Für seine Taten hat der Kinderarzt 13,5 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung und lebenslangen Berufsverbot bekommen. Dieses Urteil wurde allerdings vom Bundesgerichtshof mit folgender Begründung aufgehoben:
(Quelle)Vor allem in einem Punkt waren die Bundesrichter nicht zufrieden. Sie sahen es kritisch, dass Harry S. zwar klar als Pädophiler eingestuft wurde, dessen sexuelle Interessen sich ausschließlich auf Kinder fokussieren. Gleichzeitig ging das Urteil aber auch davon aus, dass er bei seinen Taten voll schuldfähig war. Die Bundesrichter verwiesen das Verfahren nach Augsburg zurück. Verbunden mit dem Hinweis, die Frage der Schuldfähigkeit noch mal genauer anzusehen.
Kurz gesagt geht es darum, ob die pädophile Neigung des Täters bedeutet, dass er nicht voll schuldfähig war als er diese Jungen missbraucht hat. Falls dies so bestätigt werden sollte würde er wohl eine wesentlich mildere Strafe zu erwarten haben.
Dies führt mich zu der obigen Frage, zu der ich gerne mal eure Meinung hören würde. Sollte jemand, der pädophil ist als vermindert schuldfähig gelten, wenn er einen Kindesmissbrauch begeht? Kann man da eine pauschale Antwort geben, oder sollte man auf den Einzelfall gucken? Wie sieht es konkret in dem hier vorliegenden Fall aus, haben die Bundesrichter hier eurer Meinung nach richtig gehandelt als sie die Schuldfähigkeit des Missbrauchstäters aufgrund seiner Pädophilie in Frage gestellt haben?
Meine eigene Meinung dazu halte ich für den Moment noch zurück, um die Umfrage nicht direkt in eine Richtung zu beeinflussen.