Kanzlei Andre Miegel gibt Tipps

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Xam

Kanzlei Andre Miegel gibt Tipps

Beitrag von Xam »

Bin gerade über dieses Video gestolpert:
https://www.youtube.com/watch?v=Z7OlrckIG84

Anscheinend werden Tipps gegeben, wenn mann sein Handy nicht mehr hat. Anwalt Andre Miegel erklärt.
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Caspar Ibichei
SuH-Team
Beiträge: 6344
Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Caspar Ibichei »

Meine E-Mail vom 19.06.22
Sehr geehrter Herr Miegel,

zu Ihrem Video vom 12.06.2022, „Er jagte einen Pädophilen.“
Nach dem Dreh, vor dem Online-stellen, gaben Sie dem Video den Titel „Pädophilenjagd.“ (o:48)

Schon ab 3:20 korrigierte der Gesprächspartner: „Oder was heißt pädophile Neigung? Ihm war’s eher mehr komplett egal wie alt die Person ist. Es hat für ihn nur das im Kopf gezählt: Sex.“

Als Jurist ist ihnen sonnenklar, dass eine pädophile Neigung nicht strafbar ist. Sie sollten wissen, dass eine pädophile Neigung nicht mit einem Missbrauch gleichzusetzen ist. Cybergrooming, als Straftat, steht nicht nur auf einem anderen Blatt, sondern – sozusagen - in einem anderen Buch.

Das „Rechtliche“ hatten Sie nach dem Video noch einmal erklärt. Wie halten Sie persönlich es moralisch und rechtlich (bei 25:40), die eventuelle pädophile Neigung da wieder mit hineinzuziehen?
Wie sehen Sie selbst Ihre die Ebene Ihrer Gesinnung (28:08), wenn Sie diese (nicht strafrechtlich relevante) Neigung einer Öffentlichkeit (über 20.000 Aufrufe) in Verbindung mit strafrechtlich relevantem Verhalten präsentieren?

Ich würde mich freuen, wenn Sie einen Hinweis auf die Differenzierung Ihrem Video anheften und ebenfalls in einem eventuellen Nachgangsvideo auf diese Differenzierung hinweisen würden.


Vielen Dank und freundliche Grüße
Georg Kellmann
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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