Peinliche Fragen auf Abgeordnetenwatch

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Consuela
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Beitrag von Consuela »

Cornelius hat geschrieben: Di 25. Apr 2023, 11:43 Ich fühle mich aber beim Wunsch nach dem Konsum von solchen Materialien in eine enge begriffliche Verbindung mit einem sexuellen Missbrauch gestellt, was in meinen Augen falsch ist, weil ja kein wirklicher sexueller Missbrauch stattgefunden hat. Als Pädophiler muss man ja oft auf viele Wünsche verzichten, weil eine Auslebung großes Leid verursachen würde und wenn man auf der Suche nach Alternativen ist, die am Kind keinen Schaden verursachen und dies begrifflich in die Nähe zum sexuellen Missbrauch gestellt wird, dann bekomme ich den Eindruck, dass dieser Wunsch verwerflich ist und in der Gesellschaft die Ansicht verstärkt, dass die Gedanken von Pädophilen eigentlich per se gefährlich sind.
Danke für diesen Post :heart:
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Gast

Beitrag von Gast »

Er hat mittlerweile geantwortet und die Antwort lässt einen wundern warum der Besitz überhaupt noch legal ist. Eine ähnliche Frage mit Fokus auf Kunstfreiheit und, wie die Stilisierung allein ein Problem sein kann, da Cartoon Charaktere dem Medium allein geschuldet jünger aussehen. Ebenfalls das Fantasiekreaturen drunter fallen etc.

Darauf dann mit "Fixierung" und "Hemmschwelle" zu antworten uns "Therapie" obwohl die Frage nur Kunst und BVerfGE 83, 130 anspricht zeigt das hier einfach die Antwort auf deine Frage copy pasted wurde. Die Frage zielte vielmehr auf eine Re-evaluation aus. Aber selbst da besteht wohl null interesse.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -erkennbar

"Freie" Demokraten
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Consuela
Beiträge: 1239
Registriert: Fr 11. Okt 2019, 16:00
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Beitrag von Consuela »

ja danke, das ist meine Antwort aus dem Internen Bereich beim GSA


Hallo, ich habe gerade Antwort auf BEIDE Fragen bekommen, die leider sehr ernüchternd ist und mich gerade komplett runterzieht.... aber leider nur eine Standardgenerierte Antwort (dieselbe bei beiden fragen) die eben bei Frage 2 nicht auf diese Sexpuppen passt, und diese Frage werde ich in den nächsten paar Tagen nochmal stellen auch wenn ich dabei sehr gerne Hilfe bräuchte sie so zu Formulieren das er sie auch versteht......



Frage:
Seit dem 01.07.2021 Existiert eine Unwissenschaftliche Gesetzesverschärfung (184l) welches den Besitz von Kinder-Sexpuppen Verbietet, sehen sie eine möglichkeit dieses gesetz zu revidieren?

Seit dem 01.07.2021 hat Frau Ministerin Lambrecht auch gegen den Rat von Expertenmeinungen ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches nach §184l den Besitz von Kindersexpuppen verbietet, obwohl dafür keine wissenschaftliche oder therapeutische Evidenz existiert, dass dieses Kinder schädige, ferner eher seit dem wissenschaftliche Berichte existieren, welche belegen das dies hilft, reale Opfer zu verhindern (https://link.springer.com/article/10.10 ... 22-02422-4) und Expertenmeinungen auch aus Deutschland existieren (siehe wissenschaftliche Expertenmeinungen hier: https://gegen-das-puppenverbot.de/) wäre es möglich dieses Verbot zu kippen, um auch hier Personen in ihrer Sexualität zu unterstützen und dafür zu sorgen das durch Ersatzmethoden weniger echte Opfer existieren? MfG
Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden. Die Novelle des § 184b StGB war 2021 gut gemeint, aber nicht gut gemacht. In den Anwendungsbereich der Norm fallen zum Beispiel aber auch sogenannte Warnfälle. Das wollen wir ändern.

Warnfälle bedeutet, dass z.B. Eltern im Klassenchat ihrer Kinder Missbrauchsdarstellungen bemerken, einen Screenshot fertigen und an Lehrer schicken, um sie zu warnen. Hier liegt nicht das typische Unrecht vor. Trotzdem muss wegen eines Verbrechens verurteilt werden. Das darf nicht sein. Damit greifen wir Hinweise von Strafverfolgern und Gerichten auf.

Effektiver Opferschutz bedeutet auch, Hilfs- und Therapieangebote für Pädophile zu schaffen, damit diese erst gar nicht solche Straftaten begehen. Zu nennen ist hier insbesondere das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“, das auch vom Bundesministerium der Justiz gefördert wird (https://www.kein-taeter-werden.de/).

Der Umgang mit fiktiver Kinderpornographie gehört hingegen nicht zu den etablierten Formen der therapeutischen Auseinandersetzung. Hierdurch kann die sexuelle Fixierung verstärkt und die Hemmschwelle zu realen Missbrauchstaten gesenkt werden. Daher stellt § 184b StGB auch solche Inhalte unter Strafe, berücksichtigt den virtuellen Charakter aber bei der Festlegung des Strafrahmens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

Neue Frage die ich mir gedacht habe, wird Intern besprochen... aber da ganze muss nochmal bearbeitet werden...
Zuletzt geändert von Consuela am Mi 26. Apr 2023, 13:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Gast

Beitrag von Gast »

" Hierdurch kann die sexuelle Fixierung verstärkt und die Hemmschwelle zu realen Missbrauchstaten gesenkt werden. Daher stellt § 184b StGB auch solche Inhalte unter Strafe, berücksichtigt den virtuellen Charakter aber bei der Festlegung des Strafrahmens. "

Gibt es EINE Studie dazu?
Cannabis ist auch eine Einstiegsdroge und wer einmal eine Straftat begeht, begeht sicher weitere. ;)
Mitleser hat geschrieben: Di 25. Apr 2023, 08:06 Mir will aber nicht einleuchten, warum es für Ermittler ok ist, solches Material zu generieren, wenn keine echten Kinder involviert sind, die Konsumenten aber weiterhin kriminalisiert werden, nur weil sie solches Material möglicherweise sexuell erregend finden.
Mit den Worten Buschmanns " Hier liegt nicht das typische Unrecht vor. Trotzdem muss wegen eines Verbrechens verurteilt werden. Das darf nicht sein. " :lol:
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Immerhin muss man Herrn Buschmann zugestehen, dass er ausführlich auf die Fragen eingegangen ist, wenngleich die Antworten sich ähneln. Die Antworten, die wahrscheinlich ein Mitarbeiter verfasst haben wird, haben mich aber nicht wirklich überrascht. Denn das Einzige, was die Politik für Pädophile derzeit tun möchte, ist Hilfsangebote wie KTW weiterhin zu fördern, was natürlich schon sehr gut ist. Für andere Dinge wie z.B. Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes besteht aber von Politik und Gesellschaft kein Änderungsbedarf. Und die Rücknahme von der Strafrechtsverschärfung, die in meinen Augen in Bezug auf reale KP/Missbrauchsabbildungen (und damit auch eingeschlossene virtuelle Darstellungen) völlig unnötig war, geschieht nur deswegen, weil sogar Eltern, die andere Eltern nur warnen wollten, plötzlich zu einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilt werden mussten. Das natürlich als gut gemeint zu bezeichnen, ist eine typische Floskel von Politiker*innen, um eigene Fehler nicht eingestehen zu müssen.

Die Antwort zu fiktiven Darstellungen, die § 184b StGB hat mich auch verwundert, anscheinend ist im Justizministerium der Unterschied dem Besitz- und Verbreitungsverbot nicht bekannt. Und ein anderer Strafrahmen ist etwas anderes, als wenn etwas überhaupt nicht strafbar ist, das leuchtet mir sogar als juristischen Laien ein. Ansonsten würde mich schon interessieren, welche wissenschaftlichen Studien zu dem Ergebnis kommen, dass fiktive Darstellungen die Hemmschwelle für Missbrauch senken. Ich glaube mich zu erinnern, dass eine Studie mal das Gegenteil herausgefunden hat, bin mir dabei auch nicht sicher. Aber das ist ja der Politik auch egal, die Mehrheit der Menschen denkt, dass es so ist und deshalb wird das gesetzlich auch so geregelt.

Und zum Thema "Freie Demokraten": Dass die FDP immer die Freiheit so betont, ist doch auch nur ein billiger populistischer Trick, denn es geht ja nur darum, die Freiheit bestimmter Wähler- oder Lobbygruppen zu bedienen. So wird natürlich ein allgemeines Tempolimit von 130 auf Autobahnen als Einschränkung der Freiheit von Autofahren angesehen, obwohl dadurch sogar Menschenleben gerettet werden könnte. Jedoch sind wir Pädophile nicht die einzigen, deren Freiheitsrechte politisch kaum eine Rolle spielen. So müssen sich Bezieher von ALG 2/Hartz IV sich ständig Einblicke in ihr privates Leben, vor allem in finanzieller Hinsicht, gefallen lassen, obwohl doch eigentlich in einem Sozialstaat das Existenzminimum auch auf andere Weise zugeteilt werden könnte. Aber ich schweife vom Thema ab und habe etwas angesprochen, was mit der Pädophilie nichts zu tun hat. Mir ging es auch darum, den Freiheitsbegriff mancher Politiker/Parteien zu hinterfragen.
Zuletzt geändert von Cornelius am Fr 28. Apr 2023, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

Cornelius hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 14:40 Immerhin muss man Herrn Buschmann zugestehen, dass er ausführlich auf die Fragen eingegangen ist, wenngleich die Antworten sich ähneln.
Eher nicht, wer genau hinschaut erkennt das alle meine fragen und die des vorposters EXAKT gleiche Antworten bekommen haben also einfach nur Copy & Paste, er hat sogar mit dem Text über Virtuelle Darstellungen auf meine Frage zu Sexpuppen geantwortet was kein sinn ergibt, er hat innerhalb 1h stunde 22 fragen beantwortet das macht sinn das es C&P ist und umso schrecklicher von einem Justizminister

[Mod: Vollzitat gekürzt.]
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Es war C&P.
Ganz ähnliche Antworten bekam ich von Luzac und Hoffmann (CDU) auf meine Fragen VOR der Gesetzgebung.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Hallo Caspar,

das ist ja interessant. Meinst Du Herr Buschmann bzw. einer seiner Mitarbeiter hat einfach bei einem CDU-Politiker abgeschrieben :? ??
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
Gast

Beitrag von Gast »

Könnt ja mal dieser Frage hier folgen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... chtes-ohne

Die Antwort interessiert mich selber und ist wohl etwas zu sehr gegriffen, aber mit beliebt werden wohl Animes gemeint sein. Höschen-Szenen etc. sind ja keine Seltenheit dort.

Habe selbst versucht eine Frage zu stellen, aber wird einfach ignoriert. Eine Begründung bekam ich nicht, aber ist schon eine Weile her. Zielte auf §6 StGB ab und dem Legalitätsprinzip ab. Die Behörden müssen rein theorethisch ein Ermittlungsverfahren gegen lokale Künstler in Japan, USA etc. eröffnen, die dann einfach nach §205 StPO eingestellt werden. Keine Ahnungz wo das noch Verhältnismäßig ist. Die ganzen Verfahrensgrundsätze wurden nicht unter der Prämisse etabliert das Strichmännchen "internationale Rechtsgüter" sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Consuela hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 19:22 er hat innerhalb 1h stunde 22 fragen beantwortet das macht sinn das es C&P ist und umso schrecklicher von einem Justizminister
Das wird ein Staatssekretär in seinem Namen verfasst haben, der es dann nur gegen liest und kein großes Interesse an einer tieferen Auseinandersetzung hat. Bei der Frage vom Vorposter ist er nicht einmal auf die Quellen eingegangen, die eine "Nachahmungsgefahr" seitens Regierung als gering einstuft. Wie lässt sich danm noch aufgrund einer geringen abstrakten Gefahr eine Grundrechtseinschränkung rechtfertigen? Weshalb reicht das Verbot der Verbreitung an Minderjährige nicht aus? Wie ist eine Evidenzbasierte Kriminalpolitik möglich, wenn man der Aussage der Regierung und Experten widerspricht und kein Bock hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu beauftragen?
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