von Hermann-AGPD » Fr 25. Okt 2019, 11:06
Ein Strafverfahren ist nicht zum Signalesetzen da, sondern dafür, den konkreten Fall, um den es geht, zu beurteilen.
Wenn schon die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe forderte, kann es nichts Gravierendes gewesen sein.
Das ist ein offenes Scheunentor für eine Revision beim OLG.
Ein Strafverfahren ist nicht zum Signalesetzen da, sondern dafür, den konkreten Fall, um den es geht, zu beurteilen.
Wenn schon die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe forderte, kann es nichts Gravierendes gewesen sein.
Das ist ein offenes Scheunentor für eine Revision beim OLG.