Jahresbericht 2024: Auch dieses Jahr keine Entscheidung zum Puppenverbot
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Jahresbericht 2024: Auch dieses Jahr keine Entscheidung zum Puppenverbot
Das Bundesverfassungsgericht hat den Jahresbericht 2024 veröffentlicht, wo sie aufzeigt welche Entscheidungen dieses Jahr noch dran sind.
Die zum Puppenverbot sind nicht dabei:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-029.html
Man sieht allerdings das viele der diesjährigen Beschwerden aus 2019/2020 stammen, also wird es wohl bei uns deutlich länger dauern, weil "unwichtig".
Die zum Puppenverbot sind nicht dabei:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-029.html
Man sieht allerdings das viele der diesjährigen Beschwerden aus 2019/2020 stammen, also wird es wohl bei uns deutlich länger dauern, weil "unwichtig".
- Unworleybe
- SuH-Team
- Beiträge: 348
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- Wohnort: NRW
(Ironie) Es gibt ja deutlich wichtigerere Beschwerden. Wie z.B.
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob ein Urteil, das bei Verwendung des Bestandteils „Balsamico" zur Kennzeichnung eines deutschen Essigprodukts (...) unzulässige Anspielung auf die geschützte geographische Angabe „Aceto balsamico di Modena“ verneint
Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars, der sich gegen das Erlöschen seines Notaramtes durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze des vollendeten 70. Lebensjahres wendet(...)
Gemeinsam statt allein
Mein bedeutendstes Thema in GSA, welches mein neues Leben unter der Hormontherapie Salvacyl zeigt viewtopic.php?t=3233
Der Reisende - Eine Geschichte über die Gefühlswelt, dem Zwispalt und den Versuchungen eines Pädophilen der eine Stadt bereiste und dabei auf eine Gasse stieß, welche ihm zur größten Herausforderung wurde viewtopic.php?t=3290
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Endlich! Kümmert sich Deutschland um Balsamico. Ich konnte die ganze Nacht kein Auge deswegen zu tun. Endlich! Schön, dass sich das Verfassungsgericht mit den WIRKLICH wichtigen Dingen im Leben beschäftigt.Unworleybe hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 15:13 (Ironie) Es gibt ja deutlich wichtigerere Beschwerden. Wie z.B.
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob ein Urteil, das bei Verwendung des Bestandteils „Balsamico" zur Kennzeichnung eines deutschen Essigprodukts (...) unzulässige Anspielung auf die geschützte geographische Angabe „Aceto balsamico di Modena“ verneint
Balsamico-Essig ist so etwas hochkarätig bewegendes für den Otto-Normalverbraucher, dass das normale Leben praktisch nicht möglich ist, wenn die Namensfrage hier nicht geklärt würde. Also, vielen Dank liebes Verfassungsgericht! Applaus Applaus!
Auch interessant: gefühlt scheint jede dritte Verfassungsbeschwerde von der AfD zu stammen. Dafür, dass man doch angeblich so gegen die AfD ist, hat man ihr aber ganz schön viel Aufmerksamkeit geschenkt.
Ich schäme mich für dieses unseres Land so sehr, dass mir schier die Spucke wegbleibt...
- Markus
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- Beiträge: 2092
- Registriert: So 12. Dez 2021, 12:07
- Wohnort: Deutschland
Gewiss scheinst du über die Abfolge der zu erwartenden Entscheidungen nicht glücklich zu sein. Aber auch geografische Fragen, welche mit einer möglichen marktwirtschaftlichen Relevanz einhergehen und den Wettbewerb bestimmen können, gehören zu den Aufgaben unseres höchsten Verfassungsorgans.
Die Jahresvorschau zeigt die zukünftig zur Entscheidung anstehenden Klagen und Beschwerden. Im Übrigen ist die Frage nach einer Kennzeichnung einer geschützten Marke oder geografischen Angabe viel wichtiger, als die Legalisierung von Puppen.
Denn in dem einen Fall kann es um Rechtsansprüche und um die freie Marktwirtschaft gehen. Auch Schadensersatz ist denkbar. In dem anderen Fall geht es um Puppen mit Körperöffnungen.
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CSA/CSEM/COCSA Überlebender
Mail: markus@suh-ev.de
Alexis on Fire - "You loved me when I couldn't love myself..."
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Ich widerspreche Dir vehement. Es ist nicht die Aufgabe der höchsten juristischen Instanz unseres Landes, sich um kleinliche Namensstreitereien zu kümmern. Man muss sich ernsthaft fragen: wer kümmert sich da eigentlich um die Auswahl der Aufgaben? Haben wir in Deutschland wirklich keine wichtigeren Probleme als Balsamico-Essig?Markus hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 18:17 Gewiss scheinst du über die Abfolge der zu erwartenden Entscheidungen nicht glücklich zu sein. Aber auch geografische Fragen, welche mit einer möglichen marktwirtschaftlichen Relevanz einhergehen und den Wettbewerb bestimmen können, gehören zu den Aufgaben unseres höchsten Verfassungsorgans.
Nein. Das Lebensglück von einer Bevölkerungsgruppe steht nicht unter dem Marketing-Anspruch einer Region, die Essig herstellt.
Schadensersatz? Dann sollten tausende von Pädophilen, die von dem Unrechtsgesetz betroffen sind, auch Schadensersatz einklagen wegen des seelischen Leids, das dadurch entsteht.
"Die Puppen mit Körperöffnungen", wie Du sie nennst, stellen für viele pädophile Menschen eine wichtige seelische Unterstützung dar. Auch ich könnte glücklich sein, aber offenbar ist es dem Staat egal, dass ich depressiv bin.
Im übrigen, selbst wenn wir mit der freien Marktwirtschaft argumentieren, dass steht das auf meiner Seite: denn der Handel mit kindlichen Liebespuppen hat einen sehr interessierten Markt an Abnehmerschaft, die sich eine solche Puppe zulegen würden. Durch das Gesetz entstand und ensteht also eine schwere Geschäftsschädigung für Händler, die kindliche Liebspuppen verkaufen möchten.
- Cornelius
- Beiträge: 920
- Registriert: Mo 10. Okt 2022, 00:06
- Wohnort: Baden-Württemberg
Mich wundert das überhaupt nicht. Denn die Politik ist seit Jahren sehr fleißig darin, immer mehr Gesetze zu erlassen, aber sich um die Umsetzung oder die Durchführung, wo auch die Justiz ins Spiel kommt, keine Gedanken zu machen, ja noch viel schlimmer viel zu wenig Personal in der Justiz, in den Ämtern und bei der Polizei zur Verfügung zu stellen. Und dann leisten sich die Regierungen immer öfter auch verfassungswidrige Gesetze, was für eine so entwickelte Demokratie wie Deutschland eigentlich eine Schande ist. Somit ist es kein Wunder, dass das Bundesverfassungsgericht völlig überlastet ist und ich finde es für einen Rechtsstaat eine Zumutung, wenn Urteile zu Verfassungsfragen mehrere Jahre auf sich warten lassen. Ja, wir sind immer noch eine der funktionierensten Demokratien der Welt, laufen aber Gefahr, dass der Rechtstaat einfach nicht mehr handlungsfähig ist, was demokratiefeindliche Agitatoren jeglicher Couleur nur ermutigt.
Das ist Deine Meinung dazu, ich vertrete eine andere Position. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Geldwert eines Verhandlungsgegenstandes oder die Höhe der Rechtsansprüche ausschlaggebend ist, vom Bundeverfassungsgericht bevorzugt behandelt zu werden. Das Puppenverbot mag zwar nur eine kleine Minderheit betreffen, aber wenn kleine Minderheiten nicht mehr den gleichen Anspruch auf die schnelle Erledigung von Verfahren haben wie große Konzerne, dann läuft in unserem Rechtsstaat etwas grundsätzlich schief. Zum Glück sind wir noch nicht so weit wie in den USA, wo man mit viel Geld und einem politischen Amt, das man übrigens dort auch nur mit viel Geld bekommen kann, sich von vielen Schandtaten freikaufen kann wie das Beispiel Donald Trump zeigt (ohne das säße er schon längst lebenslänglich hinter Gittern), allerdings sehe ich auch hier die Gefahr, dass man mit viel Geld und politischen Einfluss Defacto besser behandelt wird als ohne.Markus hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 18:17 Die Jahresvorschau zeigt die zukünftig zur Entscheidung anstehenden Klagen und Beschwerden. Im Übrigen ist die Frage nach einer Kennzeichnung einer geschützten Marke oder geografischen Angabe viel wichtiger, als die Legalisierung von Puppen.
Denn in dem einen Fall kann es um Rechtsansprüche und um die freie Marktwirtschaft gehen. Auch Schadensersatz ist denkbar. In dem anderen Fall geht es um Puppen mit Körperöffnungen.
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
Lieber Cornelius,
ich bin 100% d'accord mit dieser Aussage. Ich sehe das genau so. Was mir auch in dem Bericht auffiel ist, dass ungefähr ein Drittel oder ein Viertel der Anträge von der AfD stammen. Das gibt mir schon sehr zu denken. Gleichzeitig scheint die Justiz über Balsamico-Essig zu debattieren. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man es glatt witzig finden. Nein, also ich bin wirklich sehr schockiert vom Zustand unserer Justiz.
Genau so ist esCornelius hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 20:33Das ist Deine Meinung dazu, ich vertrete eine andere Position. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Geldwert eines Verhandlungsgegenstandes oder die Höhe der Rechtsansprüche ausschlaggebend ist, vom Bundeverfassungsgericht bevorzugt behandelt zu werden. Das Puppenverbot mag zwar nur eine kleine Minderheit betreffen, aber wenn kleine Minderheiten nicht mehr den gleichen Anspruch auf die schnelle Erledigung von Verfahren haben wie große Konzerne, dann läuft in unserem Rechtsstaat etwas grundsätzlich schief. Zum Glück sind wir noch nicht so weit wie in den USA, wo man mit viel Geld und einem politischen Amt, das man übrigens dort auch nur mit viel Geld bekommen kann, sich von vielen Schandtaten freikaufen kann wie das Beispiel Donald Trump zeigt (ohne das säße er schon längst lebenslänglich hinter Gittern), allerdings sehe ich auch hier die Gefahr, dass man mit viel Geld und politischen Einfluss Defacto besser behandelt wird als ohne.Markus hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 18:17 Die Jahresvorschau zeigt die zukünftig zur Entscheidung anstehenden Klagen und Beschwerden. Im Übrigen ist die Frage nach einer Kennzeichnung einer geschützten Marke oder geografischen Angabe viel wichtiger, als die Legalisierung von Puppen.
Denn in dem einen Fall kann es um Rechtsansprüche und um die freie Marktwirtschaft gehen. Auch Schadensersatz ist denkbar. In dem anderen Fall geht es um Puppen mit Körperöffnungen.
Und zum Thema Minderheiten will ich ergänzen: angeblich ist die Regierung ja so tolerant gegenüber Minderheiten. Jetzt wäre die Chance, dies auch zu beweisen.
- Markus
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Tut mir leid, Karamello, aber ich glaube nicht, dass dir in diesem Fall eine Bewertung zusteht, über welche Verfahren ein Gericht zu entscheiden hat und über welche nicht.
Ich habe eine andere Meinung. Ich finde eine sachliche Kritik an der Priorisierung des Bundesverfassungsgerichts nicht schlimm. Ich kann nur diese theatralische Wut nicht verstehen.Cornelius hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 20:33 Das ist Deine Meinung dazu, ich vertrete eine andere Position. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Geldwert eines Verhandlungsgegenstandes oder die Höhe der Rechtsansprüche ausschlaggebend ist, vom Bundeverfassungsgericht bevorzugt behandelt zu werden. Das Puppenverbot mag zwar nur eine kleine Minderheit betreffen, aber wenn kleine Minderheiten nicht mehr den gleichen Anspruch auf die schnelle Erledigung von Verfahren haben wie große Konzerne, dann läuft in unserem Rechtsstaat etwas grundsätzlich schief
Ich verstehe nicht, wie man seine eigenen Bedürfnisse so wichtig nehmen kann. Es scheint hier kein Gefühl dafür zu existieren, was außerdem in einer solidarischen und sozialen Gesellschaft wichtig ist.
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot ist ja möglich gewesen und darüber wird entschieden. Sich aber noch über die Dauer aufzuregen, findet bei mir kein Verständnis.
Wir haben einen Anspruch auf gar nichts. Wir haben Rechtsmittel in unserer Demokratie und ich muss leider sagen, dass ich eine mögliche Verfassungsbeschwerde über den Markenschutz von Spreewälder Gewürzgurken wichtiger finden würde als die Entscheidung über die Puppen.
Aber diskutiert gerne weiter .
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Ich bin ein volljähriger Bürger unseres Landes und bin damit berechtigt, an den politischen Geschehnissen unseres Landes mitzuwirken. Persönlich sehe ich es sogar als meine Pflicht an, das Gericht hinsichtlich der Themenwahl zu kritisieren.
Solidarität funktioniert aber nur, wenn alle mitmachen Ich kann ja meinetwegen Verständnis für Balsamico-Essig aufbringen, aber dann würde ich es auch schön finden, wenn man Verständnis für meine Situation aufbrächte.
Let's agree to disagree. Ich würde mich als Jurist schämen, wenn ich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Seelenheil von tausenden Menschen hintanstellen würde, damit ich mich als Gericht mit Essig und Gewürzgurken beschäftigen kann. Armes Deutschland.Markus hat geschrieben: ↑Fr 15. Mär 2024, 09:04 Wir haben einen Anspruch auf gar nichts. Wir haben Rechtsmittel in unserer Demokratie und ich muss leider sagen, dass ich eine mögliche Verfassungsbeschwerde über den Markenschutz von Spreewälder Gewürzgurken wichtiger finden würde als die Entscheidung über die Puppen.
- Mano
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- Registriert: Sa 8. Apr 2017, 17:35
Das Problem scheint nicht nur in Deutschland zu herrschen, in der Schweiz war es in der Politik vor Jahren das Trockenfleisch.
Dieser Bundesrat hat es mit seinem Vortrag über die Landesgrenze hinaus geschafft, wurde dadurch sehr bekannt, hat ihm aber auch etwas Ärger eingebracht. Da fragt man sich, mit was sich die Landesregierung und die Politik wirklich beschäftigen muss.
https://www.youtube.com/watch?v=lBeLCDTPs8o
Mano@topmail-files.de
Threema: VKRWNUJA
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