Markus hat geschrieben: Di 14. Jan 2025, 19:51
Genauso wie die Fraktion der Künstlerpuppenfans, für die eine fehlende Evidenz auch gern als Totschlagargument gegen das Verbot von Liebespuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild genutzt und eine Debatte über Moraldefinition und Rechtsgüter ad absurdum geführt wird, bleibt festzuhalten, dass solche komplexen gesellschaftspolitischen Diskussionen stets gefärbt sind.
Das kannst du doch nicht vergleichen. Ich habe das Gefühl, hier geht irgendwie verloren, was die realen Konsequenzen des Verbots sind. Zur Erinnerung: auf Besitz einer Puppe stehen bis zu drei Jahre Haft. Die Debatte ist inhärent ungleich. Hier wird in den höchstpersönlichen Lebensbereich der einen Seite eingegriffen, die sexuelle Selbstbestimmung angegriffen und existenziell mit harten Strafen gedroht, denen man sich nicht entziehen kann. Dazu kommen indirekte Folgen wie Minderheitenstress und ein Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, der auch Menschen betrifft, die von den Verbot nicht direkt betroffen sind.
Man muss von Puppen nicht begeistert sein. Es gibt immer die Option „leben und leben lassen“ und die Möglichkeit, sich aus Debatten herauszuziehen, die man emotional belastend findet. Niemand wird gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, der das nicht will. Aber wer explizit für ein Verbot ist, der befürwortet all die genannten Folgen, weil diese notwendige und teils ausdrücklich gewollte Konsequenzen des Verbots sind.
Ich finde, man darf von Menschen, die andere Menschen im Gefängnis sehen wollen durchaus verlangen bessere Rechtfertigungen zu haben als „das empört mein moralisches Empfinden“ oder „das widert mich an“. Ich sehe das nicht als „Totschlagargument“, sondern als eigentliches Grundprinzip eines freiheitlich orientierten Rechtsstaats. In einer gerechten Welt würden diejenigen auf dem Prüfstand stehen, die die Freiheit Anderer einschränken wollen, und nicht diejenigen, die ihre Freiheit bewahren wollen.