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Mascha
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Beiträge: 3608
Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

Erstmal: einen großen Dank an Sirius-Ly für seinen Beitrag, der, besser könnte man es nicht, alles Wichtige zu dieser Stellungnahme bzw. ihrem Autor auf den Punkt bringt.

Hier nur noch einige Anmerkungen von mir und eine etwas längere zum Thema transidente Kinder und Jugendliche:
Gast hat geschrieben: Mo 30. Okt 2023, 19:50 Man sollte auch verstehen das er [der Sachverständige, Hadmut Danisch] ziemlich radikal (...) ist.
Das Problem ist nicht, dass Hadmut Danisch radikal ist, das Problem ist, dass er rechtsradikal ist. Und nicht nur das, denn:
Gast hat geschrieben: Mo 30. Okt 2023, 19:50 (...) hat er auch dort kritisiert und den Begriff "entartete Kunst" gezogen.
Der Begriff "entartete Kunst", den er hier "zog" stammt aus dem sprachlichen Arsenal des völkischen Nationalsozialismus.
Gast hat geschrieben: Di 31. Okt 2023, 02:41 Außerdem sollte man da nicht zu viel reininterpretieren.
Es wird hier nichts "hineininterpretiert", es geht, wie Sirius Ly und Cornelius es ausgeführt haben, darum, WAS der Autor schreibt.

Wer die verlinkte Stellungnahme liest stößt da auf Frauen-, Homo- und Trans*-Feindlichkeit. Und übrigens auch auf eine antipädophile Einstellung.
Mit ein paar Klicks findet man schnell heraus, dass Danisch u.a. Referent der AFD-nahen, rechtsextremen, völkischen, antisemitischen Desiderius-Erasmus-Stiftung ist, dass er auf der auch als "salonfaschistisch" bezeichneten WikiMANNia-Seite veröffentlicht und dass sein Blog und Twitter-Account nur so von frauen-, homo- und trans*-feindlichen sowie rassistischen Aussagen triefen.
Gast hat geschrieben: Di 31. Okt 2023, 02:41 Wenn der Gesetzgeber meint das sexuelle Themen für Kinder katastrophal sind und Ihnen trotzdem ab 14 eine Gechlechtsumwandlung erlaubt, aber sie wie Schwerstkriminelle behandelt wenn sie untereinander Sexting betreiben dann ist das doch lächerlich.
Sorry, dieser Satz ist so falsch und rechtspopulistisch dass es kracht. Hier möchte ich etwas weiter ausholen:

Geschlechtsidentität ist etwas völlig anderes als eine erotisch-sexuell auf eine andere Person gerichtete Sexualität, wie beim Sexting. Das eine beschreibt, in welchem Geschlecht man sich fühlt, das andere wen man liebt oder zumindest sexuell erregend findet. Geschlechtsidentität entdecken Kinder mit 2-3 Jahren. Auf andere gerichtete Sexualität in bzw. ab der Pubertät.

"Geschlechtsumwandlung" ist ein diskriminierender Begriff. Es wird nichts "umgewandelt", es wird das biologische Geschlecht dem empfundenen angeglichen. Geschlechtsangleichung ist der diskriminierungssensible Begriff.

Die pauschale Aussage, dass Kindern ab 14 eine Geschlechtsumwandlung erlaubt sei, ist irreführend, denn es geht in diesem Alter nicht um das was mit "Umwandlung" meist gemeint wird: eine hormonelle oder operative Geschlechtsangleichung, sondern in erster Linie um eine Änderung des Geschlechtseintrags am Amt, ggbf. mit einer Änderung des Vornamens. Es geht hier um die Lösung von Konflikten wie ich sie regelmäßig in Schulen erlebe. Da steht das Kind das formell den Namen Anna trägt, sich aber schon lange als Junge kleidet und empfindet und auch von den Eltern so wahrgenommen wurde. Und Anna sagt: ich möchte so nicht mehr genannt werden, ich bin Lukas. Und die Lehrer*innen sagen: solange in deinen Papieren Anna steht bist Du für mich Anna. Wie löst man so einen Konflikt auf gute Weise? 100 mal "Ich heiße Anna, bin weiblich und das wird immer so bleiben" schreiben? Therapiestunden bis Lukas begreift, dass sein Wunsch bis er 18 ist mit Füßen getreten wird? "Gnade" der Lehrer*innen, erwirkt durch Bittgänge der Eltern? Oder kann man dem Kind bzw. dem Jugendlichen eine frühe rechtliche Möglichkeit einräumen, so gesehen und behandelt zu werden wie er*sie es sich wünscht, bevor psychische Probleme auftreten bis hin zu Suizidalität? Diese ist bei transidenten (und homosexuellen, vermutlich auch bei pädophilen) Jugendlichen signifikant erhöht. Und das liegt an Stigmatisierung und Nicht-Akzeptanz.

Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass für Minderjährige bis 14 Jahre die Sorgeberechtigten eine Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können, Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. In Streitfällen zwischen Eltern und Kind kann, orientiert am Kindeswohl, die Entscheidung des Familiengerichts die Zustimmung der Eltern ersetzen.

Für alles andere, insbesondere operative Angleichungen, braucht es weiterhin teils mehrere Gutachten von Therapeut*innen oder Ärzt*innen. Die jüngsten operativ behandelten Jugendlichen sind knapp 16 Jahre alt. Hormontherapien in Form von Pubertätsblockern, um Zeit zu gewinnen für eine Entscheidung die nicht mehr gut reversibel ist, beginnen zum Teil früher. Das Problem ist: hat die Pubertät erstmal eingesetzt geschehen ebenfalls Prozesse, die nicht reversibel sind, wie z.B. der Stimmbruch. Viele Transpersonen beklagen, dass bei ihnen nicht früh genug medizinisch gehandelt werden konnte - und das Ergebnis der Geschlechtsangleichung bei ihnen daher zwangsläufig suboptimal ist was ihnen innere wie auch äußere (Stigmatisierung) Probleme macht.

Bei all dem populistischen Geschrei um diese Themen geht vor allem eins vollkommen unter: das individuelle Kind, der oder die individuelle Jugendliche mit einem Leidensdruck!

Solche Entscheidungen sind nie leicht! Immer geht dem ein langer Weg voraus, der sehr unterschiedlich sein. Ich denke zum Beispiel an intersexuell geborene Kinder, bei denen als Säugling willkürlich ein Geschlecht festgelegt wurde, vielleicht sogar eine entsprechende OP erfolgte, weil die Natur bei ihnen keine Eindeutigkeit angelegt hat. Und oft wurde in solchen Fällen das falsche Geschlecht festgelegt - meist das weibliche, denn dahin ist leichter operativ anzupassen. Solche Kinder waren bisher dazu verdammt mit dieser von ihnen nicht empfundenen Geschlechtsidentität aufzuwachsen. Wie viel besser ist es, wenn man es nun rechtzeitig, vor der Pubertät, korrigieren kann?!

Ich kenne selbst zwei Jugendliche, mittlerweile Erwachsene, bei denen das bei der Geburt zugewiesene, in ihrem Fall biologisch klar erkennbare Geschlecht nicht kongruent war mit dem wie sie sich selbst empfanden. Die Hormonbehandlung in der Pubertät war ein Segen für sie und das ganze Familiensystem. Sie war ein Ausweg aus allerhand Komorbiditäten, wie Depression und sozialen Ängsten.

Und ja, es gibt Fälle, da ist das nur ein scheinbarer Ausweg, da sind die Probleme anders gelagert, z.B. in einer frühen Traumatisierung, und es verrennt sich ein junger Mensch in die Idee, im anderen Geschlecht ein gänzlich anderer, glücklich und zufrieden sein zu können.

Ich sehe es als große Herausforderung und Sache von vielen Beteiligten im System, Eltern, Therapeut*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen, und natürlich auch der Betroffenen selbst, zu einer guten Entscheidung zu kommen. Wenn die erstmal eine Namensänderung und Geschlechtsangleichung auf dem Amt mit 14 ist sowie Hormone ... und in den kommenden Jahren können alle sehen, wie es sich entwickelt... aber dem Kinder oder Jugendlichen in der Krise geht es erstmal besser - so what? Ja, Pubertätsblocker haben Nebenwirkungen. Aber die werden auch in Kauf genommen z.B. in Fällen von "Pubertas Praecox", der vorzeitigen Pubertät, wo sie ursprünglich vor allem gegeben wurden - weil man weiß, dass man hier abwägen muss: psychische Probleme gegen mögliche körperliche Folgen. Mir hat man wegen Leistungssport damals Hormone gefüttert, um die Menstruation nach Wettkampfplan zu verschieben. Es wurden Hormone also auch schon aus viel nichtigeren Anlässen gegeben.

Aber dieses ganze sehr komplexe Thema, das voller Ambivalenzen und Dilemmata steckt, abzutun mit Begriffen wie "Frühsexualisierung" und "Gender-Wahn", es auch noch zu instrumentalisieren wenn es um die Diskussion der Gesetzeslage zu fiktiver Kinderpornographie geht, die man sich wengier streng wünscht ... da zeigt sich in meinen Augen das menschenverachtende in rechten Geisteshaltungen sehr deutlich.

Und zuletzt: keine 14-jährigen werden wie Schwerverbrecher behandelt. Es gilt für sie das Jugendstrafrecht, hier steht Erziehung im Mittelpunkt. Jugendliche sollen die Tragweite ihres Handelns verstehen und es soll mit Sanktionen erzieherisch geholfen werden, nicht rückfällig zu werden. Das bedeutet in den meisten Fällen Sozialstunden: Mithilfe in Kindergärten, Altenheimen, Müllsammeln im Park etc.

Es gibt auch Fälle in denen genügen Verwarnungen. Und in ganz schwerwiegenden Fällen gibt es auch Arreststrafen für Jugendliche. Mord zum Beispiel.
Für "Sexting mit einer Beziehung" gibt es erstmal gar keine Strafe, auch nicht für 14-jährige - außer eines der Bilder gerät in fremde Hände und das wird angezeigt. Und dann würde ich auch erwarten, dass es mindestens eine Verwarnung gibt. Dass man mit den jungen Menschen mal durchgeht, was das eigentlich bedeutet für die betroffene Person, an Scham, an sozialen Ängsten, dass Bilder aus dem Netz nicht mehr zu entfernen sind, dass das kein "Kavaliersdelikt" ist sondern vieles nach sich ziehen kann: Erpressung, Mobbing, psychische Erkrankung etc. Es geht um Lernen. Für die Zukunft. Mehr als Sozialstunden wird es für ein unabsichtlich an andere verschicktes Sexbild wohl für 14-jährige nicht geben - wenn überhaupt.
Anonymer Dude

Beitrag von Anonymer Dude »

Ich finde es immer wieder interessant, wie erfolgreich sich die CDU / CSU in der Bevölkerung als Kinderschützer profiliert.
Wer genau verhindert eigentlich seit Jahren Initiativen, die Kinderrechte im Grundgesetz verankern möchten?
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