Peinliche Fragen auf Abgeordnetenwatch

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Gast

Peinliche Fragen auf Abgeordnetenwatch

Beitrag von Gast »

Die Plattform "Abgeordnetenwatch" erlaubt es allen direkt Fragen an Politiker zu stellen. Ich muss sagen das ich dieses Projekt sehr schätze und muss hier auch Marco Buschmann loben, da er bis jetzt wirklich jede einzelne Frage an ihn beantwortet hat, die Chancen auf eine Antwort sind also sehr gut.

Jetzt hat eine Person leider sehr emotional aufgeladene Fragen stellt, die leider von der Moderation auch noch freigegeben wurden.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... ein-kann-0

https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... sitz-von-0

Problem ist das die Person keine guten Argumente bringt und, wie gesagt, zu emotional antwortet. Auch ist es bspw. rechtlich unmöglich virtuelle Pornographie zu legalisieren, da es gegen EU-Recht verstößt. Eine Ausnahme gibt es nur bei erkennbar fiktiven Inhalten (Comics usw.).

Er präsentiert Buschmann auch keine Option einer neutralen, sachlichen Antwort. Man hätte es so formulieren können das man sagt:

"Sie erwähnten man solle die knappen Ressourcen für die Fälle nutzen, um die es uns alle geht." etc.

Man kann nur hoffen das es jetzt keine negativen konsequenzen hat.
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Inwieweit würde die Legalisierung von virtueller Kinderpornographie gegen EU-Recht verstoßen? Das ist mir nämlich völlig neu und mich würde dafür die Rechtsgrundlage interessieren. Hat Gast dafür einen Beleg und könnte ihn uns vielleicht nennen? Ich möchte nur daran erinnern, dass die meisten Mitglieder hier keine Juristen sind und die Rechtslage allgemein und auf EU-Ebene vielleicht so nicht bekannt ist.

Ich finde es von Gast auch etwas wohlfeil, eine Person, die sich Mühe gegeben hat und den Mut besessen hat, diese Fragen an Herrn Buschmann zu stellen, so massiv zu kritisieren und im Titel des Threads sogar als "Peinliche Fragen" bezeichnen. Ich stelle mir die Frage, warum Gast die Fragen an Herrn Buschmann nicht selbst gestellt hat, wenn er der Meinung ist, es so viel besser zu wissen. Und für die Fragen an Abgeordnete ist nun jede Person selbst verantwortlich und deshalb die Person für negative Konsequenzen für andere (fragt sich nur für wen? für alle Pädophilen etwa??) verantwortlich zu machen, halte ich für ziemlich unfair.
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Markus
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Beitrag von Markus »

Cornelius hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 14:08 Inwieweit würde die Legalisierung von virtueller Kinderpornographie gegen EU-Recht verstoßen?
Es gab mal einen EU-Rahmenbeschluss, der dem Rat der europäischen Union vorgelegt worden ist. Dieser bezog sich auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Missbrauchsabbildungen. Ich bin kein Volljurist, jedoch gibt es natürlich zu unserer nationalen Gesetzgebung auch innereuropäische Abkommen bzw. Beschlüsse.
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Hallo Markus,

leider konnte ich den Rahmenbeschluss nicht ausfindig machen. Aus dem, was ich an anderer Stelle dazu gelesen habe, geht es aber um Missbrauchsabbildungen, wozu virtueller Kinderpornographie nicht zählt (wenn man es doch mitzählen würde, so könnte man auch jeden sexuellen Gedanken an Kinder auch als missbräuchlich bezeichnen). Deshalb würde mich echt interessieren, welche sonstige innereuropäischen Abkommen und Schlüsse dazu noch gibt.

Lg Cornelius
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

Gast hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 22:44 Die Plattform "Abgeordnetenwatch" erlaubt es allen direkt Fragen an Politiker zu stellen. Ich muss sagen das ich dieses Projekt sehr schätze und muss hier auch Marco Buschmann loben, da er bis jetzt wirklich jede einzelne Frage an ihn beantwortet hat, die Chancen auf eine Antwort sind also sehr gut.

Jetzt hat eine Person leider sehr emotional aufgeladene Fragen stellt, die leider von der Moderation auch noch freigegeben wurden.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... ein-kann-0

https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... sitz-von-0

Problem ist das die Person keine guten Argumente bringt und, wie gesagt, zu emotional antwortet. Auch ist es bspw. rechtlich unmöglich virtuelle Pornographie zu legalisieren, da es gegen EU-Recht verstößt. Eine Ausnahme gibt es nur bei erkennbar fiktiven Inhalten (Comics usw.).

Er präsentiert Buschmann auch keine Option einer neutralen, sachlichen Antwort. Man hätte es so formulieren können das man sagt:

"Sie erwähnten man solle die knappen Ressourcen für die Fälle nutzen, um die es uns alle geht." etc.

Man kann nur hoffen das es jetzt keine negativen konsequenzen hat.
Hallo, danke das du mich ansprichst (als Ersteller der Fragen), ich habe die Fragen VORAB hier im GSA forum und im P-Punkte chat besprochen und teilweise gemeinsam ausgearbeitet außerdem bereits in 2-3 Mails an Herrn Buschmann verfasst aber nie eine antwort erfahren weil er entweder etwas ignoriert oder schlicht zu wenig zeit zum antworten hat (auf der seite hat er ja auch bis zu 20 unbeantwortete fragen)

Die Fragen sind wohl ein wenig mit persönlichem geladen das ist aber auch normal wenn man ständig ignoriert wird und zudem ständig neue gesetze kommen die uns diskriminieren, enthalten aber auch Fakten und belege/links (der grund warum sie nach einer überarbeitung freigeschaltet wurden), andere ließen sich die Fragen kaum Formulieren, und irgendwas musste man ja mal machen (und noch zur notiz bei Abgeordnetenwatch kann man maximal 1000 zeichen verwenden also musste man es zusammenfassen)
Zuletzt geändert von Consuela am Fr 21. Apr 2023, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Markus
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Beitrag von Markus »

Cornelius hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 16:20 Aus dem, was ich an anderer Stelle dazu gelesen habe, geht es aber um Missbrauchsabbildungen, wozu virtueller Kinderpornographie nicht zählt (wenn man es doch mitzählen würde, so könnte man auch jeden sexuellen Gedanken an Kinder auch als missbräuchlich bezeichnen).
Da ist ein Fehler drin. Virtuelle Kinderpornographie (völlig unpassender Begriff) wäre ja eine virtuelle Abbildung und Abbildungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, sind verboten. Also ist etwas das virtuell erzeugt ist, nach aktueller Rechtssprechung ebenfalls verboten. Deine Gedanken sind nur in deinem Kopf und können nicht verboten werden. Etwas das allerdings ein Geschehen dokumentiert, zeigt und damit zur Verfügung stellt und somit verfielfältigt/verbreitet werden kann, ist selbstverständlich verboten.

Du kannst deine Gedanken nicht mit virtueller Kinderpornographie gleichsetzen. Würdest du deine Gedanken aufschreiben und verbreiten, würdest du dich ja ebenfalls strafbar machen.

Schaue mal im Internet etwas nach. Ich hatte da eine Drucksache aus dem Bundestag (Jahr 2007) gefunden. Da müsste was zu finden sein.

Aber wie ich bereits sagte, ich bin kein Jurist.
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Hallo Markus,

mir geht es um den Begriff der Missbrauchsabbildungen. Ich kann doch nur solche Abbildungen als Missbrauch bezeichnen, die wirklich einen solchen Missbrauch dokumentieren, d.h. die bildliche Abbildung eines Missbrauches, der real stattgefunden hat. Wenn ich mir selber etwas ausdenke, was aber so nicht stattgefunden hat und dieses zu Papier bringe, dann kann dies auch keine Missbrauchsabbildung sein (weil der Missbrauch ja nicht real existiert), aber sehr wohl virtuelle oder textliche Kinderpornographie. Mir ging es darum herauszufinden, ob die Legalisierung von virtueller Kinderpornographie gegen den EU-Rahmenbeschluss verstößt, wenn in diesem nur von Missbrauchsabbildungen die Rede ist. Von der jetzigen rechtlichen Situation in Deutschland habe ich gar nicht gesprochen, ich weiß, dass diese Abbildungen nicht legal sind. Ich möchte nicht an dieser Stelle über das für und wider von virtueller Kinderpornographie reden (ich finde den Begriff übrigens zutreffend, erklär mir doch bitte, was daran falsch sein sollte), sondern ich ärgere mich nur über die Gleichsetzung von Missbrauchsabbildungen und virtueller Kinderpornographie. Eine virtuelle Kopie einer realen Missbrauchsabbildung wäre auch eine Missbrauchsabbildung, da gebe ich Dir Recht. Und ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht, wieso in der generellen (nicht der rechtlichen) Beurteilung ein großer Unterschied zwischen meinen sexuellen Gedanken sein soll und wenn ich diese Gedanken aufschreibe, ohne dass ein Missbrauch stattgefunden hat. Ich habe den Vergleich zwischen sexuellen Gedanken und virtueller Kinderpornographie gezogen, weil es ja nicht wenige Menschen und sogar vereinzelt auch Therapeuten gibt, die sexuelle Gedanken an Kinder ebenfalls als missbräuchlich oder illegal bezeichnen.

Lg Cornelius
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Markus
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Beitrag von Markus »

Cornelius hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 18:48 Mir ging es darum herauszufinden, ob die Legalisierung von virtueller Kinderpornographie gegen den EU-Rahmenbeschluss verstößt, wenn in diesem nur von Missbrauchsabbildungen die Rede ist.
Es wird in letzter Zeit viel über die sogenannte "virtuelle Kinderpornographie" diskutiert. Meine Meinung zu dem Thema habe ich in der Vergangenheit hinreichend thematisiert.

Viele (mich eingeschlossen) Nutzen hier folgende Bezeichnung. Siehe: Auszug https://suh-ev.de/sachliches/begriffe
Seit Jahren wird der Begriff „Kinderpornographie“ scharf kritisiert. Zu Recht, da er Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Folter quasi auf eine Stufe stellt mit einer Unterhaltungsform „Pornographie“. Das ist in unseren Augen äußerst unangebracht. Deshalb verwenden wir in unseren Texten für solche Fotos und Filme Ausdrücke, die diesen Hintergrund auch wiedergeben.
Da also echte Missbrauchsabbildungen (Kinderpornographie) verboten sind, gehe ich in dem Kontext davon aus, dass auch virtuelle Kinderpornographie mit eingeschlossen wird. Denn der Begriff Missbrauchsabbildungen wird von vielen hier aus o.g. Gründen anstatt Kinderpornographie verwendet. Also ist es für die meisten Außenstehenden erstmal nichts anderes als eine Form der virtuellen Missbrauchsabbildung.

Etwas reales, virtuell zu erzeugen macht es nicht real. Aber es zeigt etwas, dass es real gibt.
Cornelius hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 18:48 Ich möchte nicht an dieser Stelle über das für und wider von virtueller Kinderpornographie reden (ich finde den Begriff übrigens zutreffend, erklär mir doch bitte, was daran falsch sein sollte), sondern ich ärgere mich nur über die Gleichsetzung von Missbrauchsabbildungen und virtueller Kinderpornographie.
Auch ich habe an solchen Diskussionen kein Interesse mehr. Die Nutzer:innen kennen meinen Standpunkt und als Betroffener von sexueller Gewalt habe ich mein Anliegen umgesetzt und in diversen Threads meine persönliche Ansicht zu Dingen geäußert. Deshalb werde ich mich auch nicht mehr an diesen Diskussionen beteiligen.

Ich erkläre dir aber gerne, was ich daran falsch finde. Erwachsenen-Pornografie ist eine Form der Unterhaltung und echte Kinderpornographie ist furchtbar für die Kinder. Meiner Meinung nach darf man sich zur maximalen Abgrenzung nicht einmal eine ähnliche Bezeichnung teilen. Der Begriff „Missbrauchsabbildungen“ greift nicht, da virtuelles Material keinen Missbrauch verursacht und der Begriff „Kinderpornographie“ ist mit einer täglich stattfindenden und traurigen Realität belegt. Wenn ich also etwas benenne, dass meiner Meinung nach unschädlich ist und einen guten Ersatz bieten kann, dann darf ich mir die Bezeichnung nicht teilen. Auch nicht, wenn es sich auf etwas Virtuelles bezieht.

Mir ist bewusst, dass ich mit meiner Meinung zu diesem Themenkomplex hier keine Unterstützer finde und eher auf Ablehnung stoße. Das ist mir aber egal, da genau dieser Aspekt in anderer Form die Selbsthilfe widerrum bereichert. Meine Erlebnisse und Erfahrungen u.a. im Bereich der Beratung in meinem Ehrenamt bestätigen das.


Die juristischen Feinheiten interessieren mich in diesem Kontext durchaus aber weitergehend werde ich mich an den nachfolgenden Diskussionen nicht beteiligen.

Grüße

Markus
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Dune
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Beitrag von Dune »

Markus hat geschrieben: Sa 22. Apr 2023, 00:20 Mir ist bewusst, dass ich mit meiner Meinung zu diesem Themenkomplex hier keine Unterstützer finde und eher auf Ablehnung stoße. Das ist mir aber egal, da genau dieser Aspekt in anderer Form die Selbsthilfe widerrum bereichert.
Ich unterstütze die von Markus hier geäußerte Meinung und möchte in Erinnerung rufen, dass es sich bei SuH/GSA vorrangig um ein Projekt der Selbsthilfe für pädophil/hebephil empfindende Menschen handelt.

Themen rund um die mit dieser Neigung zusammenhängenden Herausforderungen können hier diskutiert werden. Es ist nicht die Zielsetzung des Projekts, Themen auf die politische Agenda zu setzen. Sollten aus dem Bereich des politischen Willensbildungsprozesses konkrete Anfragen an das Projekt SuH/GSA herangetragen werden, so kann das Team nach vorheriger Beratung dazu Stellung nehmen.

Der Wunsch nach Legalisierung von Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild für den sexuellen Gebrauch oder virtuell generierten Abbildungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern inszenieren, mag für den ein- oder anderen ein wichtiges Anliegen sein, beruht aber auf individuellem Erleben und lässt sich nicht auf die Gesamtheit pädophil/hebephil empfindender Menschen übertragen.

Es steht jeder Bürgerin und jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland frei, Anfragen an politische Entscheidungsträger:innen zu stellen. Die hier verlinkten Anfragen an Herrn Dr. Buschmann erfolgten im Namen des Fragestellenden und in dessen Verantwortung. Das Team von SuH/GSA ist an diesen Anfragen weder beteiligt, noch teilt es die darin getroffenen Aussagen.
"Schmerz gehört zum Leben, er lässt sich nicht immer vermeiden. [...] Leid entsteht, wenn Menschen daran festhalten, was sie wollen, und sich weigern, das anzunehmen, was sie haben."
- Aus: Herausforderung Pädophilie
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Hallo Dune,

ich bin gerade auf folgende Aussage aufmerksam geworden, die ich nicht richtig verstanden habe:
Dune hat geschrieben: Sa 22. Apr 2023, 09:01 Themen rund um die mit dieser Neigung zusammenhängenden Herausforderungen können hier diskutiert werden. Es ist nicht die Zielsetzung des Projekts, Themen auf die politische Agenda zu setzen. Sollten aus dem Bereich des politischen Willensbildungsprozesses konkrete Anfragen an das Projekt SuH/GSA herangetragen werden, so kann das Team nach vorheriger Beratung dazu Stellung nehmen.
Bedeutet das, dass SuH/GSA sich politisch positionieren wird, wenn es eine Anfrage von außen, d.h. von der Gesellschaft an das Projekt geben wird, aber nicht, wenn andere Pädophile um eine Stellungsnahme zu politischen Themen rund um die Pädophilie bitten? Bei mir entsteht der Eindruck, dass politische Positionen von Pädophilen als störend für die Selbsthilfe angesehen werden, während die Frage von außen für die Entstigmatisierung als sinnvoll erachtet wird. Fördert so eine Haltung nicht die Ansicht, Pädophile sollten sich für ihre Rechte nicht auch politisch einsetzen, während das Eintreten für politische Rechte von Pädophilen nur von der Gesellschaft kommen kann?

Eine Sache möchte ich auch nicht unkommentiert stehen lassen:
Dune hat geschrieben: Sa 22. Apr 2023, 09:01 Der Wunsch nach Legalisierung von Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild für den sexuellen Gebrauch oder virtuell generierten Abbildungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern inszenieren, mag für den ein- oder anderen ein wichtiges Anliegen sein, (...)
Als jemand, der zumindest für eine teilweise Legalisierung von virtueller Kinderpornographie eintritt, möchte ich mich dagegen verwahren, dass diese Abbildungen den sexuellen Missbrauch von Kindern inszenieren. Denn ich denke da vor allem an grafische Darstellungen von Doktorspielen, wie ich sie als Kind erlebt habe und die wirklich nichts mit einem sexuellen Missbrauch zu tun haben, die aber nach gegenwärtiger Rechtslage teilweise als Pornographie angesehen werden würde. Und auch die grafische Darstellung von sexuellen Handlungen unter Kinder sind, solange sie nicht einen realen sexuellen Missbrauch zur Grundlage haben, in meinen Augen auch keine Inszenierung von sexuellem Missbrauch.

Lg Cornelius
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