Ob Gynäkologe, Androloge, Podologe oder Erzieher alle können wegen §174 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen) Probleme bekommen.Adrian hat geschrieben: ↑Mo 22. Mär 2021, 14:00 Man könnte sich auch die Frage stellen" Werden heterosexuelle Frauenärzte alle sexuell erregt wenn sie die Frauen im Intimbereich/Brüste untersuchen?
Mit Sicherheit nicht.
Da sagt man das diese eine gewisse berufliche Distanz haben und Impulskontrolle.
Aber bei pädophilen Menschen wird so getan als wäre die allesamt durch die Bank extrem triebgesteuerte Männer.
Männer die man fernhalten muss von den Kindern.
Kinder und Jugendliche gehen zum Gynäkologen und der nimmt sexuelle Handlungen vor. Somit könnte es auf das Innenleben des Arztes oder der Ärztin ankommen. Ob diese Handlung von einiger Erheblichkeit (§ 184 h StGb) ist im medizinischen Kontext zweifelhaft.
Es ist nicht trivial bei einem Erzieher, der ein Kind auf dem Schoß hat und dieses beim Vorlesen hin und her oder auf und ab rutscht. Hat der Erzieher de lege artis vorgelesen? Waren sexuelle Motive Anlass zum Gesamtgeschehen?BGH Beschl. v. 02.02.2021, Az. 4 StR 364/19 Rn. 14 mwN hat geschrieben:In der Literatur wird –mit Abweichungen im Detail–überwiegend angenommen, dass de lege artis durchgeführte und medizinisch indizierte gynäkologische Behandlungsmaßnahmen auch dann als neutrale Handlungen anzusehen seien, wenn bei dem Behandler sexuelle Motive mitlaufen.
Auf das was "mitläuft" kommt es an. Jedes Kind sendet Signale und Pädophile sind besonders empfänglich dafür. Die Dekodierung erfordert etwas Erfahrung. Einen Psychologen zu Rate zu ziehen wenn etwas nicht gelingt traue ich jedem zu der als Pädagoge arbeitet.
Oft bleibt bei der Arbeit gar keine Zeit für Gedanken und diese kommen erst danach. Das dient der Verarbeitung des erlebten. Wenn man so viel Phantasie hat hinter jedem Erzieher einen Täter zu sehen muss man auch überlegen was passiert wenn Erlebnisse nicht durch Kommunikation verarbeitet werden.