Hallo Markus,
zunächst ist es mir ganz wichtig zu betonen, dass meine Kritik sich generell auf den Umgang der Gesellschaft mit der Justiz bezieht und nicht nur auf das Thema Pädophilie. Ich finde es einfach nicht richtig, dass seit Jahren Gerichte immer mehr mit Verfahren überhäuft werden und nicht mehr in der Lage sind, diese abzuarbeiten. Denn ein Rechtstaat ist nur funktionsfähig, wenn Gerichte sich nicht erste Jahre später ein Verfahren überhaupt beginnen können. Die Häufung von Verfahren beim Bundeverfassungsgericht ist überhaupt nur dadurch möglich, dass in letzter Zeit Regierungen immer mehr Gesetze erlassen haben, die manchmal verfassungsrechtlich fragwürdig waren - um es mal vorsichtig zu formulieren. Mir kommt es daher so vor, als sei die Durchsetzung von Gesetzen, die man für richtig hält, wichtiger als die Einhaltung der Verfassung, zumal verfassungswidrige Gesetze durch das Bundeverfassungsgericht erst Jahre später korrigiert werden können. Und diesen Zustand finde ich einfach nicht tragbar. Ich schreibe dies nicht, weil ich die Meinung bin, der Staat habe sich gegen Pädophile verschworen oder weil ich die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehne, sondern weil ich diese für die beste Gesellschaftsform habe und über den Zustand der Demokratie in ernster Sorge bin. Um nicht weiter abzuschweifen, möchte ich aber noch auf die Punkte von Markus eingehen.
Markus hat geschrieben: ↑Fr 15. Mär 2024, 09:04
Ich habe eine andere Meinung. Ich finde eine sachliche Kritik an der Priorisierung des Bundesverfassungsgerichts nicht schlimm. Ich kann nur diese theatralische Wut nicht verstehen.
Ich verstehe nicht, wie man seine eigenen Bedürfnisse so wichtig nehmen kann. Es scheint hier kein Gefühl dafür zu existieren, was außerdem in einer solidarischen und sozialen Gesellschaft wichtig ist.
Meine vielleicht etwas zu starke Kritik gegen die Priorisierung richtete sich gegen das fiskalische Argument, das Du angeführt hast. Denn es besagt, dass eine Sache, wo es um viel Geld geht, gegenüber einer Sache, wo das Geld keine so entscheidende Rolle spielt, priorisiert werden soll. Dies ist meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, denn nach meinem Rechtsverständnis soll ein Bürger ohne viel Einkommen genauso ein Recht auf ein schnelles Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben wie ein großes Unternehmen. Natürlich muss das Bundeverfassungsgericht irgendwie priorisieren, aber nur in der Form, dass derjenige, der die Beschwerde früher gestellt hat ein Recht auf ein früheres Verfahren hat und Ausnahmen sollte es meiner Ansicht nach nur bei Verfahren, die die freiheitlich-demokratische Ordnung insgesamt oder das Funktionieren des Staates überhaupt betreffen. Und das Beispiel der USA habe ich deswegen als Negativbeispiel gewählt, weil es offensichtlich ist, dass eine Person wie Donald Trump vor Gerichten anders behandelt wird als eine Person, die nicht so viel Geld und politischen Einfluss besitzt und ich die Sorge habe, in Deutschland könnte dies auch mal möglich sein.
Markus hat geschrieben: ↑Fr 15. Mär 2024, 09:04
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot ist ja möglich gewesen und darüber wird entschieden. Sich aber noch über die Dauer aufzuregen, findet bei mir kein Verständnis.
Doch, ich finde schon, dass man sich über die Dauer eines Verfahrens aufregen kann. Natürlich kann ein Gericht nicht nach wenigen Wochen eine Entscheidung treffe, aber dass man mehrere Jahre eventuell warten muss, bis ein eventuell verfassungsfeindliches Gesetz wieder zurückgenommen wird, finde ich für einen Rechtsstaat eine Zumutung. Die Stärke eines Rechtsstaates liegt gerade darin, dass er in der Lage ist, durch Gerichte auch Gesetze der Regierung zu stoppen, sofern diese gegen die Verfassung verstoßen, und wenn dies einen zeitlichen Rahmen sprengt, ist ein Rechtsstaat in meinen Augen nicht mehr voll funktionsfähig.
Markus hat geschrieben: ↑Fr 15. Mär 2024, 09:04
Wir haben einen Anspruch auf gar nichts. Wir haben Rechtsmittel in unserer Demokratie und ich muss leider sagen, dass ich eine mögliche Verfassungsbeschwerde über den Markenschutz von Spreewälder Gewürzgurken wichtiger finden würde als die Entscheidung über die Puppen.
Entschuldige, aber wenn Du der Meinung bist, wir als Pädophile haben einen Anspruch auf gar nichts, dann müssten wir uns ja auch jede Diskriminierung nur aufgrund unserer Präferenz gefallen lassen. Ich glaube nicht, dass Du dieser Ansicht bist, so erklär mir dann doch bitte, wie Du diesen Absatz meinst. Gut, Du findest die Entscheidung über Spreewälder Gewürzgurken wichtiger als über Liebespuppen, bei mir ist es anders herum. Und nun? Macht dies das Anliegen des Anderen unglaubwürdiger? Nein, denn einer dritten Person sind noch ganz andere Sachen wichtiger und ich möchte nicht derjenige sein, der dies in Frage stellt, weil ihm das persönlich nicht so wichtig ist. Beim Thema Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild möchte ich einfach nur darauf hinweisen, dass dadurch einigen Menschen ein Teil ihrer schönen Auslebung ihrer Sexualität genommen wurde. Jetzt kann man natürlich auch sagen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Auslebung einer bestimmten Sexualität gibt, das ist zweifelsohne richtig. Aber ein Staat kann dies auch nicht ohne weiteren Grund einfach verbieten, wenn dadurch keine realen Personen einer Gefahr ausgesetzt werden.
Lg Cornelius
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)