von Gelöscht_01 » Fr 17. Nov 2017, 19:53
War gerade dabei, dazu was zu schreiben, aber die 12000 Captchas, um über TOR einen Youtube-Account erstellen zu können, nehme ich für diesen Schwachmaten nicht in Kauf, zumal er absolut überzeugt davon sein muss, sonst würde er sich nicht als "Aufklärer" sehen, obwohl er nur falsche Tatsachen als wahr verkauft. Das ist verschwendete Lebenszeit.
Ich bin am überlegen, ob ich ihn wegen Volksverhetzung anzeigen soll.
§130 StGB hat geschrieben:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Meiner laienhafte Sicht nach ist das glasklare Volksverhetzung.
War gerade dabei, dazu was zu schreiben, aber die 12000 Captchas, um über TOR einen Youtube-Account erstellen zu können, nehme ich für diesen Schwachmaten nicht in Kauf, zumal er absolut überzeugt davon sein muss, sonst würde er sich nicht als "Aufklärer" sehen, obwohl er nur falsche Tatsachen als wahr verkauft. Das ist verschwendete Lebenszeit.
Ich bin am überlegen, ob ich ihn wegen Volksverhetzung anzeigen soll.
[quote=§130 StGB]
(1) [u]Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,[/u]
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, [u]gegen Teile der Bevölkerung [/u]oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung [u]zum Hass aufstachelt[/u], zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert [u]oder[/u]
2. [u]die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung[/u] oder einen Einzelnen [u]wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung[/u] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder [u]verleumdet[/u],
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
[/quote]
Meiner laienhafte Sicht nach ist das glasklare Volksverhetzung.