DemienC hat geschrieben: Sa 4. Jan 2025, 22:20
Es Kann z.b. nicht sein Das ein Paedo an so eine Puppe uebt um sich fuer ein realest Kind "warm" zu machen.
Das Problem beim Puppenverbot ist, dass der Gesetzgeber damals als Begründung etwas behauptet hat, was nicht nur
nicht evident bewiesen ist, sondern dass aus einer Mutmaßung heraus Kriminalstrafe eingeführt wurde. Zudem fällt auf, dass man sich im Zusammenhang mit dieser Gesetzesverschärfung seltene Einzelfälle herauspickt hat, wo eine solche Puppe gefunden wurde. Selbst dann weiß man aber immer noch nicht, ob es eine Korrelation gibt und wie diese auf den Täter gewirkt hat. Denn genaugenommen kann eine Puppe auch genausogut die Tat hinausgezögert haben (Triebabfuhr), oder überhaupt nichts mit dem dann begangenen realen Missbrauchsfall zu tun haben. Das war aber nicht Teil der Diskussion. Die Entscheidungsträger:innen haben sich das herausgepickt, was Ihnen für Ihr Verbot passte und alle anderen Möglichkeiten ausgeblendet. Und damit nicht genug. Denn dass der überwiegende Teil des Kindesmissbrauchs von Ersatzhandlungstätern begangen wird und die meisten pädophilen Menschen keinen Kindesmissbrauch begehen, war dem Gesetzgeber bei der Schaffung des Puppenverbots egal. Denn Ersatzhandlungstäter haben eine Präferenz auf Erwachsene und würden ihre Tat dann sicherlich mit einer Puppe in Erwachsenenform "trainieren" (wenn überhaupt), nicht aber mit einer Kinderpuppe. Zu einer Sexualstraftat braucht es zudem kein "Training" an Puppen, wie die Kriminalstatistik deutlich zeigt!
Nun zum Verbot §184l StGB, dass trotz alledem eingeführt wurde:
Wenn man für Gesetze keinerlei nachweisbare Begründungen mehr benötigt, wer schützt pädophile Menschen dann vor weiteren Eingriffen in ihre Grundrechte? Denn mit dem gleichen Vorgehen kann man pädophilen Menschen theoretisch jegliche Freiheit nehmen. Alles könnte über vorgeschobenen Kinderschutz gerechtfertig werden, ohne dass man in der Politik nachweisen muss, ob die Massnahme sinnvoll, geeignet oder verhältnismäßig ist. Mit der Behauptung pädophile Menschen seien potenzielle Täter könnte man die Bewegungsfreiheit von Angehörigen unserer Minderheit einschränken. Es kann gefordert werden alle Pädos unter den Männern Deutschlands mit modernen Analyseverfahren herauszufinden. Es kann gefordert werden, dass sich Pädos Kindern in einem bestimmten Umkreis nicht mehr nähern dürfen. Es kann gefordert werden, dass Pädos ihre Famlien verlassen müssen, sollten dort Kinder leben, oder diese Kinder anderweitig in Obhut gegeben werden müssen. Es kann gefordert werden, dass Pädos kastriert werden müssen. Wenn man nur noch Mutmaßungen aufstellen muss, um (Straf-)gesetze zu schaffen, kann all das gefordert werden - natürlich alles Zugunsten des Kinderschutzes - ganz unabhängig davon, ob es Kinder schützt oder nicht! Soweit sind wir glücklicherweise (noch) nicht. Aber genau das kann dabei herauskommen, wenn sich (Straf-)gesetzgebung in eine Richtung bewegt, wie beim Puppenverbot bereits geschehen.
Schon jetzt braucht man als Politiker:in also offensichtlich nicht mehr zu beweisen, dass die eigene Behauptung stimmt - im Falle des Puppenverbots betrifft das die Behauptung, dass angeblich "Hemmschwellen" zur Begehung von realem Kindesmissbrauch "sinken". Damit lassen sich populistisch wunderbar Wähler:innen gewinnen. Sollen doch die Pädos versuchen, ihre Freiheiten widerzubekommen. Bei genauer Betrachtung ist das ziemlich menschenverachtend, denn die nun verbotenen Puppenkinder waren für viele Pädos nicht nur eine Ersatzfamilie, sondern der Beschluss hat definitiv Menschen in Lebensgefahr gebracht und einigen schlimmstenfalls sogar das Leben gekostet (Suizid). Ersteres ist ganz sicher so und letzteres können weder Entscheidungsträger:innen noch Beführworter:innen ausschließen! Warum das Puppenverbot potenziell tödlich wirkt, ist emotional auch unmittelbar nachvollziehbar: Denn wer möchte schon ohne seine Familie leben und immer einsam sein? Aber soweit dachte man beim Beschluss nicht. Offenbar sieht man in uns eben nur (potenzielle) Missbrauchstäter und in Puppen "Trainingsmaterial" oder "Widerliches Befriedigungszubehör". So wurden die Puppenkinder jedenfalls in der betreffenden Sitzung bezeichnet. Anstelle dessen hätten wir erwarten dürfen, dass Entscheidungsträger:innen sich umfassend vor ihrer Entscheidung informieren und recherchieren. Dafür werden sie schließlich bezahlt! Man hätte durchaus auf Expert:innen-Meinungen hören können. Daran aber haben die Entscheidungsträger:innen aus der Poltik bis heute keinerlei Interesse - und auch nicht daran, ob das Puppenverbot überhaupt etwas gebracht hat.
Wie unsinnig das Verbot tatsächlich ist wird klar, wenn man sich folgende Stellungnahmen dazu auf Kinder im Herzen anschaut:
https://kinder-im-herzen.net/blog/neunundzwanzig
https://kinder-im-herzen.net/blog/wie-e ... rheit-wird
Zudem ist diese Art der Argumentation mit den "Hemmschwellen" auch noch in der durchgeführten Form unzulässig, weil sie ein logischer Fehlschluss ist. Man kann nicht ohne Beweis behaupten etwas sei wahr und von anderen verlangen, es zu widerlegen und sie ansonsten ihrer Freiheiten berauben, wenn sie es nicht widerlegen können:
https://yourlogicalfallacyis.com/de/beweislast
männlich, puellaphil, Präferenz zu kleinen Mädchen zwischen ca. 2 und 9 Jahren, Tendenz zur Infantophilie