Landesantidiskriminierungsgesetz
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Landesantidiskriminierungsgesetz
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ ... g-32650746
Ich wette Pädophilie wird mal wieder ausgeschlossen so wie damals bei einer Anfrage von uns beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Ich wette Pädophilie wird mal wieder ausgeschlossen so wie damals bei einer Anfrage von uns beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
- Caspar Ibichei
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Klingt eigentlich gut.Das neue Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer chronischen Erkrankung, des Alters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status schützen.
Betroffene, die sich zum Beispiel von der Polizei, in Behörden oder Schulen benachteiligt sehen, haben nun ein Instrument, um dagegen vorzugehen.
Pädophilie muss nur als sexuelle Identität anerkannt werden.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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Wird es nicht. Damals war die Antwort das Pädophilie nicht berücksichtigt wird da ja die Auslebung der Pädophilie Schäden bei Kindern hervorrufen würde. Also vollkommen undifferenzierte Antwort.
- Mascha
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Und das ist es offiziell nicht. Es wäre aber denke ich mal einen Versuch wert, zu klagen. Anlässe gibt es ja immer wieder. Wäre aber sicher gut, den Weg gemeinsam mit jemand aus der Wissenschaft zu beschreiten, der/ die die Überzeugung vertritt, dass es sich um eine sexuelle Orientierung handelt.
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Im Grunde war diese Antwort damals auch eine undifferenzierte Diskriminierung.
- Gregor Samsa
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"... der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status schützen.
Betroffene, die sich zum Beispiel von der Polizei, in Behörden oder Schulen benachteiligt sehen, haben nun ein Instrument, um dagegen vorzugehen."
Warum sagt mir mein Gefühl das die sich da für "uns" sicherlich noch eine Ausnahme zu einfallen lassen werden ?!
Wobei das echt mal interessant wäre zu hören was " Karlsruhe, Luxemburg oder Strasbourg "dazu zu sagen hätten....
Nein, irgendwie glaube ich da nicht dran...
Betroffene, die sich zum Beispiel von der Polizei, in Behörden oder Schulen benachteiligt sehen, haben nun ein Instrument, um dagegen vorzugehen."
Warum sagt mir mein Gefühl das die sich da für "uns" sicherlich noch eine Ausnahme zu einfallen lassen werden ?!
Wobei das echt mal interessant wäre zu hören was " Karlsruhe, Luxemburg oder Strasbourg "dazu zu sagen hätten....
Nein, irgendwie glaube ich da nicht dran...
„Rebellion entsteht aus Hoffnung.“— Jyn Erso
Pädophilie ist die Fähigkeit, in der Knospe schon die Schönheit der Blume zu erkennen, die andere erst bei vollem Erblühen wahrnehmen können.
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- Caspar Ibichei
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Erst einmal ist dieses Gesetz ja eine regionale "Randerscheinung."
Es müsste sich auch klar zeigen, wo wegen der Pädophilie diskriminiert wird.
Bei meinen letzten Kontakten (im Rahmen der Vereinsgründung) mit Rechtsanwälten, Finanzamt, Registergericht und auch mit der Polizei (als es um Polizeischutz nach der Rabiat-Sendung ging) konnte ich keine Spur von Diskriminierung erkennen.
Anders wird es aussehen wenn eine Straftat vermutet wird. Da habe ich auch schon negative Erfahrungen gemacht.
Doch im Ermittlungsfall sind die Rechte der Person gegen die ermittelt wird eh eingeschränkt.
Es müsste sich auch klar zeigen, wo wegen der Pädophilie diskriminiert wird.
Bei meinen letzten Kontakten (im Rahmen der Vereinsgründung) mit Rechtsanwälten, Finanzamt, Registergericht und auch mit der Polizei (als es um Polizeischutz nach der Rabiat-Sendung ging) konnte ich keine Spur von Diskriminierung erkennen.
Anders wird es aussehen wenn eine Straftat vermutet wird. Da habe ich auch schon negative Erfahrungen gemacht.
Doch im Ermittlungsfall sind die Rechte der Person gegen die ermittelt wird eh eingeschränkt.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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"Doch im Ermittlungsfall sind die Rechte der Person gegen die ermittelt wird eh eingeschränkt."
Bitter genauer erklären.
Bitter genauer erklären.
- Caspar Ibichei
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- Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
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Ganz genau könnte das vielleicht ein Anwalt erklären.
Fest steht, Paragraf 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar." fällt für einen Verdächtigten weg.
Ebenfalls (unter bestimmten Voraussetzungen) Post/Briefgeheimnis, freie Bewegung und Ähnliches.
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- Mascha
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Na mir fallen z.B. auch noch die Fälle ein, die einige Forumsmitglieder schon erwähnt haben, dass sie nach Bekanntgabe der pädophilen Neigung aus einer (Reha/ psychosomatischen,...) Klinik entlassen wurden. Ähnliches haben doch viele bei der Suche nach Therapeut*innen erlebt... wobei das schwerer nachzuweisen sien wird, weil in Erstgesprächen beide Seiten sich entscheiden können, ob es passt oder nicht und das ja auch andere Grüne haben kann.
Aber das mit den Kliniken ist klare Diskrimnierung bis hin zu unterlassener Hilfeleistung.
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