Gelten FKK Magazine aus den 70-er Jahren als KiPo?
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Gelten FKK Magazine aus den 70-er Jahren als KiPo?
Hi ,gelten FKK Magazine aus den 70er Jahren mit kleinen Nackedeis als KiPo???
Sollen die alle in den Müll wenn jemand diese irgendwo gelagert hat???
Bitte um Antwort ist wichtig!!
LG,
Sollen die alle in den Müll wenn jemand diese irgendwo gelagert hat???
Bitte um Antwort ist wichtig!!
LG,
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
- Beiträge: 6383
- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
Wir können da leider keine rechtssichere Antwort drauf geben.
Sollten die Magazine bei dir gefunden werden, wirst du sie mit Sicherheit nicht zurück bekommen.
Verurteilt wirst du aber alleine dafür auch nicht, es fehlt die Sexualfokussierung. Trotzdem darfst du sie nicht weitergeben. (Flohmarkt, E-Bay etc.)
Solange du also nicht anderweitig auffällst, könnten die Magazine liegen bleiben.
Sollten die Magazine bei dir gefunden werden, wirst du sie mit Sicherheit nicht zurück bekommen.
Verurteilt wirst du aber alleine dafür auch nicht, es fehlt die Sexualfokussierung. Trotzdem darfst du sie nicht weitergeben. (Flohmarkt, E-Bay etc.)
Solange du also nicht anderweitig auffällst, könnten die Magazine liegen bleiben.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
Leider erneut eine total falsche Auskunft vom rechtlich verantwortlichen dieses Projektes.
Denn wie es in den entsprechenden Paragraphen so schön heißt gibt es um Besitz und ein Besitz setzt auch immer einen Besitzwillen vorraus.
Somit dürfte entscheidend sein bei einer Hausdurchsuchung die jeden jederzeit treffen kann (z.B. weil man gegen alle IP-Adressen dieses Forums einen Anfangsverdacht erhebt, weil man gelesen hat, oh hier fragt jemand ob er Kinderpornografische/Jugendpornografische Schriften besitzen darf), wie die Magazine gelagert wurden.
So gab es vor Jahren bereits ein Urteil bei dem man sich dann bis vor den BGH darüber gestritten hat ob ein vergessener Bildband in einem alten Wandtresor (für den es nichtmal mehr einen Schlüssel gab) der Besitzwille vorliegt oder nicht.
Vergleichbare Urteile gibt es zu hauf und es ist die tägliche Arbeit von Strafverteidigern einen aus diesem Besitzwillen rauszubekommen.
Wenn also die Magazine bei einer Hausdurchschung gefunden werden, dann kommt es auf die Umstände der Lagerung an.
Denn so wie Caspar argumentiert dürften wir alle jetzt auch auf unseren Festplatten noch Posingbilder und dergleichen haben, weil diese eine Zeitlang ja mal erlaubt waren.
Sorry Caspar aber wenn du keine Ahnung hast, dann sag einfach:
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten, bitte wende dich an einen Anwalt und alle Antworten die du hier erhälst sind reine Laienmeinungen für die ich als Betreiber keine Haftung übernehmen kann.
Leider wird aber auch diese Antwort nicht freigeschaltet werden, weil sie aufzeigt:
1. die Mods geben falsche Auskünfte
2. die Verantwortlichen bekommen aufgezeigt warum ein speichern von IP-Adressen ein NoGo ist.
Denn wie es in den entsprechenden Paragraphen so schön heißt gibt es um Besitz und ein Besitz setzt auch immer einen Besitzwillen vorraus.
Somit dürfte entscheidend sein bei einer Hausdurchsuchung die jeden jederzeit treffen kann (z.B. weil man gegen alle IP-Adressen dieses Forums einen Anfangsverdacht erhebt, weil man gelesen hat, oh hier fragt jemand ob er Kinderpornografische/Jugendpornografische Schriften besitzen darf), wie die Magazine gelagert wurden.
So gab es vor Jahren bereits ein Urteil bei dem man sich dann bis vor den BGH darüber gestritten hat ob ein vergessener Bildband in einem alten Wandtresor (für den es nichtmal mehr einen Schlüssel gab) der Besitzwille vorliegt oder nicht.
Vergleichbare Urteile gibt es zu hauf und es ist die tägliche Arbeit von Strafverteidigern einen aus diesem Besitzwillen rauszubekommen.
Wenn also die Magazine bei einer Hausdurchschung gefunden werden, dann kommt es auf die Umstände der Lagerung an.
Denn so wie Caspar argumentiert dürften wir alle jetzt auch auf unseren Festplatten noch Posingbilder und dergleichen haben, weil diese eine Zeitlang ja mal erlaubt waren.
Sorry Caspar aber wenn du keine Ahnung hast, dann sag einfach:
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten, bitte wende dich an einen Anwalt und alle Antworten die du hier erhälst sind reine Laienmeinungen für die ich als Betreiber keine Haftung übernehmen kann.
Leider wird aber auch diese Antwort nicht freigeschaltet werden, weil sie aufzeigt:
1. die Mods geben falsche Auskünfte
2. die Verantwortlichen bekommen aufgezeigt warum ein speichern von IP-Adressen ein NoGo ist.
- Planemo
- Inaktiv
- Beiträge: 70
- Registriert: Sa 12. Dez 2020, 20:16
- Wohnort: Nördlicher Harzrand
Soweit ich mich noch Erinnern kann, wurden diese Hefte, wenn sie Ausschließlich Kinder Zeigen, in den Achtziger Jahren Indiziert und deshalb wurde die Produktion eingestellt.
Indiziert heißt aber nicht Verboten. Das bedeutet lediglich Filme, Spiele, Musik oder Schriften werden in die „Liste jugendgefährdender Medien“ gemäß § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen. Indizierte Dinge dürfen dann insbesondere
nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden,
in der Öffentlichkeit nicht beworben und ausgestellt werden,
und nicht über den Versandhandel vertrieben werden.
Sie müssen aber für Erwachsene legal noch erhältlich sein – entweder in einem speziellen, nur Erwachsenen zugänglichen Geschäft oder per Internet in einer geschlossenen Benutzergruppe nur für Erwachsene. Über Indizierungsgründe und die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann man sich im Internet auf bundespruefstelle.de informieren.
Das heißt wenn Du sie eh schon Besitzt ist es nicht Verboten da normalerweise keine direkte Pornografie, allerdings wie Caspar schon schrieb, wenn sie Gefunden werden, sind sie Weg.
Hier ein Beispiel:
Indizierung in Deutschland
Bereits 1986 wurde die Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beantragt und abgelehnt. Nach erneuten Anträgen durch Jugendämter kam es 1992 zu einer weiteren Prüfung. Zeitgleich fand das Verfahren, das zur sogenannten Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führte, statt. Da die BPjS bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen war, holte es ein Gutachten durch Horst Scarbath ein. Dieser kam zum Schluss, dass Jung und Frei sowie Sonnenfreunde Sonderhefte trotz der Hervorhebung des Genitalbereiches und der Wahl entsprechender Kameraperspektiven nicht sozialethisch desorientierend oder kinderpornografisch seien. Es würde lediglich die Freikörperkultur dargestellt. Die Indizierung wurde daher erneut abgelehnt. Durch zunehmenden öffentlichen Druck kam es 1996 zur erneuten Prüfung. Nach eingehender Analyse der Abbildungen in den Heften kam der Prüfungsausschuss zu dem Schluss, dass keineswegs eine Darstellung der Freikörperkultur erfolge. Vielmehr würden Kinder und Jugendliche zu sexuellen Anschauungsobjekten degradiert. Der Jugendschutz umfasse auch den Schutz vor sexuellen Übergriffen durch Pädophile, zu denen diese Hefte animieren würden. Die Kunstfreiheit stünde dem nicht entgegen, da es sich nach der Rechtsprechung – im Gegensatz noch zu der Annahme Scarbaths – nicht um Kunst handele. Es kam daher zur Indizierung. Daraufhin wurde das Erscheinen einige Monate später eingestellt.
Indiziert heißt aber nicht Verboten. Das bedeutet lediglich Filme, Spiele, Musik oder Schriften werden in die „Liste jugendgefährdender Medien“ gemäß § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen. Indizierte Dinge dürfen dann insbesondere
nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden,
in der Öffentlichkeit nicht beworben und ausgestellt werden,
und nicht über den Versandhandel vertrieben werden.
Sie müssen aber für Erwachsene legal noch erhältlich sein – entweder in einem speziellen, nur Erwachsenen zugänglichen Geschäft oder per Internet in einer geschlossenen Benutzergruppe nur für Erwachsene. Über Indizierungsgründe und die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann man sich im Internet auf bundespruefstelle.de informieren.
Das heißt wenn Du sie eh schon Besitzt ist es nicht Verboten da normalerweise keine direkte Pornografie, allerdings wie Caspar schon schrieb, wenn sie Gefunden werden, sind sie Weg.
Hier ein Beispiel:
Indizierung in Deutschland
Bereits 1986 wurde die Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beantragt und abgelehnt. Nach erneuten Anträgen durch Jugendämter kam es 1992 zu einer weiteren Prüfung. Zeitgleich fand das Verfahren, das zur sogenannten Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führte, statt. Da die BPjS bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen war, holte es ein Gutachten durch Horst Scarbath ein. Dieser kam zum Schluss, dass Jung und Frei sowie Sonnenfreunde Sonderhefte trotz der Hervorhebung des Genitalbereiches und der Wahl entsprechender Kameraperspektiven nicht sozialethisch desorientierend oder kinderpornografisch seien. Es würde lediglich die Freikörperkultur dargestellt. Die Indizierung wurde daher erneut abgelehnt. Durch zunehmenden öffentlichen Druck kam es 1996 zur erneuten Prüfung. Nach eingehender Analyse der Abbildungen in den Heften kam der Prüfungsausschuss zu dem Schluss, dass keineswegs eine Darstellung der Freikörperkultur erfolge. Vielmehr würden Kinder und Jugendliche zu sexuellen Anschauungsobjekten degradiert. Der Jugendschutz umfasse auch den Schutz vor sexuellen Übergriffen durch Pädophile, zu denen diese Hefte animieren würden. Die Kunstfreiheit stünde dem nicht entgegen, da es sich nach der Rechtsprechung – im Gegensatz noch zu der Annahme Scarbaths – nicht um Kunst handele. Es kam daher zur Indizierung. Daraufhin wurde das Erscheinen einige Monate später eingestellt.
mnl. Ende 40. Präferenz: mnl. 6-16 (+/-), wbl. 6-15 (+/-)
„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“ (Der kleine Prinz)
Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, die Menschheit macht es anders rum.
86 % der Amokläufer spielen Killerspiele.
99 % der Amokläufer essen Brot. Verbietet Brot!!!
„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“ (Der kleine Prinz)
Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, die Menschheit macht es anders rum.
86 % der Amokläufer spielen Killerspiele.
99 % der Amokläufer essen Brot. Verbietet Brot!!!
Hi Caspar Danke.
Magazine dieser Art findet bei mir niemand da ich keine solchen erwarb. In vertrauter Runde kam einmal das Thema FKK und Minderjährige auf.
Aufgrund der Verschärfung des Sexualstrafrechtes diskutierten meine Freunde und ich darüber wer Recht hat.(Ich lag falsch)
LG Bobbele
Magazine dieser Art findet bei mir niemand da ich keine solchen erwarb. In vertrauter Runde kam einmal das Thema FKK und Minderjährige auf.
Aufgrund der Verschärfung des Sexualstrafrechtes diskutierten meine Freunde und ich darüber wer Recht hat.(Ich lag falsch)
LG Bobbele
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
- Beiträge: 6383
- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
@Kalle/Kev
du solltest wirklich am Inhalt deiner Beiträge arbeiten, sonst werden weitere von der Moderation ausgesiebt.
Längst nicht jedes Bild eines nackten Kindes gehört dazu.
Beide Punkte sind oben geklärt.
du solltest wirklich am Inhalt deiner Beiträge arbeiten, sonst werden weitere von der Moderation ausgesiebt.
Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 Leider erneut eine total falsche Auskunft vom rechtlich verantwortlichen dieses Projektes.
Caspar Ibichei hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 09:21 Wir können da leider keine rechtssichere Antwort drauf geben.
Vor Allem geht es in dem Paragraphen zu Besitz und Erwerb um so genannte "Kinderpornographie."Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 Denn wie es in den entsprechenden Paragraphen so schön heißt gibt es um Besitz und ein Besitz setzt auch immer einen Besitzwillen vorraus
Längst nicht jedes Bild eines nackten Kindes gehört dazu.
Verbreite nicht solchen Unsinn. Sobald eine Session beendet wird, wird die IP geändert. In weiteren Serverprotokollen wird nur eine fiktive Zahl (für jeden Nutzer gleich) gespeichert.Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 ... (z.B. weil man gegen alle IP-Adressen dieses Forums einen Anfangsverdacht erhebt,
Was soll das? Bei meiner Argumentation ging es um FKK-Magazine, nicht um Posing. Da gibt es Unterschiede, die auch der Justiz bekannt sind.Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 Denn so wie Caspar argumentiert dürften wir alle jetzt auch auf unseren Festplatten noch Posingbilder und dergleichen haben, weil diese eine Zeitlang ja mal erlaubt waren.
Irrtum, dieser Beitrag wird freigegeben, um anderen Nutzern zu zeigen, mit was für Unsinn wir manchmal konfrontiert werden.Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 Leider wird aber auch diese Antwort nicht freigeschaltet werden, weil sie aufzeigt:
1. die Mods geben falsche Auskünfte
2. die Verantwortlichen bekommen aufgezeigt warum ein speichern von IP-Adressen ein NoGo ist.
Beide Punkte sind oben geklärt.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
- Caspar Ibichei
- SuH-Team
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- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
- Wohnort: Deutschland
Danke Planemo, das ist sehr schön ausgeführt.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
Man sollte niemals Wikipedia als Quelle für rechtliches Wissen nehmen, so wie es hier leider gerade passiert.
Auch sollte man nicht ein Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle mit den aktuell gültigen Gesetzen vergleichen.
Denn das eine hat schlicht nichts mit dem anderen zu tun.
Und das es nicht bei allen FKK-Magazinen auch um Posingbilder geht, wurde hier nie geschrieben. Es ware in Vergleich.
Fest steht aber das solche Magazine einem extreme Probleme bereiten können, klar kann man sich versuchen mit einer guten Verteidigung rauszuwinden, aber ob es den Aufwand wert ist, ...
Zu IP-Adressen:
Hinzu kommt das es zig Logs gibt, die man alle einzeln betrachten muss. Angefangen von von den Logs die es Hosterseitig gibt (die man ausschalten lassen kann), über Errorlogs, Logs zu jedem Post ...
Aber all das kann man so einrichten das niemals auch nur für eine Sekunde eine IP-Adresse gespeichert werden muss.
Darum solltet ihr dieses Projekt was für viele wichtig ist, endlich Logfrei machen.
Auch sollte man nicht ein Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle mit den aktuell gültigen Gesetzen vergleichen.
Denn das eine hat schlicht nichts mit dem anderen zu tun.
Und das es nicht bei allen FKK-Magazinen auch um Posingbilder geht, wurde hier nie geschrieben. Es ware in Vergleich.
Fest steht aber das solche Magazine einem extreme Probleme bereiten können, klar kann man sich versuchen mit einer guten Verteidigung rauszuwinden, aber ob es den Aufwand wert ist, ...
Zu IP-Adressen:
Nein es nicht notwendig IP-Adressen und andere Daten zwischenzuspeichern.Desweiteren ist es für einen Betrieb der Plattform unerlässlich, die IP-Adresse und weitere von deinem Browser übermittelte Daten zu verarbeiten und zwischenzuspeichern. Die so gespeicherten IP-Adressen werden jedoch regelmäßig gelöscht.
Hinzu kommt das es zig Logs gibt, die man alle einzeln betrachten muss. Angefangen von von den Logs die es Hosterseitig gibt (die man ausschalten lassen kann), über Errorlogs, Logs zu jedem Post ...
Aber all das kann man so einrichten das niemals auch nur für eine Sekunde eine IP-Adresse gespeichert werden muss.
Darum solltet ihr dieses Projekt was für viele wichtig ist, endlich Logfrei machen.
-
- Inaktiv
- Beiträge: 202
- Registriert: Mi 3. Mai 2017, 16:04
- Wohnort: Düsseldorf
Hallo Bobbele,
im Zweifel wird alles gegen Dich verwendet und Du musst zusehen, wie Du da rauskommst. Wegen der Hefte allein ist nach meinem Wissen noch niemand verurteilt worden.
Zitat: "Durch zunehmenden öffentlichen Druck kam es 1996 zur erneuten Prüfung."
Stimmt nicht. Es war allein medialer Druck. Dass die Hefte in Bahnhofskiosken zu erwerben waren und sich ein paar frustrierte Weiber darüber aufregten, war schon immer so. In diversen TV-Magazinen wurden seit den späten 80ern Kioskbesitzer und Heftekäufer öffentlich bloßgestellt, so dass die Prüfer nicht mehr unabhängig entscheiden konnten, ohne selbst an den Pranger zu kommen.
Hermann (AGPD)
im Zweifel wird alles gegen Dich verwendet und Du musst zusehen, wie Du da rauskommst. Wegen der Hefte allein ist nach meinem Wissen noch niemand verurteilt worden.
Zitat: "Durch zunehmenden öffentlichen Druck kam es 1996 zur erneuten Prüfung."
Stimmt nicht. Es war allein medialer Druck. Dass die Hefte in Bahnhofskiosken zu erwerben waren und sich ein paar frustrierte Weiber darüber aufregten, war schon immer so. In diversen TV-Magazinen wurden seit den späten 80ern Kioskbesitzer und Heftekäufer öffentlich bloßgestellt, so dass die Prüfer nicht mehr unabhängig entscheiden konnten, ohne selbst an den Pranger zu kommen.
Hermann (AGPD)
Vor Schelmen, die den Mantel der Gerechtigkeit tragen, vor denen kann kein Mensch sich schützen. Die sind ärger als die schlimmsten Verbrecher und verdienen doppelte Bestrafung.
Friedrich der Große
Friedrich der Große
Hast du sie noch alle Kalle/Caspary?
Und:
Lüge!Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 Leider erneut eine total falsche Auskunft vom rechtlich verantwortlichen dieses Projektes.
Genau das hat Caspar hier gemacht:Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 Sorry Caspar aber wenn du keine Ahnung hast, dann sag einfach:
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten, bitte wende dich an einen Anwalt und alle Antworten die du hier erhälst sind reine Laienmeinungen für die ich als Betreiber keine Haftung übernehmen kann.
Überlesen?Caspar Ibichei hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 09:21 Wir können da leider keine rechtssichere Antwort drauf geben.
Und:
Wenn du nischt vernünftiges zu sagen hast, dann lass die Leute in Ruhe, die hier wichtige Arbeit machen, wie du selber anmerkst. Wie verlogen istdas denn einerseits zu loben und andererseits zu verleugnen!Kalle hat geschrieben: ↑Mo 21. Dez 2020, 10:41 1. die Mods geben falsche Auskünfte
2. die Verantwortlichen bekommen aufgezeigt warum ein speichern von IP-Adressen ein NoGo ist.