Petition Strafbarkeit auch von Äußerungen in Wort und Schrift, die fiktive sexuelle Handlungen an einem Kind wiedergeben

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Bonobo
Beiträge: 270
Registriert: So 15. Aug 2021, 11:54

Beitrag von Bonobo »

Hallo,

ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Ich meine, aus welchem Grund (außer man will eine Straftat begehen) sollte man ein Kind mit so einem Spruch konfrontieren.
Halte ich es für richtig, dafür ein Gesetz zu verabschieden? Da bin ich zwiegespalten, denn wenn einer mit so einem Spruch auch keinen Erfolg hat, so hat das vermeidliche Opfer auch schon etwas, das es verarbeiten muss.
Das sollte man doch tatsächlich unter Strafe stellen. Man kann es nicht einfach vom Tisch wischen, denn einige Täter hatten mit dieser Masche schon Erfolg.

Gruß
Bonobo
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Hinindil
Beiträge: 437
Registriert: Mi 28. Jun 2023, 02:13

Beitrag von Hinindil »

Ich glaube, dass bezüglich des Gesetzesentwurfs ein Missverständnis vorliegt. Es geht hier keineswegs (nur) um Kinder, sondern insbesondere um Frauen. Ich weiß nicht, wie viel Ahnung ihr von der "Datingwelt" der Teleios habt, mir persönlich hat meine Freundin von dem Problem, das mit dem Gesetz angegangen werden soll, erzählt. Insbesondere weibliche Menschen werden schon in sehr jungen Jahren (z.T. sogar vor der Pubertät) von erwachsenen Männern (oder auch Jugendlichen) blöd "angemacht", mit Sprüchen weit unter der Gürtellinie (wie in diesem Beispiel). Diese Form der "Anmache" (die eigentlich aus Sicht der Frauen / Mädchen zumeist keine Anmache ist, sondern eher bedrohlich wirkt) wird als Catcalling bezeichnet. In den Weiten des Internets finden sich Tausende von Berichten von Frauen und Mädchen über solche Aktionen.

Bei dem Gesetz geht es darum, den Opfern auch eine strafrechtiche Handhabe gegen solche Belästigungen zu geben.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

"Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche." (Janusz Korczak)

Männlich,22,nicht-exklusiv,Mädchen,4-14,Informatik-Student, Moderator der P-Punkte (p-punkte.de), WSAM-Teammitglied
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Mascha
Inaktiv
Beiträge: 3608
Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

Danke Hinindil. Aus meiner Perspektive als Frau kann ich bestätigen, dass es leider so ein Gesetz braucht. Zu tief sind die Verletzungen und zu folgenschwer die Auswirkungen von männlich "selbstverständlichen" Kommentaren. Sie nehmen Frauen*Mädchen viel Freiheit, Räume und Entwicklungschancen.
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Consuela
Beiträge: 1241
Registriert: Fr 11. Okt 2019, 16:00
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Consuela »

145 von 75.000 und noch 4 Tage Zeit, ich würde mal sagen glücklich Gescheitert.
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Nitram
Beiträge: 166
Registriert: Sa 5. Aug 2023, 11:16

Beitrag von Nitram »

So schwammig wie das geschrieben war bin ich auch froh das es keinerlei Beachtung findet. Als ob die da oben noch mehr Werkzeuge bräuchten uns das Leben zur Hölle zu machen. Für alle anderen die hier teilweise valide Punkte angesprochen haben: Dann muss das auch explizit so bezeichnet und niedergeschrieben werden. Ganz sicher hilft es nicht durch eine so vage Formulierung theoretisch alles mögliche zu verbieten. Am Ende wird es dann so ausgelegt das einem komplett der Mund verboten wird.
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Hinindil
Beiträge: 437
Registriert: Mi 28. Jun 2023, 02:13

Beitrag von Hinindil »

Nitram hat geschrieben: Fr 1. Sep 2023, 18:44 Ganz sicher hilft es nicht durch eine so vage Formulierung theoretisch alles mögliche zu verbieten. Am Ende wird es dann so ausgelegt das einem komplett der Mund verboten wird.
Wenn Gesetze zu genau formuliert sind, dann gibt es das Problem, dass jemand ein Schlupfloch, das eigentlich nicht sein sollte, findet und Dinge tut, die gegen den Ethos der hier versammelten Menschen sind. Auch führen genaue Gesetze dazu, dass der Einzefall nicht mehr genau berücksichtigt werden kann (dies sieht man z.B. bei der Erhöhung des Mindeststrafmaßes bei KiPo recht gut, AFAIK). Daher muss man die Gesetze so schreiben, dass sie nciht zu genau nocht zu breit sind. Und das ist eine Kunst für sich.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

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