Informativ auch:
https://www.kein-taeter-werden.de/story ... ungen.html
"[...]Darüber hinaus können Personen aufgenommen werden, die in der Vergangenheit wegen entsprechender Taten angezeigt und/oder rechtskräftig verurteilt wurden, eine gegebenenfalls gegen sie verhängte Strafe vollständig verbüßt haben und befürchten weitere Straftaten zu begehen. [...]
"Pädophil aber kein Täter"
- Mascha
- Inaktiv
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- Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55
Ich habe mich mal wegen eines bekannten da erkundigt und so wurde es mir auch mündlich bestätigt: erst muss ein Verfahren beendet und die Strafe verbüßt sein, dann gibt es keinerlei Hinderungsgrund. Es geht mit dieser Regelung glaube ich unter anderem. darum, dass niemand sich eine Verminderung der Strafe erschleichen kann indem er sagt "ich mache doch schon eine Therapie" und dass die Therapeut_innen nicht in die Situation kommen, strafrechtsrelevante Dinge aus einem laufenden Verfahren zu erfahren. Wenn jemand schon verurteilt ist und die Strafe verbüßt hat kann ohne Probleme alles erzählt werden.Daniel hat geschrieben: ↑So 28. Mai 2017, 13:37 [Mod: (Vollzitat gelöscht. Bitte beachte diese Hinweise beim Zitieren!
Zitat steht auch direkt darüber!)]
Frau, 50, teleiophil, 2 Töchter
mascha@suh-ev.de
mascha@suh-ev.de
So kenne ich das auch. Das Projekt soll nicht von Änderungsunwilligen zum eigenen Vorteil missbraucht werden, die anderen, die wirklich Hilfe suchen, den Platz wegnehmen. Dafür sind die ohnehin spärlichen Resourcen zu wertvoll.
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- Moderator Emeritus (Inaktiv)
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- Registriert: So 12. Feb 2017, 12:52
Hallo Zusammen,
zunächst einmal freut es mich das der Artikel zu Diskussionen geführt hat, wäre auch Traurig wenn nicht
Des weiteren habe ich damals bei KTW den Hinweis bekommen das ich auf eigenen Wunsch die Therapeutin zum
Beispiel vor Gericht von der Schweigepflicht entbinden kann.
Die Therapeuten raten aber in den meisten Fällen davon ab, nicht aus Faulheit usw. sondern weil dann auch dinge
angesprochen werden die man selbst noch nicht so einstuft wie die Therapeuten selbst.
zunächst einmal freut es mich das der Artikel zu Diskussionen geführt hat, wäre auch Traurig wenn nicht
Des weiteren habe ich damals bei KTW den Hinweis bekommen das ich auf eigenen Wunsch die Therapeutin zum
Beispiel vor Gericht von der Schweigepflicht entbinden kann.
Die Therapeuten raten aber in den meisten Fällen davon ab, nicht aus Faulheit usw. sondern weil dann auch dinge
angesprochen werden die man selbst noch nicht so einstuft wie die Therapeuten selbst.
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- Inaktiv
- Beiträge: 253
- Registriert: Do 25. Mai 2017, 18:05
@Struppi
Viele Pädophile merken an sich selbst, dass sie möglicherweise pädo- oder hebephile Neigungen besitzen, und wenden sich an das Projekt. Sie selbst sind dann oftmals nicht mehr über das Thema informiert als der Durchschnittsmensch. Daher soll ihnen innerhalb dieser 5 Psychoedukationssitzungen, die im Vorfeld an die reguläre Therapie durchgeführt wird, grundlegendes Wissen vermittelt werden. Dazu gehören Infos über eine eventuelle medizinische Einstellung, Definitionen, etc. Ziel dabei ist, dass der Betroffene nicht mit falschen Informationen in die Gruppe kommt und z.B. womöglich sogar noch denkt, er werde dort geheilt. Außerdem dient die Psychoedukation als kleine Überbrückung der Wartezeit.
Viele Pädophile merken an sich selbst, dass sie möglicherweise pädo- oder hebephile Neigungen besitzen, und wenden sich an das Projekt. Sie selbst sind dann oftmals nicht mehr über das Thema informiert als der Durchschnittsmensch. Daher soll ihnen innerhalb dieser 5 Psychoedukationssitzungen, die im Vorfeld an die reguläre Therapie durchgeführt wird, grundlegendes Wissen vermittelt werden. Dazu gehören Infos über eine eventuelle medizinische Einstellung, Definitionen, etc. Ziel dabei ist, dass der Betroffene nicht mit falschen Informationen in die Gruppe kommt und z.B. womöglich sogar noch denkt, er werde dort geheilt. Außerdem dient die Psychoedukation als kleine Überbrückung der Wartezeit.