuelle Handlungen sind doch nicht nur Penetration? Sehr, sehr merkwürdiges Gesetz, welches m. E. die eig. Intention nicht hindert.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, herstellt, anbietet oder bewirbt oder