Was mir auch fehlt, ist eine Angabe der Altersspanne.
Er wurde verurteilt, was ja für einen Minderjährigen nur Jugendstrafrecht bedeuten kann.
Aber es wird nicht geklärt, wie alt er tatsächlich war. Schließlich ist es ein Unterschied, ob 14 oder 17, und es ist ein Unterschied, ob seine Schwester 16 oder 4 war.
Es ändert die Betrachtung und Bewertung des Ganzen! Nicht des Übergriffes an sich, denn dafür ist das Alter nicht relevant. Ein Übergriff ist eine Handlung gegen den Willen des Anderen! Punkt!
(Das muss nicht einmal gewaltsam passieren.)
Aber auch dabei hängt es wieder von der Bewertung ab, ob eine Therapie über mehrere Jahre angemessen erscheint oder nicht!
Ein sexueller Übergriff auf die Schwester kann das unerlaubte Zugucken beim Duschen gegen den Willen der Schwester sein, es kann aber auch eine Vergewaltigung mit äußerster Brutalität stattgefunden haben.
Der Zuhörer "darf" es sich aussuchen...
Der Schutzgedanke gegenüber der Schwester ist schon richtig, aber was wird sich "Otto-Normal-Bürger" wohl (aus-) denken?
Gruß
Frank Denker
Deutschlandfunk Nova: sexuell übergriffige Jugendliche
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Disclaimer:
Was ich hier im Forum schreibe, verstehe ich maximal als Denkanstoß und Angebot zur Selbsthilfe! Vielleicht passt es für Dich und hilft Dir? Vielleicht aber auch nicht?
Ich möchte Dir jedoch keinesfalls "zu nahe" treten. Falls Du es aber so empfindest, dann schreibe es mir! Vielleicht habe ich nicht alle Informationen, um Deine Situation zu verstehen?
Was ich hier im Forum schreibe, verstehe ich maximal als Denkanstoß und Angebot zur Selbsthilfe! Vielleicht passt es für Dich und hilft Dir? Vielleicht aber auch nicht?
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Das wir mal beim selben Thema ähnlich denken Frank.
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"er erklärt ziemlich zum Anfang, dass es mit grenzverletzendem Verhalten begann und dann zu mindestens einem sexuellen Übergriff gekommen sei."
Selbiges hätte man auch über unsere Doktorspiele sagen können. Ich habe die bedenken das dort selbst einfachste Dinge derart krass dargestellt werden die dann jahrelange Therapie bedürfen. Da wird mir schlecht.
Selbiges hätte man auch über unsere Doktorspiele sagen können. Ich habe die bedenken das dort selbst einfachste Dinge derart krass dargestellt werden die dann jahrelange Therapie bedürfen. Da wird mir schlecht.
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This!!!Frank Denker hat geschrieben: ↑Di 20. Mär 2018, 17:32 Was mir auch fehlt, ist eine Angabe der Altersspanne.
Er wurde verurteilt, was ja für einen Minderjährigen nur Jugendstrafrecht bedeuten kann.
Aber es wird nicht geklärt, wie alt er tatsächlich war. Schließlich ist es ein Unterschied, ob 14 oder 17, und es ist ein Unterschied, ob seine Schwester 16 oder 4 war.
Dieser Definition würde ich zustimmen. Aber das ist nicht die aktuell gültige Definition. "Zeigst Du mir Deins, zeig ich Dir meins." gilt auch als Übergriff, wenn einer der Beteiligten mehr als 7,2 Nanosekunden älter ist, als der andere. Es wird im konkreten Fall schon etwas mehr gewesen sein, wieviel mehr müssen wir leider raten.Frank Denker hat geschrieben: ↑Di 20. Mär 2018, 17:32 Es ändert die Betrachtung und Bewertung des Ganzen! Nicht des Übergriffes an sich, denn dafür ist das Alter nicht relevant. Ein Übergriff ist eine Handlung gegen den Willen des Anderen! Punkt!
(Das muss nicht einmal gewaltsam passieren.)
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Nein, es ist sogar extrem wichtig was genau passiert ist. Bei etwa 99% aller Vorfälle die ich mir jetzt vorstelle ist eine so massive Intervention etwa so verhältnismäig wie der Einsatz einer Wasserstoffbombe um eine friedliche Demonstration zu zerstreuen.
Wenn die Schwester wirklich 4 ist und er sie vergewaltigt hat: Ok. Aber für ganz viele nicht so gravierende Vorfälle: Nein!
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Wooooow... ich muss mal gar nicht groß ausholen, denn das haben andere getan. Ausnahmsweise mal Danke Frank Denker. Ohne Ausrufungszeichen oder so. Toll.
Mehr Mädchen!
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"Ohne Ausrufungszeichen oder so."
Liest sich angenehmer.
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