Regel Nummer 4 wurde heute aktualisiert um der Tatsache gerecht zu werden, dass CGI (computergenerierte Bilder) mittlerweile sehr realistisch aussehen können und nicht mehr ohne weiteres von einem Foto zu unterscheiden sind. Deshalb haben wir uns entschieden Profilbilder was Kindergesichter angeht auf Zeichnungen zu beschränken.
Alt:
GSA-Team hat geschrieben: ↑Do 9. Feb 2017, 20:184.) Profilbilder dürfen keine Fotos von Kindern sein. Bei virtuellen oder Comic-Bildern von Kindern dürfen diese nur das Portrait oberhalb bzw. incl. der Schultern zeigen. Außerdem sind schockierende oder geschmacklose Bilder nicht zulässig.
Neu:
4.) Profilbilder dürfen keine Fotos von Kindern sein. Gezeichnete/gemalte Bilder (etwa aus Comics) sind okay, dürfen aber nur das Portrait oberhalb bzw. incl. der Schultern zeigen. Außerdem sind schockierende oder geschmacklose Bilder nicht zulässig.