Wenn ich mir die Urteilsbegründung mal so durchlese werden zwei Sachen sofort klar:
1.) Das Gericht hat sich wirklich so gut wie gar nicht mit Pädophilie beschäftigt, da weder hervorgehoben wird das die meisten Taten von nicht-Pädophilen ausgeht, der ICD-11 ignoriert und ganz fatal noch nicht einmal ein Gutachten von Herr Beier eingeholt wird. Private Meinungsäußerungen as dem Fernsehen reichen.
2.) Das Gericht heißt im Grunde sehr schwerwiegende Eingriffe in die Intims- und Privatsphäre v. Pädophilen als verhältnismäßig, auch dann wenn keine Evidenz existiert, die vorgetragene Gefahren nahelegen. Eine Plausabilität das es so sein könnte, reiche aus.Was spricht denn dann gegen eine Kastration? Die körperliche Unversertheit greift ja anscheinend nicht und es wird explizit auf die chemische Kastration verwiesen.
Macht Euch auf dunkle Zeiten gefasst. Autoritäre Kräfte dürfen sich jedenfalls freuen. Jetzt kann tief in die Privatsphäre eingegriffen werden. In England usw. ist selbst das Praktizieren und Anschauen von BDSM illegal, weil man das eben auch mit Gefahren für sexuellen Übergriff begründet. Jetzt könnte as auch hier passieren. Pandoras-Box steht weit offen.
Es wird schlimmer werden
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- Cornelius
- Beiträge: 1049
- Registriert: Mo 10. Okt 2022, 00:06
- Wohnort: Baden-Württemberg
Eigentlich habe ich insgeheim schon gedacht, dass das Gericht das Puppenverbot bestätigen wird, nur hätte ich nicht gedacht, dass das Gericht derart die Intimsphäre von Bundebürger*innen in Bezug auf Puppen infrage stellt.
Aber inzwischen dämmert es vielen Bürger*innen, was dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht für die Zukunft bedeuten könnte. Deshalb sind nicht nur Jurist*innen über dieses Urteil entsetzt, sondern auch viele Nutzer*innen von politischen Diskussionsforen.
Aber inzwischen dämmert es vielen Bürger*innen, was dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht für die Zukunft bedeuten könnte. Deshalb sind nicht nur Jurist*innen über dieses Urteil entsetzt, sondern auch viele Nutzer*innen von politischen Diskussionsforen.
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)