Von 158.000 Tatverdächtigen handele es sich bei 86 Personen "überwiegend um Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma."
Dabei kommt es auf die "fachlichen Einschätzung der für die Bekämpfung der gewerbsmäßigen Bandenkriminalität zuständigen Dienststelle des LKA" an. Oder mit anderen WortenDie Aussage, bei den Tatverdächtigen handele es sich überwiegend um Sinti und Roma, hat keinen statistischen Wert. Was sich daraus ergeben soll, dass für 1250 registrierte Taten insgesamt mindestens 44 Tatverdächtige als Sinti oder Roma bezeichnet wurden, ist nicht erkennbar.
Kriminalistische Erfahrung oder "die Aussagen ergäben sich "aus Erkenntnissen aus der Vorgangsbearbeitung und nicht aus der Erfassung von Minderheitenzugehörigkeit".
Spricht man dann bei der Polizei auch bei bestimmten Straftaten von Pädophilen Straftätern?Damit wird eine definitorische Verbindung zwischen konkreten Tatverdächtigen... und kulturelle ... Merkmale beschriebenen Bevölkerungsminderheit hergestellt. Unerfindlich ist schließlich, welche inhaltliche Bedeutung der Hinweis im Sachzusammenhang haben soll:
"Eine solche Einschätzung wird nur in begründeten Einzelfällen publiziert." Also vermutlich ja.
Für die Prävention könnte der öffentliche Hinweis allenfalls die Funktion haben, zu besonderer Vorsicht und Misstrauen gegenüber Mitgliedern der Bevölkerungsgruppe anzuhalten. Selbst wenn das zulässig wäre, erhöht es die Sicherheit des einzelnen potenziell Betroffenen kaum. Völlig unklar bleibt, woran die Bürger die Mitglieder der Gruppe erkennen sollen, sofern nicht grob vereinfachende, vorurteilsgestützte und empirisch falsche Zuschreibungen erfolgen.Eine Prävention, die potenzielle Opfer nicht vor bestimmten Tatmodalitäten und Gefahrensituationen, sondern vor den Mitgliedern bestimmter ethnischer Gruppen warnt, ist daher von vornherein in der Sache kontraproduktiv und verfehlt, unabhängig von ihrer verfassungsrechtlichen Problematik.
Aus der PKS sind die Zuschreibungen nicht getilgt. "Die skandalösen Formulierungen des Jahres 2017 stehen unverändert in der Onlineversion des Berichts."Den theoretisch denkbaren Vorteilen einer ethnischen Erfassung von Verdächtigen für Strafverfolgung und Prävention stehen Nachteile gegenüber. Das gilt nicht nur, aber vor allem auch, wenn sich eine solche Erfassung und Mutmaßungen sowie ihre Veröffentlichung auf kleine Gruppen von Personen richten, die als solche sozial erkennbar sind.
Zum einen betrifft es den Effekt der Zuschreibung bestimmter Merkmale krimineller "Neigung"
Dass eine solche offen rassistische Terminologie in Gerichtsurteilen heute nicht mehr vorkommt, bedeutet nicht, dass die ihr zugrunde liegenden Zuschreibungen nicht fortwirken. Im Alltagsverständnis sind die entsprechenden Vorurteile weitverbreitet, virulent und jederzeit abrufbar; es bestehen hier geringere Hemmschwellen als gegenüber anderen Minderheiten.
Zum anderen wirken diskriminierende und ausgrenzende Zuschreibung auch stark auf das Selbstbild der betroffenen Personen, auf ihre Wahrnehmung der sozialen Wirklichkeit, ihrer eigenen Position und ihrer Chancen zur Verwirklichung von Lebensplänen ein. Irrationalität der Fremdzuschreibung hat stets auch Irrationalität der Selbstzuschreibung zur Folge. Diese verarbeitet die Erfahrung dauerhafter Ausgrenzung in problematische Selbstbilder, etwa aktive Abgrenzung, Entwicklung subkulturell geprägter Behauptungsmodelle als Außenseiter, selbsterfüllende Erwartungen der Chancenlosigkeit.
Eine Orientierung von Kriminalpolitik und Präventionstätigkeit an ethnischen Merkmalen leicht identifizierbarer Minderheiten vermittelt eine unzutreffende Vorstellung von der Sicherheitslage, verstärkt irrationale Erklärungs- und Verständniszugänge und fördert soziale Desintegration. Sie vermittelt falsche Bilder von Kriminalitätsursachen und Verhinderungs- sowie Verfolgungsmöglichkeiten. Sie ist Sinnbild einer verstärkten Orientierung auf Minderheitengruppen ...
Tatsächlich bestehende Kriminalitätsprobleme werden hierdurch verzerrt erfasst und notwendig mühsame, langfristige und risikobehaftete Lösungen durch populistisch formulierte Versprechen ersetzt. Zugleich wird die Sicherheitswahrnehmung der Bevölkerung irrational manipuliert.
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Dabei werden Ursachen- und Wirkungszusammenhänge auf den Kopf gestellt.
Kriminelles Verhalten aus der Zugehörigkeit zu einer sozialen Minderheit zu erklären, ist als Quell schädlicher, irrationaler Fehleinschätzungen und diskriminierender Maßnahmen vertraut.
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Es führt zu einer Verzerrung der Wahrnehmung bis hin zu irrationalen, panik-geneigten Ängsten der Mehrheitsbevölkerung. Wie leicht sich diese mobilisieren lassen, zeigte sich zuletzt in der Debatte über ein mutmaßliche Sexualstraftat...
Derartige Zuschreibungsfiguren funktionieren umso besser, je leichter die abweichende Gruppe sozial identifizierbar und je machtloser sie ist. Die Gefahr minderheitenfeindlicher, gruppenbezogener Kriminalitätsfurcht, irrationaler Zuschreibung von Gefährlichkeit und daraus folgender Ausgrenzung, rassistischer Abwertung und Vertiefung von Desintegration steigt überdies in Zeiten sozialer Umbrüche, rascher Veränderungen und allgemeiner Unsicherheit.
https://www.spiegel.de/panorama/gesells ... 95311.html
[Mod: Bemerkung:
Rote Schriftfarbe im Text mit blau ausgetauscht, die rote Farbe ist für die Moderation reserviert]