Die gebräuchliche Definition von Pädophilie sei jedoch ein primäres sexuelles Interesse an Kindern, was von der Österreicherin nicht dargelegt worden sei. Ihre eigenen eingereichten Dokumente würden dem widersprechen, zumal sie besagen, Mohammed habe auch ältere Frauen gehabt und Aisha sei bis zum Tod seine Frau geblieben. Die Äusserungen der Frau könnten deswegen nur als Verspottung Mohammeds verstanden werden.
Mal abgesehen davon, dass die österreichischen Gerichte offensichtlich keine Ahnung haben, was Pädophilie eigentlich ist stellt sich mir direkt folgende Frage: Man darf also Mohammed noch nicht einmal indirekt als pädophil bezeichnen, ohne entsprechende Beweise vorzulegen. Heißt das wir dürfen jetzt jede österreichische Zeitung verklagen, die von Kindesmissbrauchstätern berichten und diese als "pädophil" bezeichnen, ohne dabei irgendeinen Beweis zu liefern dass bei denen auch eine pädophile Neigung vorliegt?
Und so sei gepriesen mein Glaube, meine Religion, den ich Humanismus nenne.
(Diagnose eines katholischen Geistlichen nach einer Diskussion mit ihm auf einem Katholikentag. Seitdem ist mir klar, dass wohl der Glaube Kraft geben kann, nicht aber unbedingt eine der Kirchen. Auch jedwede Kirchenfürsten sind nur Menschen (Humans.)
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
dürfen jetzt jede österreichische Zeitung verklagen, die von Kindesmissbrauchstätern berichten und diese als "pädophil" bezeichnen, ohne dabei irgendeinen Beweis zu liefern dass bei denen auch eine pädophile Neigung vorliegt?
Nur wenn sie den Missbrauch in Zusammenhang mit ihrer Religion begangen haben, wenn ich das richtig verstehe.
30.5.22 Innenminister "Und ich kann allen Pädophilen nur sagen: Wir kriegen euch. Vielleicht nicht heute aber eines Tages stehen wir vor eurer Tür."
Alles was ich schreibe gilt in dem Moment in dem es abgesendet wurde. Es drückt meine Meinung für diesen Zeitpunkt aus.
Die gebräuchliche Definition von Pädophilie sei jedoch ein primäres sexuelles Interesse an Kindern, was von der Österreicherin nicht dargelegt worden sei. Ihre eigenen eingereichten Dokumente würden dem widersprechen, zumal sie besagen, Mohammed habe auch ältere Frauen gehabt und Aisha sei bis zum Tod seine Frau geblieben.
Daraus geht für mich hervor, dass das Gericht der Ansicht ist man könne nicht pädophil sein wenn man auch Beziehungen zu Erwachsenen hat, was natürlich vollkommen falsch ist.
Den finde ich ja richtig "geil", den Typen bei youtube, wie er seinen Koran in Einzelteile zerpflückt, sowas sehe ich zum ersten Mal ... gefährliches Hobby, schätze ich.