von Mitleser » Mi 8. Dez 2021, 22:00
Vielleicht nochmal aufgedröselt, so wie ich diesen Paragraphen verstehe:
(1) Mit Gefängnis bestraft wird, wer:
1. KiPos (egal, ob echtes Kind, wirklichkeitsnah oder fiktiv) verbreitet oder öffentlich zugänglich macht. (-> man denke gerade bei fiktiv auch an den Jugendschutz)
2. KiPos (echtes Kind oder wirklichkeitsnah) an jemand anderen weitergibt. (-> fiktiv darf man privat weitergeben)
3. KiPos (echtes Kind) herstellt. (-> wirklichkeitsnah*) und fiktiv darf man selbst herstellen)
4. mit KiPos (echtes Kind, wirklichkeitsnah oder fiktiv) gewerblich handeln; die Strafen für wirklichkeitsnah und fiktiv sind aber geringer. (-> eingeführt nach dem Fall Edathy, um jeglichen kommerziellen Handel zu unterbinden)
(2) Bandenmäßiges Handeln erhöht die Strafen bei echten Kindern oder wirklichkeitsnahem Geschehen nochmals.
(3) KiPos (echtes Kind oder wirklichkeitsnah) herunterladen und abspeichern ist strafbar. (-> fiktiv darf man herunterladen und besitzen)
(4) Selbst der Versuch, KiPos (echtes Kind oder wirklichkeitsnah) zu verbreiten oder zu veröffentlichen, ist strafbar (irgendwo hochladen würde also ausreichen).
(5) Ermittler dürfen KiPos anderen Personen (andere Ermittler, externe Dienstleister) zugänglich machen, herunterladen, speichern und besitzen, sofern sie dienstlich handeln.
(6) Ermittler dürfen
1. wirklichkeitsnahe oder fiktive KiPos herstellen und verbreiten, wenn bei der Herstellung kein echtes Kind als Vorlage genommen wurde und
2. es auf anderem Weg nicht möglich wäre, sich in "KiPo-Ringe" und sonstige geschlossene Usergruppen einzuschleichen.
All das bitte nicht als "Rechtsberatung" verstehen, aber die Wortwahl im Gesetzestext ist so dermaßen kompliziert, dass man es mindestens zwanzig Mal lesen muss, um sich wenigstens einigermaßen über den Wortsinn klar zu werden. gilgamesh24 oder jemand anderes darf mich gerne korrigieren, falls ich etwas falsch verstanden habe.
*) hier sind nur echte Kinder erwähnt, wirklichkeitsnah erlaubt (?) beißt sich mit (3), nach dem man selbiges nicht besitzen darf (-> vielleicht darf man selbst welche herstellen und besitzen, aber keine aus anderen Quellen, weil die ja von anderen verbreitet wurden, was illegal ist?!)
Vielleicht nochmal aufgedröselt, so wie ich diesen Paragraphen verstehe:
(1) Mit Gefängnis bestraft wird, wer:
1. KiPos (egal, ob echtes Kind, wirklichkeitsnah oder fiktiv) verbreitet oder öffentlich zugänglich macht. (-> man denke gerade bei fiktiv auch an den Jugendschutz)
2. KiPos (echtes Kind oder wirklichkeitsnah) an jemand anderen weitergibt. (-> fiktiv darf man privat weitergeben)
3. KiPos (echtes Kind) herstellt. (-> wirklichkeitsnah*) und fiktiv darf man selbst herstellen)
4. mit KiPos (echtes Kind, wirklichkeitsnah oder fiktiv) gewerblich handeln; die Strafen für wirklichkeitsnah und fiktiv sind aber geringer. (-> eingeführt nach dem Fall Edathy, um jeglichen kommerziellen Handel zu unterbinden)
(2) Bandenmäßiges Handeln erhöht die Strafen bei echten Kindern oder wirklichkeitsnahem Geschehen nochmals.
(3) KiPos (echtes Kind oder wirklichkeitsnah) herunterladen und abspeichern ist strafbar. (-> fiktiv darf man herunterladen und besitzen)
(4) Selbst der Versuch, KiPos (echtes Kind oder wirklichkeitsnah) zu verbreiten oder zu veröffentlichen, ist strafbar (irgendwo hochladen würde also ausreichen).
(5) Ermittler dürfen KiPos anderen Personen (andere Ermittler, externe Dienstleister) zugänglich machen, herunterladen, speichern und besitzen, sofern sie dienstlich handeln.
(6) Ermittler dürfen
1. wirklichkeitsnahe oder fiktive KiPos herstellen und verbreiten, wenn bei der Herstellung kein echtes Kind als Vorlage genommen wurde und
2. es auf anderem Weg nicht möglich wäre, sich in "KiPo-Ringe" und sonstige geschlossene Usergruppen einzuschleichen.
All das bitte nicht als "Rechtsberatung" verstehen, aber die Wortwahl im Gesetzestext ist so dermaßen kompliziert, dass man es mindestens zwanzig Mal lesen muss, um sich wenigstens einigermaßen über den Wortsinn klar zu werden. gilgamesh24 oder jemand anderes darf mich gerne korrigieren, falls ich etwas falsch verstanden habe.
*) hier sind nur echte Kinder erwähnt, wirklichkeitsnah erlaubt (?) beißt sich mit (3), nach dem man selbiges nicht besitzen darf (-> vielleicht darf man selbst welche herstellen und besitzen, aber keine aus anderen Quellen, weil die ja von anderen verbreitet wurden, was illegal ist?!)