Hierzu noch ein Einwurf zur Terminologie. Der "hergebrachte" Begriff ist Kinderpornografie. Damit war auch stets eine scharfe Missbilligung verbunden. Aus meiner Sicht stellt der Begriff deshalb keine Verharmlosung dar, erst recht nicht, wenn man davon ausgeht, dass Abbildungen von Sex mit Kindern ohnehin nichts anderes sein können als Missbrauchshandlungen und sexualisierte Gewalt.
Ich würde es begrüßen und unterstützen, wenn man das Wort einführen würde, um genauer zu differenzieren.
Den Versuch das Wort Missbrauchsabbildungen (oder Missbrauchsdokumentationen) 1:1 als Ersatz für den Begriff Kinderpornographie zu verwenden mit dem Zweck, alles Material, das unter den Begriff Kinderpornographie fällt, noch stärker als bisher zu ächten und zu brandmarken als bisher, lehne ich ab. Er geht auch an der Wirklichkeit vorbei. Ein Text oder eine Zeichnung kann ohne weiteres kinderpornographisch sein ohne deshalb die Bezeichnung Missbrauchsabildung oder Missbrauchsdokumentation zu verdienen.
Auch auf Posing-Aufnahmen passt auf das Wort Missbrauchsabbildungen / -dokumentation nicht so recht, da Missbrauch als Handlung definiert ist und es bei Posing an einer Handlung fehlt. Es handelt sich also um eine Kategorie zwischen Kinderpornographie (Texten, Zeichnungen, Computeranimationen) und Missbrauchsabbildungen für die ich gerade keinen geeigneten Begriff finde. .
Die Einführung des Wortes Missbrauchsabbildung zur Ausdifferenzierung dessen, was heute juristisch Kinderpornographie bezeichnet, würde es erlauben, den Strafrahmen besser auf den tatsächlichen Unrechtsgehalt abzustimmen.
Bei Kinderpornographie (Texten, Zeichnungen, Computeranimationen) ist ein Unrechtgehalt meiner Meinung nach nicht vorhanden, was auch die Option einer Entkriminalisierung öffnet.
Bei Missbrauchabbildungen ist der Unrechtgehalt für die allermeisten Menschen schmerzhaft offensichtlich.
Die Strafbarkeit von Posingaufnahmen halte ich für problematisch. Wenn jemand ausschließlich Posingbilder besitzt, aber kein einziges Bild, das ein tatsächliches Geschehen in Verbindung mit einer sexuelle Handlung zeigt, dann hat sich der Betreffende offensichtlich sehr darum bemüht, Inhalte zu meiden, die den Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Warum sollte man ihn dann bestrafen, noch dazu mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe? in jedem Fall müsste hier aber ein geringerer Strafrahmen gelten als bei Missbrauchsabbildungen.
Ich finde übrigens "Missbrauchsabbildungen" passender als "Missbrauchsdokumentationen", weil Dokumentationen auch einen legitimen Zweck verfolgen können.
Wer Missbrauchsdokumentationen erstellt ist ja kein Frontreporter, der einen Krieg dokumentiert oder ein Missbrauchs-Dokumentarfilmer. Man kann sich auch nicht eine "Missbrauchsdokumentation" anschauen, wie man sich eine Dokumentation über Löwen in der Serengeti anschaut. Ich empfinde das Wort Dokumentation in diesem Zusammenhang einfach als unpassend und im Grunde verharmlosender als das Wort Pornographie. Aber das ist eben mein persönliches Sprachempfinden.
Ich empfinde das Wort Dokumentation in diesem Zusammenhang einfach als unpassend und im Grunde verharmlosender als das Wort Pornographie. Aber das ist eben mein persönliches Sprachempfinden.