Verpflichtend zu melden?
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Verpflichtend zu melden?
Hallo ,das ein Geistlicher an die Schweigepflicht gebunden ist ist erstmal Tatsache.
Wie ist die Sachlage bei Privatpersonen?
Beispiel zur fiktiven Lage:
Mann oder eine Frau vertraut mir an KP auf seinem Rechner zu haben
Muss ich das melden?
WIE geht man damit um falls man in eine diesbezügliche Situation gerät?
ein Dilemma?
VLG
Birgit K.
Wie ist die Sachlage bei Privatpersonen?
Beispiel zur fiktiven Lage:
Mann oder eine Frau vertraut mir an KP auf seinem Rechner zu haben
Muss ich das melden?
WIE geht man damit um falls man in eine diesbezügliche Situation gerät?
ein Dilemma?
VLG
Birgit K.
- Cornelius
- Beiträge: 920
- Registriert: Mo 10. Okt 2022, 00:06
- Wohnort: Baden-Württemberg
Hallo Birgit K.,
erst mal einmal frage ich mich, warum Du mit dieser Frage Dich hier an dieses Forums wendest. In diesem Forum schreiben Pädophile oder an der Thematik Pädophilie interessierte Personen, die sich bewusst und freiwillig gegen sexuelle Kontakte mit Kindern und den Konsum von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich: Kinderpornographie) entschieden haben und deshalb auch nicht straffällig werden wollen. Daher kennen sich auch viele hier damit auch nicht aus und deshalb kann hier auch vom Forum niemand eine verbindliche Rechtsberatung machen. Meines Wissens gilt die Schweigepflicht nur für Geistliche, Ärzte, Therapeuten und Anwälte und nicht für Privatpersonen, so dass man verpflichtet ist, eine Straftat zu melden und kann auch bestraft werden, wenn man es nicht tut, es sei denn, man schafft es, jemanden von einer weiteren Straftat abzuhalten, dann wird man nach meinem Kentnissstand nicht bestraft, wenn man eine Straftat zu spät gemeldet wird. Wie das aber beim Konsum von Missbrauchsabbildungen ist, weiß ich leider überhaupt nicht und kann Dir dabei auch nicht weiterhelfen. Deshalb würde ich jemanden, der in einer Lage ist wie Du beschrieben hast, dringend empfehlen, sich an einen Anwalt zu richten, der einem dann unter Gewähr der Schweigepflicht auch fachkundige Auskünfte erteilen kann.
Ich würde übrigens in einer solchen Situation versuchen, mit der entsprechenden Person zu reden und diese vom weiteren Konsum von Missbrauchsabbildungen abzuhalten, bevor ich dann Anzeige gegen die Person erstatten würde. Ich würde mich aber auch zunächst an einen Anwalt wenden, um auf Nummer sicher zu gehen. Betrachte daher meine Aussage bitte nicht als Empfehlung, sondern als Einschätzung, wie ich in einer solchen Situation handeln würde.
erst mal einmal frage ich mich, warum Du mit dieser Frage Dich hier an dieses Forums wendest. In diesem Forum schreiben Pädophile oder an der Thematik Pädophilie interessierte Personen, die sich bewusst und freiwillig gegen sexuelle Kontakte mit Kindern und den Konsum von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich: Kinderpornographie) entschieden haben und deshalb auch nicht straffällig werden wollen. Daher kennen sich auch viele hier damit auch nicht aus und deshalb kann hier auch vom Forum niemand eine verbindliche Rechtsberatung machen. Meines Wissens gilt die Schweigepflicht nur für Geistliche, Ärzte, Therapeuten und Anwälte und nicht für Privatpersonen, so dass man verpflichtet ist, eine Straftat zu melden und kann auch bestraft werden, wenn man es nicht tut, es sei denn, man schafft es, jemanden von einer weiteren Straftat abzuhalten, dann wird man nach meinem Kentnissstand nicht bestraft, wenn man eine Straftat zu spät gemeldet wird. Wie das aber beim Konsum von Missbrauchsabbildungen ist, weiß ich leider überhaupt nicht und kann Dir dabei auch nicht weiterhelfen. Deshalb würde ich jemanden, der in einer Lage ist wie Du beschrieben hast, dringend empfehlen, sich an einen Anwalt zu richten, der einem dann unter Gewähr der Schweigepflicht auch fachkundige Auskünfte erteilen kann.
Ich würde übrigens in einer solchen Situation versuchen, mit der entsprechenden Person zu reden und diese vom weiteren Konsum von Missbrauchsabbildungen abzuhalten, bevor ich dann Anzeige gegen die Person erstatten würde. Ich würde mich aber auch zunächst an einen Anwalt wenden, um auf Nummer sicher zu gehen. Betrachte daher meine Aussage bitte nicht als Empfehlung, sondern als Einschätzung, wie ich in einer solchen Situation handeln würde.
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
- Mitleser
- Gesperrt
- Beiträge: 1166
- Registriert: Mi 23. Jan 2019, 20:19
Es besteht keine Pflicht, eine bereits begangene Straftat zu melden, insbesondere nicht, wenn es sich um Angehörige handelt (nur eine geplante Straftat muss angezeigt werden, es sei denn, man kann den potentiellen Täter von der Straftat abbringen oder hat es wenigstens aufrichtig versucht). Allerdings müssen die Behörden, sobald sie Kenntnis von einer Straftat haben, die Ermittlungen aufnehmen. Eine Anzeige aufgrund des Besitzes von Kinderpornografie wird also auf jeden Fall eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von PC, Handy, Datenträgern und Co. auslösen.
- Takeru
- Beiträge: 450
- Registriert: Sa 8. Apr 2023, 19:42
Hallo BirgitK,
das ist natürlich eine schwierige Frage die dir keiner Beantworten kann.
https://www.kein-taeter-werden.de .
Wenn es gute Freunde sind wäre es auch sehr wichtig wenn du Sie nicht fallen lässt. Selbst wenn man in diesem Topf (Kinderpornographie) hineingefallen ist, kann man da auch wieder raus kommen. Es sollte auch nicht die Frage sein Anzeigen ja oder nein sondern wie kann ich diesem Helfen auf dieses Material so schnell wie möglich zu verzichten. Nicht nur weil es verboten ist sondern auch weil am Ende ein Kinder steht oder gestanden hat was viel Leid erfahren musste.
Allein schon diese Frage zeigt aber wieder, dass sich unsere Gesellschaft ändern muss. Ich halte das Stigma für untragbar gerade wie bei deinem Beispiel. Denn ohne dies könnte sehr viel Leid bei beiden verhindert werden.
Ich kann es immer und immer wieder nur Sagen, Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung ist das A und O.
das ist natürlich eine schwierige Frage die dir keiner Beantworten kann.
Erstmal wäre ja hier heraus zu bekommen ob dieses Material wirklichkeitsnahe (verboten) oder wirklichkeitsfern (hier ist der reine Besitz legal). Zum anderen sollte man dies beachten: Hat er sich dieses nur runtergeladen oder hat er es sich selbst erstellt. Bei letzten ist natürlich eine Anzeige sofort durchzufüren, schon um das Kind vor weiteren Missbrauch zu schützen. Hat er sich nun CP heruntergeladen, dass ist eben die Sache viele wissen nicht wo es anfängt. Wenn du dies jetzt Meldetest und die Frau oder der Herr bekommt eine HD, Sie werden dann alles verlieren Job / Freunde und was ist wenn sich herausstellt es waren nur normale Kinderaufnahmen. Das Leben von den beiden wäre aber komplett runiniert und zwar für immer. Ich würde es erstmal mit einem Gespräch probieren und ihnen überzeugen Hilfe zu suchen. Zum Beispiel bei
https://www.kein-taeter-werden.de .
Wenn es gute Freunde sind wäre es auch sehr wichtig wenn du Sie nicht fallen lässt. Selbst wenn man in diesem Topf (Kinderpornographie) hineingefallen ist, kann man da auch wieder raus kommen. Es sollte auch nicht die Frage sein Anzeigen ja oder nein sondern wie kann ich diesem Helfen auf dieses Material so schnell wie möglich zu verzichten. Nicht nur weil es verboten ist sondern auch weil am Ende ein Kinder steht oder gestanden hat was viel Leid erfahren musste.
Allein schon diese Frage zeigt aber wieder, dass sich unsere Gesellschaft ändern muss. Ich halte das Stigma für untragbar gerade wie bei deinem Beispiel. Denn ohne dies könnte sehr viel Leid bei beiden verhindert werden.
Ich kann es immer und immer wieder nur Sagen, Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung ist das A und O.
Männlich, meine Präferenz Mädchen 6-14
Nur das Licht eines Kindes, kann die Dunkelheit in meinen Herzen erhellen
Nur das Licht eines Kindes, kann die Dunkelheit in meinen Herzen erhellen
- gilgamesh24
- Beiträge: 143
- Registriert: Di 14. Aug 2018, 18:44
Nein, es besteht keine Meldepflicht und eine Anzeige wäre je nach Umständen keine gute Idee. Wenn du dem Kind helfen möchtest, wäre eine (anonyme) Meldung an das NCMEC zu empfehlen.
-
- Beiträge: 272
- Registriert: So 15. Aug 2021, 11:54
Sorry Leute, aber die Gesetze haben sich da etwas geändert.
Auch der reine Besitz von Kipo ist strafbar
Da das Herunterladen schon strafbar ist, hat man als Bürger die Pflicht, dies zu melden. Wenn man es nicht meldet und es wird bei den Ermittlungen festgestellt, dass man davon wusste, dann hat man Geburtstag.
@BirgitK
Du solltest mit der Person reden und ihr sagen, dass Du es unter gar keinen Umständen gutheißen kannst und ihm deutlich mitteilen, dass Du das nicht unterstützt, indem Du schweigst. Den Rest kannst Du Dir denken.
Wenn man selbst bei solchen Bildern und Videos teilnehmen musste …
Auch der reine Besitz von Kipo ist strafbar
Da das Herunterladen schon strafbar ist, hat man als Bürger die Pflicht, dies zu melden. Wenn man es nicht meldet und es wird bei den Ermittlungen festgestellt, dass man davon wusste, dann hat man Geburtstag.
@BirgitK
Du solltest mit der Person reden und ihr sagen, dass Du es unter gar keinen Umständen gutheißen kannst und ihm deutlich mitteilen, dass Du das nicht unterstützt, indem Du schweigst. Den Rest kannst Du Dir denken.
Wenn man selbst bei solchen Bildern und Videos teilnehmen musste …
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- Mitleser
- Gesperrt
- Beiträge: 1166
- Registriert: Mi 23. Jan 2019, 20:19
@Bonobo: Ja, der Besitz und auch der Versuch der Besitzverschaffung ist strafbar, aber es gibt meines Wissens keine "Bürgerpflicht", so etwas zu melden. Hast Du dafür eine Quelle?
-
- Beiträge: 272
- Registriert: So 15. Aug 2021, 11:54
@Mitleser
Nach meinem Kenntnisstand hat jeder Bürger die Pflicht strafbare Handlungen zu melden.
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-
- Beiträge: 256
- Registriert: Mo 13. Jun 2022, 12:32
WIe schon geschrieben wurde, bezieht sich das nur auf bestimmte Straftaten, die durch eine Anzeige verhindert werden könnten, also noch nicht stattgefunden haben. Der entsprechende Paragraph ist §138 StGB. Da wird auch aufgeschlüsselt, um welche möglichen Straftaten es sich dabei handelt. Es sind erstaunlich wenige. §184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) wird dort nicht genannt.
Man muss schon eine reichlich verdrehte Vorstellung von der Macht haben, um glauben zu können, dass jene Stimmen von Freiheit reden, die das ungeheuerliche Gebot unserer Zivilisation wiederkäuen, sagen zu müssen, was man ist, was man getan hat, wessen man sich erinnert und was man vergessen hat, was man verbirgt und was sich verbirgt, woran man nicht denkt und was man nicht zu denken denkt.
- Hinindil
- SuH-Team
- Beiträge: 491
- Registriert: Mi 28. Jun 2023, 02:13
Du beziehst dich hier auf den § 138 StGB, oder? https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Das bezieht sich nur auf bestimmte Straftaten (KiPo ist nicht dabei) und das gilt auch nur in Fällen, in denen man durch ein Eingreifen die Tat noch verhindern kann. Also ich sehe hier keine Pflicht zum Anzeigen. Wäre das so, könnte dies zu einer Gesellschaft führen, in denen jeder den anderen ausspitzelt, um zu erfahren, ob er oder sie eine Straftat verübt hat / verüben will und das ist mit einer freiheitlichen Gesellschaft unvereinbar.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes)
"Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche." (Janusz Korczak)
"Truly wonderful, the mind of a child is." (Master Yoda)
Männlich,22,nicht-exklusiv,Mädchen,4-14,Informatik-Student, Moderator der P-Punkte (p-punkte.de), WSAM-Teammitglied
"Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche." (Janusz Korczak)
"Truly wonderful, the mind of a child is." (Master Yoda)
Männlich,22,nicht-exklusiv,Mädchen,4-14,Informatik-Student, Moderator der P-Punkte (p-punkte.de), WSAM-Teammitglied