Lehrer wills real - Richter setzt eindeutiges Signal
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Lehrer wills real - Richter setzt eindeutiges Signal
Heute erschien im Spiegel ein Bericht am Donnerstag, 24.10.2019 um 15:51 Uhr die Nachricht:
(...Das Bonner Landgericht hat einen Lehrer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte...)
Der Lehrer war in Live-Chats unterwegs und hat seine Taten auch noch auf PC gespeichert.
(...Das Bonner Landgericht hat einen Lehrer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte...)
Der Lehrer war in Live-Chats unterwegs und hat seine Taten auch noch auf PC gespeichert.
Der Mensch ist oft seines Schicksals Meister. Nicht durch die Schuld der Sterne, durch eigene Schuld sind wir Schwächlinge!
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- LeGo
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Link, konkretere Wiedergabe...?
Mehr Mädchen!
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Würde mit Anwalt Berufung machen und Befangenheit des Richters beanstanden. Weit über die von der SA geforderten Strafe zu gehen ist nicht verhältnismäßig und zeigt keine Neutrale handhabe.
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- Inaktiv
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Sexueller Kindesmissbrauch und der Besitz von Kinderpornographie ist für mich das Eine. Das dann aber auch noch zu filmen und auf dem PC zu speichern hat für mich dann nochmal eine andere Komponente. Das lässt in mir den Eindruck erwecken das es nicht nur irgendeine Übersprungshandlung ist, sondern das er ganz genau weiß was er tat. Klar spielt es eine Rolle ob dieser ob dieser Mann vorbestraft gewesen ist oder wieviele Kinderpornos er in welcher Härte runtergeladen hat (?) aber alles in allem finde ich die Strafe ziemlich gerecht. Wenn er sich gut führt und seine Taten aufarbeitet kann er in 2 Jahren wieder ein freier Mann sein......
- Mitleser
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@Blumentopf221: Deine Antwort verwirrt mich. Der Lehrer war offenbar in Video-Chats unterwegs und hat dort Kinder/Jugendliche (?) zu sexuellen Handlungen angestiftet, den Stream dann mitgeschnitten und auf dem PC gespeichert. Warum machst Du einen Unterschied zwischen "sexuellem Kindesmissbrauch" und dem "Besitz von Kinderpornografie", und der Speicherung von Videostreams auf dem PC? Ist ersteres für Dich eine unbewusste "Übersprungshandlung", im Gegensatz zu der bewussten Speicherung des Streams?
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Ein Strafverfahren ist nicht zum Signalesetzen da, sondern dafür, den konkreten Fall, um den es geht, zu beurteilen.
Wenn schon die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe forderte, kann es nichts Gravierendes gewesen sein.
Das ist ein offenes Scheunentor für eine Revision beim OLG.
Wenn schon die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe forderte, kann es nichts Gravierendes gewesen sein.
Das ist ein offenes Scheunentor für eine Revision beim OLG.
Vor Schelmen, die den Mantel der Gerechtigkeit tragen, vor denen kann kein Mensch sich schützen. Die sind ärger als die schlimmsten Verbrecher und verdienen doppelte Bestrafung.
Friedrich der Große
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@ Hermann:
Ein Strafverfahren kann sehr wohl zum Zeichensetzen dienen, das nennt sich dann Generalprävention. Und hätten die beschriebenen Taten nicht im Internet per Videochat stattgefunden, sondern im direkten persönlichen Kontakt, dann wäre eine Bewährungsstrafe kaum drin gewesen.
Tja...
Ein Strafverfahren kann sehr wohl zum Zeichensetzen dienen, das nennt sich dann Generalprävention. Und hätten die beschriebenen Taten nicht im Internet per Videochat stattgefunden, sondern im direkten persönlichen Kontakt, dann wäre eine Bewährungsstrafe kaum drin gewesen.
Tja...
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Ich glaube der Typ hatte nur nen schlechten Anwalt.