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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Sirius hat geschrieben: Mi 12. Jul 2017, 11:32 Man könnte natürlich argumentieren, dass bei von den Kindern selber erstellten Abbildungen ein Missbrauch vorliegt, wenn diese gegen ihren Willen weiterverbreitet werden.
Es kann durchaus sein, dass ich da strengere Kriterien anlege, seit ich selbst ungute Erfahrungen damit gemacht hatte.

Vor ca. 12 Jahren hatte ich aus dem Netz heruntergeladenes Material auf meinem Rechner.
Es wurde gegen mich ermittelt, es wurde öffentlich gemacht. Eine Anzeige (von einer Mutter) wegen schweren Missbrauchs war eine Folge der öffentlichen Bekanntgabe. Neue Ermittlungen, neue Wohnungsdurchsuchung, neue Beschlagnahmungen.
Nacktbilder, die ich für mich von mir selbst gemacht hatte (und die ich eigentlich überall zeigen könnte) wurden gegen meinen Willen von der Polizei herumgezeigt. Wozu, war mir schleierhaft. Es war nichts Verbotenes und deutete auch auf keine Straftat hin.
Wenn ich die gleichen Bilder selbst veröffentlicht hätte, wäre es was vollkommen anderes gewesen.
In meinen Augen war dies von der Polizei ein Verstoß gegen §1 des Grundgesetzes. ("Die Würde des Menschen ist unantastbar." Im Falle von Ermittlungen dürfen die das aber.)
Wenn ich jetzt sehe wie Nacktbilder von Kindern verbreitet werden, habe ich immer das Gefühl der damaligen Demütigung durch die Behörde im Kopf.
Ich kann solche Bilder nicht mehr so sehen, wie ich es vorher tat. Ich kann eventuelle Verletzungen der "Würde" nachempfinden.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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Sirius
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Beitrag von Sirius »

@Caspar:
Man, das ist ja echt heftig :shock:
Da bekommt man stellenweise echt das Gefühl, die Behörden nehmen es mit den Menschenrechten nicht so genau wenn es um Pädophile geht...

Was die Verbreitung von selbsterstellen Bildern angeht, so wollte ich die keineswegs verharmlosen. Ich kann mir vorstellen, dass es ziemlich belastend sein kann wenn solche Bilder die Runde machen, ohne dass man selber die Kontrolle darüber noch hat. Deswegen halte ich es auch für falsch, sich solche Bilder zu besorgen. Und das mal ganz abgesehen davon, dass man sich in der Regel ja nie sicher sein kann, ob solche Aufnahmen nicht doch unter Zwang geschehen sind und einfach nur so aussehen sollen, als wären sie von dem Kind selber erstellt worden. Nur wenn die Bilder tatsächlich selbstgemacht sind ist eben das, was tatsächlich zu sehen ist ja kein Kindesmissbrauch, weshalb ich den Begriff "Missbrauchsabbildung" dafür etwas unpassend finde.
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Der kleine Unterschied:
Abbildung des Missbrauchs,
Missbrauch der Abbildung.

Und die Behörden?
Diese Grundgesetzeinschränkungen im Ermittlungsfall sind wohl für den Bereich Drogen, Terror und so gedacht.
Sie müssen richterlich genehmigt werden. Ok, in meinem Falle "Schwerer sexueller Kindesmissbrauch."
Was dann die Polizei daraus macht, steht auf einem anderen Blatt. Es hätte z.B. ausgereicht sich zu erkundigen, ob ich zum Zeitpunkt der ersten Übergriffe überhaupt da war. Da war ich aber nach dem Herzinfarkt noch in der Reha.
Ich bekam deswegen auch das Gefühl erst mal schlecht gemacht werden zu sollen. Die Bilder auf meinem Rechner waren nicht wegzuleugnen. Also musste möglichst viel aus der Sache rausgeholt werden.

Und diese Erfahrungen (Mano und Fetzer haben wohl Ähnliche gemacht,) halten einen schon davon ab wieder auffällig zu werden. Vielleicht sogar mehr, als eine bevorstehende höhere Strafe.
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Mano
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Beitrag von Mano »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 12. Jul 2017, 13:16 Und diese Erfahrungen (Mano und Fetzer haben wohl Ähnliche gemacht,) halten einen schon davon ab wieder auffällig zu werden.
Das kannst du laut sagen, bei den Ermittlungen und der U-Haft bin ich einmal durch die Hölle und zurück und das wird mir nicht noch einmal passieren, lieber schmeisse ich vorher meinen Computer aus dem Fenster.
Nacktbilder, die ich für mich von mir selbst gemacht hatte (und die ich eigentlich überall zeigen könnte) wurden gegen meinen Willen von der Polizei herumgezeigt.
Die Erniedrigungen durch die Behörden gehen sehr ans lebendige, ich weiss heute noch nicht wie weit die Polizei mit meiner Sexualität hausieren gegangen ist. Ab und zu ist aber festzustellen, dass einige Leute mehr wissen als sie sagen. Gut was ich nicht weiss macht mich nicht heiss, aber das mulmige Gefühl bleibt bestehen.
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Naches
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Beitrag von Naches »

Sirius hat geschrieben: Mi 12. Jul 2017, 11:32
Caspar Ibichei hat geschrieben: Di 11. Jul 2017, 21:18 Soviel ich weiß, ist der Besitz von Nudistenmagazinen und -Videos immer noch straffrei.
Wie das jetzt nach Edathy genau aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Das dürfte soweit ich weiß immer noch der Fall sein. Strafbar sind die nur, wenn sie ein Kind unnatürlich geschlechtsbetont zeigen oder käuflich bzw. als Teil eines Tauschgeschäftes erworben wurden.
Jain. Das ganze fällt nicht in den Bereich Kinderpornographie, sondern in den höchstpersönlichen Lebensbereich. §201a STGB sagt dazu:
§201a STGB hat geschrieben:(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Heist: Wer Geld für Nacktbilder von Kindern bezahlt oder sich für Nacktbilder von Kindern bezahlen lässt, darf mit Strafe rechnen.
Was war jetzt noch gleich so schlimm daran jemanden zu lieben?
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Beitrag von Fetzer »

Wie hatte sich die Verfolgung zu diesen Gesetzesverstößen eigentlich in der Zeit zugetan als noch die analoge Fotographie herrschend war und das Internet noch nicht verfügbar war. Sagen wir mal in den 70-80ziger.
Konkret ist ja, dass Sicherheitsapparate allesamt, seit dem Jahrtausendwechsel, sich technisch auf hohem Niveau spezialisiert haben. Abteilungen speziell zu Bekämpfung von Kinderpornographie gab es zu vor ja nicht.
Vielleicht ist es ja so, das früher alleiniges betrachten oder besitzen derartiges Material gar nicht verfolgt wurde, sondern eher die Herstellung und Verbreitung, besonders wenn es darum ging, dass damit Geld verdient wurde.
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Beitrag von Aiko »

War halt damals legal.
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Mano
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Beitrag von Mano »

Fetzer hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 12:09 Abteilungen speziell zu Bekämpfung von Kinderpornographie gab es zu vor ja nicht.
Das geht ja heute auch nur auf dem digitalen Weg, bei allen anderen Wegen, persönlich überbringen und auch auf dem nicht nach verfolgbarem Postweg, sind sie weitgehend machtlos.
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Fetzer
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Beitrag von Fetzer »

Legal war es wohl nicht aber toleriert oder es wurde wenigstens nicht zur Kenntnis genommen. Wahrscheinlich weniger zur Kenntnis genommen. Weil die Gesellschaft selbst, so was nicht Thematisieren würde.
Nach Manos Ansicht, der ich mich gerne bei geselle, wird sich insgesamt an dieser Verbreitung nicht sonderliches verändert haben.
Das einzige schwachsinnige was sich geändert hat, ist das zusammen gestrickte Kinderpornographie, das nun weiterhin auf der verbrecherischen Ebene von Mordlust wahrgenommen wird.
Fetzer
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Beitrag von Fetzer »

Mano hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 20:26 Das geht ja heute auch nur auf dem digitalen Weg, bei allen anderen Wegen, persönlich überbringen und auch auf dem nicht nach verfolgbarem Postweg, sind sie weitgehend machtlos.
Naja... Digitaler Weg :o Den hält kein Badewannenstöpsel dicht :shock:
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