Darf ich den Fuß anfassen?

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Noltenius

Darf ich den Fuß anfassen?

Beitrag von Noltenius »

Hallo!
Ich bin pädophiler Fußfetischist und würde gerne wissen, ob ich Kinderfüße im Schwimmbad berühren darf, ganz beiläufig. Sicher gehört sich das nicht blabla aber es ist nunmal dass was mir am meisten Freude bereitet!
Oder Ein Küsschen auf die Wange eines Jünglings, werde ich dafür bestraft?
Bislang wurde alles entweder ignoriert oder mit positiver Neugier aufgefasst, eine negative Reaktion erhielt ich nie.
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Naches
Administrator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 1591
Registriert: Mo 6. Feb 2017, 19:11

Beitrag von Naches »

Was heißt dürfen in diesem Fall?

Ob es moralisch ok ist, andere in der Öffentlichkeit zu berühren um sich damit sexuell befriedigung zu schaffen?
Oder ob es gesetzlich Verboten ist einen anderen Menschen zu berühren?

Ein Küsschen auf die Wange eines fremden Kindes ist ohne Einwilligung nicht OK und ich könnte mir Forstellen, dass der ein oder andere Richter hier auch sexuelle Nötigung sieht.
Was war jetzt noch gleich so schlimm daran jemanden zu lieben?
Aiko
Gesperrt
Beiträge: 3762
Registriert: Mi 3. Mai 2017, 15:37

Beitrag von Aiko »

Solltest du jemals dabei erwischt werden wirst du wahrscheinlich angeklangt werden gemäss Paragraph 176 StGB. Mindestens aber wegen Nötigung.
Rubricappula
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 1090
Registriert: Di 12. Dez 2017, 20:50

Beitrag von Rubricappula »

Zum gesetzlichen wurde ja schon was gesagt. Was die Moral betrifft finde ich es zutiefst respektlos und ekelhaft andere Leute mit seinen Fetischen zu belästigen ohne deren Einwilligung. Guck wie du lustig bist, aber behalte deine Finger bei dir.
...Es scheint mir, daß ein Mensch, bei dem allerbesten Willen, unsäglich viel Unheil anstiften kann, wenn er unbescheiden genug ist, denen nützen zu wollen, deren Geist und Wille ihm verborgen ist...
-Friedrich Nietzsche
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Mitleser
Gesperrt
Beiträge: 1166
Registriert: Mi 23. Jan 2019, 20:19

Beitrag von Mitleser »

Sehe ich auch so, gucken erlaubt, anfassen verboten. Freue Dich, wenn Deine Anwesenheit positiv aufgenommen wurde, vielleicht kommst Du ja sogar ins Gespräch. Wenn man sich irgendwann näher kennt und das Kind selbst auf einen zukommt, ist die Chance, dass keiner etwas gegen eine Umarmung oder auch Füße kitzeln einzuwenden hat, sicher größer. Bei Fremden ist's aber wie gesagt definitiv tabu, egal wie flüchtig und "zufällig".
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Max
Administrator Emeritus
Beiträge: 5671
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 19:53
Wohnort: Deutschland
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Beitrag von Max »

Hallo Noltenius

Das sind Fragen, die in der Therapie bei KTW einige Patienten umtrieben. Einige Sachen wurden hier schon gesagt. Das Problem ist ja, dass auch das Beiläufige, abgesehen von fehlender Einwilligung, auch ein „komisches“ Gefühl beim anderen hinterlassen kann. Wir sind zwar alle keine Telepathen aber man merkt oft, wenn eine Handlung aus sexueller Motivation heraus geschieht. Dazu eine Geschichte:

Ich war etwa 16 als ich mit einem Bekannten zusammen den Laden eines schwulen Mannes besuchte. Ich wusste nichts von seiner Neigung und es wäre mir auch egal gewesen — wenn er mich nicht unsittlich angefasst hätte. Mein Bekannter unterhielt sich mit ihm, derweil stand der Ladenbesitzer neben mir und fasste rüber um mich sachte am Po zu berühren. So wie zufällig, als wäre seine Hand da eben zufällig rangekommen. Dann dasselbe nochmal. Ich dachte und glaubte rational zwar an diesen Zufall — und ließ mir nichts anmerken (!) — aber diese Berührung fand ich dennoch verstörend und sie ließ mir keine Ruhe. Nicht weil ich sie anregend gefunden hätte sondern weil ich es abstoßend fand. Ich hatte keinen eindeutigen Beweis, dass es sexuell motiviert war, aber ich hatte diese Motivation mit gespürt. Als ich dem Mann das nächste Mal begegnete sprach er mich auf die Berührungen sogar an und machte mir ein eindeutig zweideutiges Angebot — dass ich schockiert eineindeutig ablehnte. Schockiert weil er damit bestätigte, dass er ganz bewusst diesen Übergriff in meine Intimsphäre begangen hatte.

Und darin liegt der Haken: nicht die Tatsache, dass die Berührung an sich harmlos war, fast genauso einem Zufall entsprungen hätte sein können, ist dabei relevant sondern dass sie in die Rechte/Intimsphäre eines anderen übergreift. Und sowas merken Kinder auch leicht. Sie wissen zwar meist nicht zu benennen, was daran „komisch“ war, aber es beschäftigt sie, ähnlich wie mich dieser vermeintliche Zufall weiter beschäftigt hat.

Hätte mich der Mann offensichtlich angestarrt wäre mir das wohl auch unangenehm gewesen. Aber normale Blicke tun nichts. Davon hätte ich nichts mitbekommen.

Das von meiner Seite dazu.
♦ Ich: mnl ≈40 ♦ Präferenz: wbl 6-12, 20+ ♦ keywords: ADHS, Zeichnen, Bibel, Naturwissenschaften ♦
♦ Mein Buch: „Für ein Kinderlachen“ ♦ Mein Blog: Max’ 2 Cents

»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
Benutzrname

Beitrag von Benutzrname »

Am Fuß als Fetischist oder an der Backe mit dem Mund ist illegal.

Darf man als Pädo kein Kind noch anfassen ohne §184 i StGB zu verwirklichen? Ich denke nicht...

Die "in sexuell bestimmter Weise" ist bei einem Pädo IMMER gegeben. Auch wer als Fußfetischist einen Erwachsenen berührt macht sich strafbar.



Die Gedanken sind frei wird immer wieder besungen...
Sehen wir mal wie lange die Blicke noch erlaubt bleiben.
Rubricappula
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 1090
Registriert: Di 12. Dez 2017, 20:50

Beitrag von Rubricappula »

Benutzrname hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 21:47 Die "in sexuell bestimmter Weise" ist bei einem Pädo IMMER gegeben.
Quatsch. Als ob jeder Pädo an jedem Kind Interesse hätte.

Auch ein Pädo darf ein Kind anfassen, im geeigneten Kontext (wenn man das Kind gut kennt und mit ihm spielt beispielsweise) und solange es nicht dazu dient sich bewusst daran aufzugeilen. Ich frage mich immer, ob die Leute die da überhaupt drüber nachdenken müssen gerne "beiläufig" von einem 70 Jährigen Mann (alternativ Frau) an egal welcher Körperstelle berührt werden wollten, weil ihm das nunmal am meisten gefällt.
...Es scheint mir, daß ein Mensch, bei dem allerbesten Willen, unsäglich viel Unheil anstiften kann, wenn er unbescheiden genug ist, denen nützen zu wollen, deren Geist und Wille ihm verborgen ist...
-Friedrich Nietzsche
Sirius
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Beitrag von Sirius »

Es geht hier nicht um deinen Fetisch! Ein Kind sexuell motiviert "beiläufig" anzufassen ist nicht in Ordnung, egal wo du das Kind anfasst.

Was glaubst du, wie die Kinder das finden von dir in dieser Weise berührt zu werden?
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Noltenius hat geschrieben: Mo 28. Jan 2019, 15:20 Oder Ein Küsschen auf die Wange eines Jünglings, werde ich dafür bestraft?
Bislang wurde alles entweder ignoriert oder mit positiver Neugier aufgefasst, eine negative Reaktion erhielt ich nie.
Eine Gegenfrage. Mein Fetisch ist der Hintern, Und ganz ehrlich, wie würdest Du Dich fühlen, wenn ich "ganz beiläufig" deinen Po anfasse, obwohl wir uns vorher nie gesehen haben?

Jeder Mensch hat eine Intim Zone. Jede Berührung ist eine Grenzüberschreitung dieser Intim Zone. Ob sie von einem geliebten Menschen kommt, oder von einem Fremden, oder ob sie erwünscht oder unerwünscht, ob sie gezielt oder überraschend sind machen erst die gravierenden Unterschiede aus.

Dein Wunsch ist eine von Dir gezielte Aktion, die beim Kind überraschend ankommen soll. Für das Kind ist es verwirrend, weshalb es nicht weiß, wie es reagieren soll (War es aus Versehen, oder nicht?). Und dies nutzt Du anscheinend aus, um weitere Aktionen zu starten.

Es ist perfide und ich sehe es daher schon als Übergriff, den Du sein lassen solltest. Dies auch zu Deinem Selbstschutz. Denn Dein "Glück" muss nicht ewig halten, und Du triffst auf einen Jungen, der Dir durchaus lautstark auf diesen Übergriff hinweist! Und heutzutage werden diese Warnungen doch eher wahrgenommen!

Du hast Dich auf sehr dünnes Eis begeben. Pass auf, dass Du nicht einbrichst!
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)

:)
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