von Fetzer » Sa 10. Mär 2018, 20:34
Nach Europäischem Recht können sich Menschen in Deutschland nicht grundliegend an alle Menschenrechtskonventionen halten. So steht im Wikipedia Artikel zu Europäischen Menschenrechtskonvention und im Unterartikel • 1.16 Artikel 14 – Diskriminierungsverbot das Deutschland dieses Gebot bisher noch nicht ratifiziert hat.
Das kann ja viel heißen. So zum Beispiel, dass Deutschland sich davon distanziert um den Beweis zu erbringen, dass die Holocaustsünde immer noch alle Lasten tragen.
Daraus lässt sich ableiten, dass alle betroffenen Generationen und deren Nachfolgende einen schwereren Rechtsstatus haben sobald sie mit Menschenrechtskonflikten zu tun haben.
Anbei erhebe ich noch mal mein Beitrag zum Textauszug aus:
Stigma psychische Krankheit
https://forum.schicksal-und-herausforde ... rung#p6070
Nach Europäischem Recht können sich Menschen in Deutschland nicht grundliegend an alle Menschenrechtskonventionen halten. So steht im Wikipedia Artikel zu Europäischen Menschenrechtskonvention und im Unterartikel • 1.16 Artikel 14 – Diskriminierungsverbot das Deutschland dieses Gebot bisher noch nicht ratifiziert hat.
Das kann ja viel heißen. So zum Beispiel, dass Deutschland sich davon distanziert um den Beweis zu erbringen, dass die Holocaustsünde immer noch alle Lasten tragen.
Daraus lässt sich ableiten, dass alle betroffenen Generationen und deren Nachfolgende einen schwereren Rechtsstatus haben sobald sie mit Menschenrechtskonflikten zu tun haben.
Anbei erhebe ich noch mal mein Beitrag zum Textauszug aus:
Stigma psychische Krankheit https://forum.schicksal-und-herausforderung.de/viewtopic.php?f=18&t=386&p=6070&hilit=Diskriminierung#p6070