Gegen-Das-Puppenverbot
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Ehrlich gesagt stört mich dieses Puppenverbot nur, weil ich weiß das es auch Puppen gibt, die im Anime-Style sind. So etwas wäre für mich vorstellbar gewesen.
Dann sind noch Körperteile erfasst, ab wann ist ein Dildo betroffen, oder eine Replika von einem Hintern? Bei Person A ist das Spielzeug legal, aber weil bei Person B herauskommt das dieser eine entsprechende Neigung vorliegt, oder vermutet wird ist es dann strafrechtlich relevant. Wieso sollte er das sonst besitzen?
Dann sind noch Körperteile erfasst, ab wann ist ein Dildo betroffen, oder eine Replika von einem Hintern? Bei Person A ist das Spielzeug legal, aber weil bei Person B herauskommt das dieser eine entsprechende Neigung vorliegt, oder vermutet wird ist es dann strafrechtlich relevant. Wieso sollte er das sonst besitzen?
Du solltest besser aufpassen, Consuela. Es hat mich wenig Mühe gekostet, deinen Facebook-Account mit Klarnamen und Bild zu finden. So als Pädophiler unterwegs zu sein ist gefährlich.
- Consuela
- Beiträge: 1329
- Registriert: Fr 11. Okt 2019, 16:00
- Wohnort: Deutschland
stimmt danke, ich pass einiges auf insbesondere im privaten umfeld, aber manchmal muss man ein wenig riskierenAnon hat geschrieben: ↑Do 14. Jul 2022, 13:08Du solltest besser aufpassen, Consuela. Es hat mich wenig Mühe gekostet, deinen Facebook-Account mit Klarnamen und Bild zu finden. So als Pädophiler unterwegs zu sein ist gefährlich.
Zuletzt geändert von Consuela am Do 14. Jul 2022, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Das Sozialgericht Hannover hat soeben entschieden das die Befriedigung des Sexualtriebes zur "gesellschaftlichen Teilhabe" gehört und ein Grundbedürfnis ist. Die Kosten einer Sexbegleitung sind von der Berufsgenossenschaft zu tragen. Bei dem Kläger handelte es sich um einen körperlich stark eingeschränkten Menschen, der aufgrund seiner Einschränkungen sich nicht mehr selbstbefriedigen konnte.
(Aktenzeichen: S 58 U 134/18)
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-
- Inaktiv
- Beiträge: 24
- Registriert: Mi 20. Apr 2022, 14:40
Puppen haben keine Gefühle,mir gehts da nur um Sex und aussehen
Gibt es hier eig. schon einen neuen Status? Das BVerfG müsste m. E. schon einen Status gegeben haben, ob die Beschwerde überhaupt angenommen wurde und geprüft wird, oder? Oder läuft es so das entweder eine "Wird nicht zur Entscheidung angenommen", oder "Erfolgreiche bzw. Erfolglose Verfassungsbeschwerde"?
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
- Beiträge: 6383
- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
Sie ist zumindest eingegangen.
Das sagt noch nichts darüber aus, ob sie auch angenommen und genauer geprüft wird.
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Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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Das BVerfG wird ab dem 01.09.2023 eine wöchentliche Liste auf deren Homepage aktualisieren, wo jeder sehen kann, welche Beschwerden bald entschieden und veröffentlicht werden. So kann man immerhin sehen was wann erledigt ist.
Mal sehen wie weit in die Zukunft das gehen wird.
Hoffe mal das Eure Beschwerde da auftaucht
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 3-074.html
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Hoffe mal das Eure Beschwerde da auftaucht
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- gilgamesh24
- Beiträge: 143
- Registriert: Di 14. Aug 2018, 18:44
Danke für den Hinweis!
- Consuela
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