Eine seltsame Frage die ernstgemeint ist

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Armin

Eine seltsame Frage die ernstgemeint ist

Beitrag von Armin »

Guten Abend ,Kinder anfassen ist verboten. Einem Kind die Wangen streicheln oder das Haar gilt als Übergriff.
Geschieht es mit der Hand. Was ist wenn man nicht die Hand verwendet? Nun fragt Ihr Euch" Was soll man sonst verwenden anstelle der Hand?"
Nicht die eigene Hand, sondern die Hand einer Puppe.
Ich nehme die Puppenhand und streichel dem Mädchen über sein Haar .Das Mädchen lacht. Wie sieht es gesetzlich aus?

Viele Grüße,Armin
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Caspar Ibichei
SuH-Team
Beiträge: 6383
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Ich wüsste das jetzt nicht, aber versuch es doch einmal im Juraforum.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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Wahd De Fuhg

Beitrag von Wahd De Fuhg »

Keine Ahnung wo du lebst aber hierzulande ist das noch legal. Sonst würden sich tagtäglich unzählige Eltern strafbar machen wenn sie ihren Kindern durch die Haare wuseln oder über die Wange streicheln. Bei fremden Kindern sieht das vielleicht etwas anders aus, da muss man erst am Fremdsein was ändern.
Flötenschlumpfi

Beitrag von Flötenschlumpfi »

Hi Armin;eine Puppenhand also als "verlängerte eigene Hand einsetzen"? Hmmm, lieber unterlassen.
Ansonsten könnte folgende Situation auftreten: Richter: "Angeklagter ;Sie werden beschuldigt den Pullermann von Klausi angefasst zu haben"
Angeklagter" Ich nahm dazu die Hand von meiner Kasperlepuppe, das war nicht meine Hand
Bitte unterlasse es !!!!!!!!!!!!
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Max
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Beitrag von Max »

Ich denke du hast nicht erfasst worum es geht: ein Kind nicht für eigene Zwecke zu missbrauchen, ihm weder Sex aufzunötigen noch sonstwie ein Gefühl der Hilflosigkeit und des komisch-seins oder des Ausgenutzt-werdens zu geben. Das ist zentral wichtig: dem Kind gut und kindgerecht gegenüberzutreten, weniger die Handlung an sich. Wenn ich ein Kind über den Kopf streichle um mich geil zu machen, dann ist das falsch und kann ihm massiv schaden, denn ein Kind merkst sowas häufig. Wenn ich ein Kind über den Kopf streichle ohne solche Hintergedanken und in einer Situation, wo das sozial normal und gegeben ist, dann ist da kein Gesetz dagegen.

Was verboten ist ist zweitrangig, denn es kann niemals alles verboten sein, was schadet oder schaden kann.

Also nein, ein Kind aus deinem Bekanntenkreis in einem dafür passenden Kontext ohne sexuelle Hintergedanken über den Kopf zu streicheln ist völlig in Ordnung. Ein wildfremdes Kind oder außerhalb eines angemessenen Kontextes woauchimmer zu streicheln ist unangebracht oder je nach konkreter Lage sogar übergriffig. Wenn du auf dem Gebiet aktuell derart ungefestigt oder unsicher bist solltest du erstmal für dich einen festen Stand erarbeiten und privaten engen Kontakt mit Kindern evtl sogar vermeiden bis dahin. Aber es ist uns ja leider unbekannt vor welchem Hintergrund du diese Frage stellst.

Und zu deiner konkreten Frage mit der Puppenhand: versetze dich in die Lage des Kindes: da kommt einer, den du kennst und magst, und du merkst, er will dir über'n Kopf streicheln und das wär auch okay und angenehm für dich als Kind. Aber jetzt nimmt er stattdessen die Puppe und benutzt deren Hand dafür. Du fühlst es liegt etwas in der Luft, er wirkt gehemmt, als wenn er dich nicht anfassen dürfe. Was ist hier los? Sofort kippt die Situation und fühlt sich unangenehm an, nicht mehr unbeschwert.
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Max
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Beitrag von Max »

<offtopic>
Flötenschlumpfi hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 22:03 Hi Armin;eine Puppenhand also als "verlängerte eigene Hand einsetzen"? Hmmm, lieber unterlassen.
Ansonsten könnte folgende Situation auftreten: Richter: "Angeklagter ;Sie werden beschuldigt den Pullermann von Klausi angefasst zu haben"
Angeklagter" Ich nahm dazu die Hand von meiner Kasperlepuppe, das war nicht meine Hand
Bitte unterlasse es !!!!!!!!!!!!
Ich erinnere mich leider an ein Gerichtsverfahren wo es wohl ernsthaft ähnlich zuging: ein Jugendlicher hatte eine junge Frau niedergeschlagen sodass sie starb. Und es ging durch die Medien es sei im Verfahren dazu wirklich allen Ernstes argumentiert worden, die Frau sei ja gar nicht an dem Faustschlag gestorben, sondern daran, dass sie in der Folge des Schlags dann mit dem Kopf auf den Beton des Untergrunds gefallen sei.

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