Landesantidiskriminierungsgesetz
- Caspar Ibichei
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Stimmt, hatte ich verdrängt.
Viele der damaligen negativen Reaktionen sehe ich heute in einem Zusammenhang mit der damaligen Straffälligkeit.
Viele der damaligen negativen Reaktionen sehe ich heute in einem Zusammenhang mit der damaligen Straffälligkeit.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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"Viele der damaligen negativen Reaktionen sehe ich heute in einem Zusammenhang mit der damaligen Straffälligkeit."
Mörder und andere Gewalttäter stehen nie so Negativ da und werden so schlecht entwürdigend behandelt wie Pädophile die nur mit Kinderpornos erwischt wurden.
Mörder und andere Gewalttäter stehen nie so Negativ da und werden so schlecht entwürdigend behandelt wie Pädophile die nur mit Kinderpornos erwischt wurden.
- Zidane
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Tja, damit müssen wir wohl leben. Da hilft kein Gejammer!
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)
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- Mano
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Das hat was an sich. Ein Frau hat in ihrer Wohnung eine Überwachungskamera installiert, welche dann Fotos gemacht hat von einem Einbrecher. Sie durfte die Fotos aber nicht veröffentlichen wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher, der sie auch noch hätte anzeigen können wenn sie seine Bilder veröffentlicht hätte.
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♥ Kinder sind Zeitreisende und wir ihr Zwischenhalt ♥
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- Zidane
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Dasselbe Recht steht mir als Pädo auch zu!
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- Max
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Was schon mal verfassungswidrig ist, denn die Formulierung „unantastbar“ ist schon ziemlich eindeutig. Da eine Ausnahme zu schaffen lässt tief blicken. Im Prinzip sagt das ja aus: der Mensch, gegen den ermittelt wird, ist für die Dauer der Ermittlungen nicht als Mensch definiert. Dass man gewisse Geheimnisse und Rechte auf Privatsphäre für Ermittlungen aufheben muss ist klar. Aber wozu die Menschenwürde? Ehrliche Frage: was bringt das außer einem Freibrief für menschenunwürdige Behandlung?Caspar Ibichei hat geschrieben: ↑Mi 5. Jun 2019, 22:02 Fest steht, Paragraf 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar." fällt für einen Verdächtigten weg.
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»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
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- Max
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Es gibt immer eine Abwägung nach der Höhe des zu schützenden Rechtsgutes. Die Argumentation/Abwägung sollte auch beim Einbrecher eindeutig sein wird aber beim Pädo sicherlich anders ausfallen.
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- Zidane
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Falsch!
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"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)
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- Max
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Keine Ahnung worauf sich deine Aussage bezieht Zidane. Aber ich sehe gerade dass mein Post schlecht formuliert war: ich meinte, dass der Pädo so behandelt werden wird, als wären seine Persönlichkeitsrechte das niedere Rechtsgut, auch wenn er nix gemacht hat, und der Einbrecher, dessen Video ein Verbrechen beweist, kriegt seine Persönlichkeitsrechte geschützt.
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- Zidane
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Es bezog sich auf Deine Antwort, Max.
Ich sehe eher nur den Unterschied darin, dass der Einbrecher seine Rechte viel eher und vehementer vertritt, als ein Pädo.
Wer möchte denn in die Öffentlichkeit kommen?
Ich sehe eher nur den Unterschied darin, dass der Einbrecher seine Rechte viel eher und vehementer vertritt, als ein Pädo.
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