Gegen-Das-Puppenverbot

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gilgamesh24
Beiträge: 143
Registriert: Di 14. Aug 2018, 18:44

Beitrag von gilgamesh24 »

Gast hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 19:50
gilgamesh24 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 12:02 Er "droht" ja nur damit, Namen und Bild der Politiker mit Verweis auf das Abstimmungsverhalten oder seine Meinung zu ihnen zu veröffentlichen. Das ist keine Straftat
Natürlich kann das eine Straftat sein, auch wenn die Daten öffentlich sind. Sogenannte Feindeslisten wurden mit dem § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) unter Strafe gestellt. Und in meinen Augen droht er damit, eine entsprechende Feindesliste zu erstellen und was das für Folgen haben kann sieht man ja im Mordfall Walter Lübcke.

Und super, dass Gieseking mal wieder für schlechtes Licht sorgt. Durch ihn wird alles einem schlechten Licht dargestellt und mit seinen eigenen Anliegen, die nur er selber verfolgt, einen Topf geworfen ...
Das hatist kein Fall von § 126a StGB. Die Verbreitung der Daten muss geeignet und dazu bestimmt sein, die betroffenen Personen oder deren Angehörige der Gefahr einer erheblichen, gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Das kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Es geht um Meinungsäußerung und politische Verantwortlichkeit, auch wenn Herr Stahl nicht in der Lage zu sein scheint, Ausrufezeichen einzeln zu vewenden. Außerdem ist das jetzt erstmal die Drohung mit der Erstellung einer solchen Liste, also nochmals indirekter. Die Verbindung zum Fall Lübcke kann ich nicht erkennen. Selbsternannte "Kinderschützer", die über das Ziel hinausschießen, mit militanten Neonazis zu vergleichen, halte ich für Unsinn.
Gast

Beitrag von Gast »

gilgamesh24 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 23:51Die Verbindung zum Fall Lübcke kann ich nicht erkennen. Selbsternannte "Kinderschützer", die über das Ziel hinausschießen, mit militanten Neonazis zu vergleichen, halte ich für Unsinn.
Der Fall Lambrecht ist da wohl Naheliegender. Im Rahmen der letzten Strafverschärfung, als sie sich zunächst in Teilen dagegen ausgesprochen hatte:
Christine Labrecht hat geschrieben: Ich bekomme Morddrohungen. Ich bekomme Androhungen von Gewalt. Nicht nur mir gegenüber, sondern auch meinem Kind gegenüber, damit ich meine Meinung ändere [...]. Die Sprache ist sehr verroht, und das alles unter dem Deckmantel, dass man Kinder schützen müsse
gilgamesh24 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 23:51 Das hatist kein Fall von § 126a StGB. Die Verbreitung der Daten muss geeignet und dazu bestimmt sein, die betroffenen Personen oder deren Angehörige der Gefahr einer erheblichen, gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen.
Wenn man sich den Fall Lambrecht schaut, kann man kann sich doch ausmalen, dass wenn jemand mit großer Reichweite wie Stahl, in seiner typischen Art, verbreitet, dass jemand "Kinderschänder schützen und Kindesmissbrauch damit tolerieren" würde, die Gefahr gegeben ist.
gilgamesh24 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 23:51 Außerdem ist das jetzt erstmal die Drohung mit der Erstellung einer solchen Liste, also nochmals indirekter.
Dürfte trotzdem noch eine Nötigung (§ 240 StGB) sein ("Wer einen Menschen rechtswidrig [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt [...]"), deren Versuch auch strafbar ist.
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Dune
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Beiträge: 2952
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Beitrag von Dune »

Möchte ein eingeweihter Stahl-Kenner die hier Lesenden mal darüber in Kenntnis setzen, was denn mit dem so genannten "Pädophilenhandbuch" gemeint sein soll?
"Schmerz gehört zum Leben, er lässt sich nicht immer vermeiden. [...] Leid entsteht, wenn Menschen daran festhalten, was sie wollen, und sich weigern, das anzunehmen, was sie haben."
- Aus: Herausforderung Pädophilie
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Mascha
Beiträge: 3608
Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

Eine ca. 1000- seitige detaillierte Anleitung zum. Kindesmissbrauch, von erfolgreichen Groomingstrategien bis zur Anleitung wie man auch bei Penetration keine Spuren hinterlässt.
Dürfte mittlerweile nur noch im Darknet kursieren, vorher lange im Internet zu finden. 2020 in den Niederlanden verboten durch das Bestreben des Vaters eines missbrauchten Mädchens.
Dieser hat auch nun in Deutschland eine Anzeige gestellt, um das "Buch" verbieten zu lassen und Stahl unterstützt ihn.
Wie dabei der genaue Stand ist weiß ich nicht, lässt sich mit mehr Zeit aber sicher ergoogeln.
DoppelM
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Beitrag von DoppelM »

Hallo Dune,

das sogenannte „Handbuch für Pädophile“ war eine um es mal verrohend zu sagen „Schriftliche Anleitung zum sexuellen Missbrauch von Kindern“ was dort drinnen stand hat Herr Stahl teilweise in seinen Videos beschrieben.
Es ist ein Buch was aus einem wohl extrem kranken Geist entstanden sein muss und zurecht in jeglicher Form verboten wurde.

Es hat in meinen Augen rein gar nichts mit Pädophilen zu tun denn kein wirklicher Pädophiler (per Definition) würde so etwas einem Kind antun
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„Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.“
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Max
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Beitrag von Max »

Katze hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 20:43 Was ist denn wenn diese Puppen sich nachträglich als eine positive Präventivmaßnahme herausstellen? Wer ist dann an den schrecklichen Verbrechen Schuld?
Oh das kann ich dir sagen: die, die sie begehen, sind immer an Verbrechen schuld aber auch die, die sie ermöglichen oder fördern und das ist in dem Fall laut eigener Aussage der Herr Ich-habe-Puppen-verbieten-lassen persönlich, the one and only Carsten Stahl (sowie all die Entscheidungsträger, die wider besseres Wissen entschieden haben).

Was diese Liste angeht: ich habe mir bisher nur wenig von Carsten Stahl angesehen. Das wenige, was ich gesehen habe, zeigt mir einen extrem gewaltbereiten rücksichtslosen kranken Mann, den ich niemals in der Nähe meiner Kinder sehen wollen würde, wenn ich Kinder hätte, mit dem Hass, den der verbreitet. Wenn so jemand eine Liste macht, bei seinem Klientel, sehe ich tatsächlich auch eine ganz akute persönliche Gefahr darin. Denn dieses Klientel ist genauso eingestellt und hat in meinen Augen dasselbe Gewaltpotenzial wie Neonazis.
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♦ Mein Buch: „Für ein Kinderlachen“ (2015 veröffentlicht) ♦

»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

Hallo, ich war gerade im Einkaufszentrum wegen neuer Elektronik und kam auch an der Polizeidienstelle vorbei.

da dies absehbar war habe ich den kommentar von ihm vorher schon ausgedruckt und insbesondere teile wie "Wir werden solche Politik und alle dafür verantwortlichen Politiker mit Namen und Bild bundesweit öffentlich machen, damit jeder weiß wer diese Politiker der jeweiligen Parteien sind" mit Textmarket markiert und wollte Anzeige erstatten wegen

1) Bedrohung
2) 162a veröffentlichen personen bezogener daten
3) Erpressung

dort wurde mir aber gesagt das "er ja niemandem mit gewalt droht" und alleine das androhende veröffentlichen von Daten nicht reicht um ihm was anhaben zu können trotz dem fakt das er dadurch die Neutralität des Bundestages untergräbt und sich seine eigenen gesetze macht mit dem bezug dadrauf das er sonst ihe daten veröffentlicht und ihnen angst macht.

das ist zwar schade, sollte aber niemanden entmutigen, es geht alles seinen weg zu den Verfassungsgerichten und wenn nichts bewirkt von den Europäischen gerichtshof, es sollte nicht an Beschwerdeführern, Anwälten oder Geld mangeln also macht euch keinen kopf, gerechtigkeit wird am ende über Hass siegen.
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Gast

Beitrag von Gast »

Consuela hat geschrieben: Mo 11. Jul 2022, 14:25wollte Anzeige erstatten wegen
1) Bedrohung
2) [126a] veröffentlichen personen bezogener daten
3) Erpressung
1) Eine Bedrohung ist es nicht da er ja nicht direkt Gewalthandlungen androht, wie dir die Polizei bereits mitteilte.
2) Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten hat noch nicht stattgefunden, scheidet also auch aus.
3) Erpressung erfordert, dass das Vermögen eines anderen zur unrechtmäßigen Bereicherung geschädigt wird, das ist hier auch nicht der Fall.

Ich denke am ehesten wäre die versuchte Nötigung durch Androhung eines empfindlichen Übels (öffentliche Darstellung, dass man "Kinderschänder schützen und Kindesmissbrauch damit tolerieren" würde) ist gegeben, denn:
Ein Übel ist jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung in der Außenwelt. Empfindlich ist ein Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von einer Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren./quote]
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Consuela
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Beitrag von Consuela »

ich habe mal eine Frage gestellt, es ist nicht viel aber zeigt immerhin das sich selbst seine ehemalige partei von ihm distanziert :)

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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Vielleicht gründet er jetzt die GPEW (Gegen Puppen egal warum).
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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