von Grenzgänger » Do 21. Sep 2023, 15:39
Hallo Cornelius,
ich sehe schon, dass die Frageststellung nicht so gut in diesen Rahmen passt. Es erscheint mir aber schlicht keinen passenden Rahmen für diese Fragen zu geben. Für normale Schwule bin ich in erster Linie ein Pädophiler. Wenn sie verstehen, dass mein Alterspräferenzbereich nicht bei 18-jährigen beginnt, sondern tendenziell eher in diesem Bereich endet, dann reagieren sie mit sehr entschiedener Ablehnung. Es ist ja nunmal so, dass mir an einem jungen Volljährigen gerade die Zeichen unreifer Männlichkeit gefallen.Typische Zeichen reifer Männlichkeit sind für mich Störfaktoren. Alles was typische Männerliebhaber toll finden, ist für mich iritierend und nicht angenehm. Insofern finde ich mit Schwulen keine Verständigung.
Ansonsten fluktuieren auch bei Professionellen die Meinungen frei zwischen einerseits der Position, dass bei über 18-jährigen keinerlei Problem bestehe und niemand irgendwie eingreifen dürfe, verbunden mit einer klaren Unterstützung solcher Beziehungswünsche und andererseits der Haltung, dass angesichts der Alters- und Reifeunterschiede solche Beziehungen als Variation von Hebephilie anzusehen sind und sie aufgrund ihrer schwerwiegenden Schädlichkeit absolut abzulehnen sind. Ehrlich gesagt finde ich das sehr verwirrend. Von Außen erhalte ich von daher wenig Orientierung.
Angesichts der ganzen Probleme, die ich infolge intimer Kontakte hatte, wird mir auch oft eine generelle Schädlichkeit für andere Menschen zugesprochen. Es liegen verschiedene forensische Diagnosen vor, z.B. dissoziale Persönlichkeitsstörung, Impulskontrollstörung. Daraus erfolgt dann auch schon einmal die Empfehlung, mich generell von Menschen fernzuhalten, mich beispielweise in allen Begegnungen mit Menschen nach dem Grundsatz der sozialen Alltagsdistanz zu verhalten, also mit niemandem über Intimes sprechen, außer mit forensischem Fachpersonal,niemanden in meine Wohnung mitnehmen, keine körperlichen Berührungen vornehmen oder zulassen. Überhaupt wird darauf abgestellt, dass ich in Kontakten zu Menschen ein Höchstmaß an Verhaltenskontrolle erreichen müsse. Lust und Liebesgefühle bedrohen diese Kontrolle und müssen von daher eingehegt werden. Da auch bei Erwachsenen nicht sichergestellt werden kann, dass sie mir in jedem Fall hinreichende psychische Standfestigkeit und Wehrhaftigkeit entgegenstellen können, sei dieses Distanzgebot einzuhalten. Ich finde das halt sehr frustrierend.
Wenn ich einem jungen Menschen begegne, wie zuletzt einem angehenden Studenten, dann löst das in mir viele Gefühle aus, Wünsche nach Nähe, Bindung und Intimität. Das führt mich dann aus dieser Abwehrhaltung wieder heraus und lässt mich nachdenken, ob nicht doch eine Beziehung möglich wäre. Es entsteht bei mir dadurch aber keine Klarheit, sondern vielmehr vertricke ich mich in all den Widersprüchen.
[Mod: Beiträge zusammengefügt.]
Hallo Cornelius,
Und das Beispiel, das Du in Deiner Antwort von Consuela konstruiert hast, halte ich für völlig unglaubwürdig. In der Praxis würde das nie so verlaufen, denn für eine sexuelle Nötigung braucht es schon einen konkreten Verdacht, dass diese vorliegt ...
Ein Anfangsverdacht auf sexuelle Nötigung ist immer schon dadurch gegeben, dass der Betroffene erklärt, er habe die sexuellen Handlungen nicht gewollt. Wie dieses "nicht wollen" rechtlich zu bewerten ist, ob es sich um eine strafrechtlich nicht verwertbare Ambivalenz handelte oder ob es sich im Rechtssinne um einen vom Täter zu respektierenden entgegenstehenden Willen handelte, aus welchem Grund es dann doch zu den Handlungen kam, wird immer in diesem Fall erst im Strafverfahren ermittelt. Es muss dann ermittelt werden, ob für den Täter ein den sexuellen Handlungen entgegenstehender Wille bei dem Geschädigten erkennbar war und er trotzdem sexuelle Handlungen von gewisser Erheblichkeit vornahm oder vom Tatopfer vornehmen ließ. Auf jeden fall kommt es immer zu Ermittlungen, sobald ein potentielles Tatopfer erklärt, er sei gegen seinen Willen in sexuelle Handlungen einbezogen worden. Die Schwelle zum Anfangsverdacht ist vom Gesetzgeber absichtlich sehr niedrig angesetzt.
Hallo Cornelius,
ich sehe schon, dass die Frageststellung nicht so gut in diesen Rahmen passt. Es erscheint mir aber schlicht keinen passenden Rahmen für diese Fragen zu geben. Für normale Schwule bin ich in erster Linie ein Pädophiler. Wenn sie verstehen, dass mein Alterspräferenzbereich nicht bei 18-jährigen beginnt, sondern tendenziell eher in diesem Bereich endet, dann reagieren sie mit sehr entschiedener Ablehnung. Es ist ja nunmal so, dass mir an einem jungen Volljährigen gerade die Zeichen unreifer Männlichkeit gefallen.Typische Zeichen reifer Männlichkeit sind für mich Störfaktoren. Alles was typische Männerliebhaber toll finden, ist für mich iritierend und nicht angenehm. Insofern finde ich mit Schwulen keine Verständigung.
Ansonsten fluktuieren auch bei Professionellen die Meinungen frei zwischen einerseits der Position, dass bei über 18-jährigen keinerlei Problem bestehe und niemand irgendwie eingreifen dürfe, verbunden mit einer klaren Unterstützung solcher Beziehungswünsche und andererseits der Haltung, dass angesichts der Alters- und Reifeunterschiede solche Beziehungen als Variation von Hebephilie anzusehen sind und sie aufgrund ihrer schwerwiegenden Schädlichkeit absolut abzulehnen sind. Ehrlich gesagt finde ich das sehr verwirrend. Von Außen erhalte ich von daher wenig Orientierung.
Angesichts der ganzen Probleme, die ich infolge intimer Kontakte hatte, wird mir auch oft eine generelle Schädlichkeit für andere Menschen zugesprochen. Es liegen verschiedene forensische Diagnosen vor, z.B. dissoziale Persönlichkeitsstörung, Impulskontrollstörung. Daraus erfolgt dann auch schon einmal die Empfehlung, mich generell von Menschen fernzuhalten, mich beispielweise in allen Begegnungen mit Menschen nach dem Grundsatz der sozialen Alltagsdistanz zu verhalten, also mit niemandem über Intimes sprechen, außer mit forensischem Fachpersonal,niemanden in meine Wohnung mitnehmen, keine körperlichen Berührungen vornehmen oder zulassen. Überhaupt wird darauf abgestellt, dass ich in Kontakten zu Menschen ein Höchstmaß an Verhaltenskontrolle erreichen müsse. Lust und Liebesgefühle bedrohen diese Kontrolle und müssen von daher eingehegt werden. Da auch bei Erwachsenen nicht sichergestellt werden kann, dass sie mir in jedem Fall hinreichende psychische Standfestigkeit und Wehrhaftigkeit entgegenstellen können, sei dieses Distanzgebot einzuhalten. Ich finde das halt sehr frustrierend.
Wenn ich einem jungen Menschen begegne, wie zuletzt einem angehenden Studenten, dann löst das in mir viele Gefühle aus, Wünsche nach Nähe, Bindung und Intimität. Das führt mich dann aus dieser Abwehrhaltung wieder heraus und lässt mich nachdenken, ob nicht doch eine Beziehung möglich wäre. Es entsteht bei mir dadurch aber keine Klarheit, sondern vielmehr vertricke ich mich in all den Widersprüchen.
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Hallo Cornelius,
[quote]Und das Beispiel, das Du in Deiner Antwort von Consuela konstruiert hast, halte ich für völlig unglaubwürdig. In der Praxis würde das nie so verlaufen, denn für eine sexuelle Nötigung braucht es schon einen konkreten Verdacht, dass diese vorliegt ...[/quote]
Ein Anfangsverdacht auf sexuelle Nötigung ist immer schon dadurch gegeben, dass der Betroffene erklärt, er habe die sexuellen Handlungen nicht gewollt. Wie dieses "nicht wollen" rechtlich zu bewerten ist, ob es sich um eine strafrechtlich nicht verwertbare Ambivalenz handelte oder ob es sich im Rechtssinne um einen vom Täter zu respektierenden entgegenstehenden Willen handelte, aus welchem Grund es dann doch zu den Handlungen kam, wird immer in diesem Fall erst im Strafverfahren ermittelt. Es muss dann ermittelt werden, ob für den Täter ein den sexuellen Handlungen entgegenstehender Wille bei dem Geschädigten erkennbar war und er trotzdem sexuelle Handlungen von gewisser Erheblichkeit vornahm oder vom Tatopfer vornehmen ließ. Auf jeden fall kommt es immer zu Ermittlungen, sobald ein potentielles Tatopfer erklärt, er sei gegen seinen Willen in sexuelle Handlungen einbezogen worden. Die Schwelle zum Anfangsverdacht ist vom Gesetzgeber absichtlich sehr niedrig angesetzt.