Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

Forumsregeln
Die vollen Regeln sind hier nachzulesen: /forenregeln. Die Startseite des Forums sowie weitere Infos zum Forum findest du über den „Schnellzugriff“ links oben. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:
  • Dieses Forum dient der Selbsthilfe unter der Prämisse, dass sexuelle Handlungen mit Kindern grundsätzlich abzulehnen sind.
  • Neu registrierte Nutzer sowie sämtliche Beiträge in öffentlich zugänglichen Bereichen (wie diesem hier) werden moderiert.
  • Im Forum wird ein respektvoller Umgangston erwartet. Das schließt Diskriminierung, rassistische und sexistische Äußerungen sowie Beleidigungen aus. Seid lieb zueinander! ;)
  • Keine persönlichen Daten im Forum. Passt auf eure Anonymität auf!
  • private Kontaktanfragen sind im öffentlichen Bereich unerwünscht
  • Für in Posts eingefügte Links übernehmen die Betreiber des Forums keine Haftung.

Antwort erstellen


Diese Frage dient dazu, das automatisierte Versenden von Formularen durch Spam-Bots zu verhindern.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :| :mrgreen: :geek: :ugeek: :heart:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

Re: Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

von gilgamesh24 » Mo 28. Sep 2020, 22:50

In Deutschland die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu erwirken gilt als sehr schwierig. Das geht nur, wenn z.B. neue Beweismittel vorliegen, die eine neue Bewertung des Falls notwendig machen. Bezüglich deiner Fragen würde ich mal davon ausgehen, dass die im Strafprozess geklärt worden sind. Nur aufgrund der Aussage, der Stick ist halt von dem, wäre in aller Regel nicht verurteilt worden. Wenn es zum Wiederaufnahmeverfahren kommt, wird es auch ein neues Urteil geben, dass dann vielleicht nicht mehr gefällt.

Re: Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

von Caspar Ibichei » Mo 21. Sep 2020, 13:54

Eigentlich sollte Franco solche Sachen VOR dem Urteil mit seinem Rechtsanwalt abgeklärt haben.

Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

von Angelo » Mo 21. Sep 2020, 11:16

Liebe Community

Mich beschäftigt immer noch der Fall: Franco B. ein Kita-Erzieher .Der über 24 Jahre in der gleichen Kita arbeitete. Und sehr beliebt war bei den Kindern.
Seine Kollegin fand auf dem Stuhl des Kita-Büros einen USB Stick.War im Januar 2018

Sie legte ihn in den PC ein und "wusste sofort das der Stick Franco B. gehört.
Die Medien berichteten das auf dem Stick illegales war an Kinderpornografie/Bilder und Videos) Waren jedoch nicht die Kids aus seiner Kita.

Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt ,verlor seinen Job und bekam eine Bewährungsstrafe.

Nun ist es so dass ich den Bruder von Franco B. persönlich kenne.
E hasst seinen Bruder sehr
Er hat jedoch eine gute Bekannte die glaubt das man aus Neid Franco B. diesen USB Stick manipuliert habe.

Folgende Gründe nennt sie in diesem Fall(der ihr sehr mysteriös erscheint)

1.) Warum legte Franco B.s Kollegin den Stick überhaupt in den Kita-PC ein ,statt einfach zu fragen im Team Wem er gehört?

2.)Woher wusste sie das der Stick Franco B. gehört?

3.) Wer nimmt schon einen UBS Stick mit K-Porn mit an seine Arbeitsstätte; noch dazu eine Kita?

4.) Kann es sein das Franco B. das illegale von einem anderen bekam(auch daheim auf seinem PC) und davon nichts gewusst hatte?
Und das ihn jemand bedroht und Franco B. gab die Schuld aus Angst zu?


Kann er irgendwie versuchen den Fall neu aufzurollen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes/Strafverteidigers?

Was meint Ihr?
Lieber Gruß
Angelo

Nach oben