Gesetzesänderung: Reformkommission wurde ignoriert

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Apfelbaum

Gesetzesänderung: Reformkommission wurde ignoriert

Beitrag von Apfelbaum »

Hallo,

was mich interessiert ist wie groß die Chance ist das nun mit der neuen Regierung die am 01.07.2021 in Kraft getretene Gesetzesänderung anzupassen?

Die FDP war ja gegen das Puppenverbot und hat aktuell auch das Justizministerium inne. Im Koalitionsvertrag steht auch, das man aktuelle Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.

Die vor einem Jahr gegründete Experten bzw. Reformkommission hatte die Aufgabe dem Gesetzgeber wissenschaftlich zu unterstützen. Die Kommission hat u. a. darum einstimmig entschieden das man den kompletten Straftatbestand für fiktive Pornographie entfernen sollte, da dieser kein Rechtsgut schützt und diese Änderung mit der Lanzarote Konvention vereinbar wäre. Grund war desweiteren das alle Resourcen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dienen sollen [und nicht fiktiver Darstellungen]. Das wurde natürlich einfach ignoriert.

Ich hätte mir ehrlich gesagt gut vorstellen können das die FDP da liberaler reagiert hätte und sich die Expertenmeinungen auch zu Herzen genommen hätte. Keines der Vorschläge der Kommission wurden umgesetzt, da fragt man sich dann auch warum die Mühe, wenn nur das akzeptiert wird was einem ins Weltbild passt.


Quelle:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Prof. Dr. Joachim Renzikowski
Gast_61

Beitrag von Gast_61 »

Die Heuchler der FDP "korrigieren" schneller ihre Aussagen, als du bis drei zählen kannst.
Aktuell die gesetzliche Impfflicht für alle.

Dass nur das akzeptiert wird, was einem ins Weltbild passt, ist Grundsatz jeglichen Handelns in der Politik.
In allen Parteien.
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GSA-Team
SuH-Team
Beiträge: 336
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Beitrag von GSA-Team »

Das hier kann leicht zu einer politischen Schlammschlacht werden. Wir haben aufgrund früherer Erlebnisse beschlossen, grundsätzlich keine politischen Diskussionen über Ehrlichkeit, Vorgehen oder Sinnhaftigkeit dieser oder jener Partei in unserem Forum zuzulassen. Das hat schlicht nichts mit Selbsthilfe zutun.

Allgemeiner, das Gesamtbild oder Chancen und Gedanken zu solchen aktuellen Entwicklungen, kann durchaus diskutiert werden. Deshalb ist dieses Thema überhaupt freigegeben worden.
Denkt aber bitte drüber nach, was ihr schreibt, und meldet uns Beiträge, die verletzend/parteipolitisch werden (wie der direkt zuvor mit den „Heuchlern der FDP“) oder anderweitig aus diesem Rahmen fallen. Wir werden dieses Thema ebenfalls im Auge behalten.
FreeLolis

Beitrag von FreeLolis »

Ich bin nicht Pädophil, aber würde mich freuen wenn wenigstens erkennbare fiktive Darstellungen komplett legal wären und nicht nur in einigen Aspekten. Kunstfreiheit ist aktuell dermaßen eingeschränkt das mit dem aktuellem wording des Gesetzes selbst eine Strichmännchen Figur einschlägig sein kann.

Habe mich schon vor langer Zeit aus der Anime Community distanziert, weil mir das Risiko zu groß ist das man über eine Darstellung stolpert die für jmd. zu jung aussieht, was bei dem niedlichen Zeichnungsstil ja schnell passieren kann.

Es hilft auch nicht das es insb. in Amerika legal ist (könnte höchstens als Obszön gesehen werden je nach Staat, aber das trifft auf alle alternativen Pornografien zu BDSM, Scat etc.), Spanien, Finnland etc. pp. Die Bekämpfung von Zeichnungen ist also m. E. komplette Zeitverschwendung, weio sowieso alles über USA läuft.
FreeLolis

Beitrag von FreeLolis »

Außerdem ist lt. Gesetz nun keine "unnatürliche" Pose sondern eine "aufreizende" ausreichend. Damit könnten derart viele Visual Novels, Gacha Games und Mangas illegal sein, oder nicht?
Grauzonen Paradies

Beitrag von Grauzonen Paradies »

Die Passage bzgl. Fiktion ist wirklich überflüssig und könnte einen Anime-Fan ruinieren. Mir sind allerdings auch keine Fälle bekannt, vor über Zehn Jahren habe ich in einem Artikel zum Gesetz gelesen das es extrem schwer bis unmöglich ist Comics zu ahnden (aufgrund des Kunstvorbehaltes) und man sich hier eine bessere Lösung wünscht. Grund war die Mutzebacher Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, die erkannt hat das auch Pornografie Kunst sein kann und sich beides nicht ausschließt. Eine sehr stilisierte Zeichnung nur als Pornografisch zu bezeichnen empfinde ich daher schon als schwer, da bewusst viele Stilelemente verwendet werden und sie sich auch in eine Kunstepoche einordnen lässt (Edo). Wichtig ist auch das die Darstellungen zunächst politischer Protest waren, da Schamhaare in Japan verboten bzw. als obszön angesehen wurden. Ich sehe kulturelle, geschichtliche, künstlerische und politische Aspekte.

Eine Verfassungsklage wg. Einschränkung der Kunstfreiheit ist viel realistischer und hat auch schon in anderen EU-Staaten funktioniert insb. wenn Experten hier nur eine Verschwendung von Resourcen sehen. Jedes hierfür aufgewendete Mittel fehlt für echte Opfer.
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Caspar Ibichei
SuH-Team
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Apfelbaum hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 22:41
Die FDP war ja gegen das Puppenverbot und hat aktuell auch das Justizministerium inne. Im Koalitionsvertrag steht auch, das man aktuelle Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.
Das "Team-gegen-das-Puppenverbot", das ja eine Verfassungsbeschwerde vorbereiten will, hat Kontakt zu Prof. Renzikovski.

Der Koalitionsvertrag bietet eine weiter Möglichkeit. Die FDP hatte ja bereits im Bundestag kritisiert, dass es keine Evidenz zur Schaffung dieses Gesetzes gäbe. Wie die Stellungnahmen der Sachverständigen wurde es ignoriert.
(Luczak, CDU/CSU: "... weil hier der Kollege Martens von der FDP gesagt hat, es gebe dafür keine Evidenz. Nun mag das sein; ... "
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
Gast

Beitrag von Gast »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Sa 4. Dez 2021, 01:13 Der Koalitionsvertrag bietet eine weiter Möglichkeit. Die FDP hatte ja bereits im Bundestag kritisiert, dass es keine Evidenz zur Schaffung dieses Gesetzes gäbe.
Naja das Problem wird sein das Beweise vorgelegt werden müssen die zeigen das diese Puppen niemandem Schaden. Der Gesetzgeber hat nämlich die Einschätzungsprärogative die es ihm erlaubt in Themen, wo es z. B. zwei Thesen gibt sich für die zu entscheiden die für ihn mehr Sinn ergibt. Diese Beweise in Form von Studien haben wir aktuell nicht, da ja auf beiden Seiten fast gleich viele Argumente existieren.

Es sollte allerdings klar sein, das die Ventil-Theorie logischer ist, denn diese hat sich bis jetzt immer bewährt. Es gibt ja auch Studien zu Missbrauchsbildern und das diese Konsumenten nicht zum Missbrauch anstiften, aber ihre Herstellung Opfer erfordert und der Schaden dadurch entsteht. Fiktive Darstellungen sind trotzdem verboten obwohl die Kommission die Abschaffung forderte. Kunstfreiheit ist eines der höchsten Grundrechte. Videospiele (Killerspiel-Debatte) etc. Und ganz aktuell der Konsum von Cannabis (CDU/AFD).

Die Eskalations-Theorie hat sich eig. fast nie irgendwo durchgesetzt und basiert nur auf der Angst von Menschen und dem Misstrauen.

Ich sehe allerdings nicht viel Hoffnung im Puppenthema. Es ist natürlich jetzt auch unmöglich Studien durchzuführen, da genau wie bei Cannabis alles nicht mehr erfasst werden kann und die Ethik-Kommmission lt. Kein-Täter-Werden sowas nicht genehmigen würde.

Schutz von Kindern sieht m. E. anders aus, denn man hat jetzt quasi die Forschung unmöglich gemacht und muss auf das Ausland hoffen. Ebenso besteht immer noch die Gefahr das ein Verbot Kinder gefährdet, da es keine eindeutige These gibt. Das Verbots-Szenario ist aber längerer Natur, da man nun zu keiner schnellen Erkenntnis kommen wird und dieser potentiell gefährliche Zustand länger anhält als es bei einer Legalisierung wäre, dort wären Studien offen möglich gewesen.
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Sa 4. Dez 2021, 01:13 Das "Team-gegen-das-Puppenverbot", das ja eine Verfassungsbeschwerde vorbereiten will, hat Kontakt zu Prof. Renzikovski.
das kommt hoffentlich durch, wir sollten uns viel öfter zusammen suchen und für unsere Sexualität vor gerichten kämpfen bevor uns irgendwann alle grundrechte aberkannt werden...
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Gast

Beitrag von Gast »

Ergänzung:

Ebenso sollte jedem klar sein dass das Bundesverfassungsgericht nicht dazu verpflichtet ist Verfassungsbeschwerden überhaupt anzunehmen. Es kann jede Klage theorethisch einfach ablehnen, wenn er selber vlt. voreingenommen ist.

Die Einschätzungsprärogative kann nur dann ungültig gemacht werden, wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die andere These viel plausibler erscheint, aber ich stelle mir so eine Entscheidung schwer vor, da die Öffentlichkeit extrem kritisch auf sowas reagieren würde. Lambrecht gab z. B. nach einem Tag dem Druck nach.

Da ich allerdings schon andere mutige Entscheidungen sah ist es nicht ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht ist durchaus neutral und sehr sachlich. Ein Versuch ist es Wert, aber keine allzu große Hoffnung.
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