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LeGo
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Beitrag von LeGo »

GSA-Team hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 12:33 Bitte gewöhnt euch nicht-euphemisierende Begriffe wie etwa „Missbrauchsabbildungen“ an oder präzisiert was genau ihr meint, etwa im Fall von Zeichnungen (zum Beispiel Lolicon).
Könnt Ihr bitte präzisieren, wie das funktionieren soll? Wenn wir eine Diskussion über Lolicon führen, dann können wir auch diesen präzisierten Teil kinderpornografischer Schriften so benennen. Wie aber sollen wir in einem Fall, in dem Medien und Staat uns nur den Hinweis auf Kinderpornografie geben eine präzisere Form nutzen? Wir wissen ja gar nicht, wo sich die Bilder auf der Härte-Skala von Lolicon über einfache Nacktbilder bis hin zu Gewalt / schwerem sexuellem Kindesmissbrauch einordnen lassen.
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GSA-Team
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Beitrag von GSA-Team »

[Mod: Okay, da haben wir wohl missverständlich formuliert: das war 1. speziell auf diese Diskussion bezogen (nicht als neue Regel, auf das gesamte Forum bezogen und für immer) damit präziser wird was für Bildmaterial der Einzelne meint, wenn er davon spricht (und was wie gesehen wird), und 2. nicht wo gar keine Präsizisierung möglich ist, wie etwa der Frage, was genau der Kita-Erzieher auf seinem Stick hatte. Ich passe den Post weiter vorne gleich an, um das besser klarzustellen.]

Ersteres vor allem, damit in der Diskussion klarer wird, und der erste weiß, was der zweite gerade meint, da „KiPo“ allein eben ziemlich weit gefasst und unklar ist (neben der Einordnung als Unterhaltungsform).
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Mitleser
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Beitrag von Mitleser »

Zum Thema "Kinderpornografie" bzw. "Missbrauchsdokumentation": Abgesehen davon, dass dies ein sehr emotionales Thema ist, hilft auch die Verwendung des einen oder anderen Begriffs nur bedingt, um zu erläutern, um was für Aufnahmen es sich handelt, wie die Strafbarkeit zu bewerten ist, und wie es moralisch gesehen darum steht. Dazu ein paar Beispiele:

1.) Jemand vergewaltigt ein Kind und macht Aufnahmen davon: Es handelt sich eindeutig um eine "Missbrauchsdokumentation", und es fällt definitiv unter die Gesetze hinsichtlich kinderpornografischer Aufnahmen.

2.) Jemand macht Nacktaufnahmen von einem Kind und leitet es an, bestimmte Posen einzunehmen: Erst seit der letzten Gesetzesreform ist auch dies strafbar, wenn die Posing-Aufnahmen kommerziell gehandelt werden. Zwar wird das Kind rein körperlich nicht misshandelt, aber es können seelische Schäden entstehen, wenn das Kind vom "Verwendungszweck" dieser Aufnahmen erfährt.

3.) Jemand macht Nacktaufnahmen im privaten Rahmen (Strandnackedeis, Badewannen-Aufnahmen): Hier sieht der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf, da keine Missbrauchsabsicht zu erkennen ist. Trotzdem ist es zumindest ein moralisches Problem, wenn derjenige, der die Aufnahmen angefertigt hat (Eltern, Familienmitglieder usw.), diese Dritten zugänglich macht (z. B. über soziale Netzwerke). Es ist zu hinterfragen, ob dem Kind daraus ein seelischer Schaden entstehen kann, und inwieweit es ein "Missbrauch" der Persönlichkeitsrechte des Kindes darstellt.

Soweit also die rechtliche Seite, Beispiel 3 ist insofern genauso unsicher wie die von Max erwähnten Zeichnungen (Lolicon und dergleichen), wo definitiv kein Kind missbraucht wurde. Solange die Nackedeifotos maximal im engen Familien- und Freundeskreis verbreitet werden, dürfte der "Gebrauch" unproblematisch sein, aber es wird schon dann schwierig, wenn sich ein Pädo diese Bilder bei Facebook und Co. heruntergeladen hat und als Masturbationsvorlage verwendet.

Es gibt kein eindeutiges Gesetz hierzu, und es liegt wohl im Ermessen der Behörden und des Richters, inwieweit hier ein strafwürdiges Verhalten vorliegt. Analog werden vermutlich auch die genannten Lolicons bewertet, hier ist ja in der Regel kein "wirklichkeitsnahes" Geschehen zu sehen, und auch wenn eine gezeichnete Vergewaltigungsszene womöglich dahingehend bewertet wird, dass sie geeignet ist, den Konsumenten zu einer tatsächlichen Tag zu verleiten, wird eine reine Nacktdarstellung vermutlich kein entsprechendes Gewicht haben und würde nicht als strafwürdig angesehen. Soweit jedenfalls meine Vermutung, aber jeder Richter sollte zumindest ein wenig gesunden Menschenverstand besitzen, um ähnliche Überlegungen bei der Strafzumessung anzustellen.

Das große Problem an der Sache ist, dass bei jeglicher Berichterstattung über Funde von "kinderpornografischen Aufnahmen" niemand weiß, was für Aufnahmen tatsächlich gefunden wurden. Sind es nun tatsächliche "Missbrauchsdokumentationen", sind es harmlose Nacktaufnahmen, vielleicht auch nur gezeichnetes Material? Auch kann man keinem Menschen in den Kopf schauen, was er dabei empfindet, wenn er wie auch immer geartetes Material konsumiert. Dass tatsächlicher Missbrauch verwerflich ist und unter keinen Umständen stattfinden darf, darüber sind wir uns wohl alle einig. Auch ist es zumindest moralisch bedenklich, wenn Kinder zu "unnatürlichen" Posen angeleitet werden, selbst wenn die Strafbarkeit hier im Moment nur bei der kommerziellen Verbreitung liegt.

Was aber, wenn die Kinder in Alltagssituationen nackt sind? Solche Aufnahmen sind rein vom Gesetz her gesehen unproblematisch, aber mich als Pädo sprechen sie trotzdem sexuell an, und ich verwende sie möglicherweise auch als Masturbationsvorlage, sofern ich in ihren Besitz gelange. Ist das moralisch verwerflich oder nicht, ist das trotzdem "Missbrauch", weil es sich ja immerhin um echte Kinder mit einem Seelenleben handelt, und nicht nur um Zeichnungen? Weiterhin können beim alltäglichen Spiel durchaus Situationen entstehen, wo das Kind unbewusst eine "aufreizende" Pose einnimmt. Eine solche Aufnahme wäre aber nicht von einer zu entscheiden, wo jemand das Kind entsprechend angeleitet hat. Wie will man diese also nun bewerten?

Ebenso kann ich aus jeder an sich harmlosen Nacktaufnahme jederzeit eine "pornografische" Aufnahme machen, indem ich einen bestimmten Ausschnitt wähle. Pornografie wird ja so definiert, dass sie eben rein auf das sexuelle konzentriert ist und sonstige Bezüge zur Umwelt außer Acht lässt. In der Kunst gibt es weiterhin den Begriff der "Aktaufnahme", die von der Pornografie ebenso abgegrenzt ist, weil sie ästhetische Aspekte in den Vordergrund stellt (was aber nicht ausschließt, dass sie auf den Betrachter trotzdem aufreizend wirken kann). Da nackte Kinder wohl auf "normale", nicht pädophile Menschen keinen erotischen Reiz ausüben, sind Kinderakte unproblematisch, aber es stellt sich gleichwohl die Frage, wie dies gesehen wird, wenn Pädophile sich solche Werke ansehen.

Zumindest tendiert man heutzutage ja dazu, Aufnahmen von nackten Kindern in öffentlich zugänglichen Werken grundsätzlich zu vermeiden, wohingegen es vor 20, 30, 40 Jahren völlig unproblematisch war, Filme und Serien wie "Madita" zu produzieren, wo Kinder unbekümmert nackt herumhüpfen. Auch in der Werbung waren nackte Kinder damals nie ein Problem, ja, man kokettierte bisweilen sogar damit, z. B. die bekannte "Coppertone Girl"-Werbung, wo ein Hund einem kleinen Mädchen die Badehose herunterzieht, so dass der nackte Po sichtbar wird. Die besagte Werbung wurde später "harmloser", indem man die Hose nur noch andeutungsweise herunterzog.

So, jetzt habe ich hier sehr weit ausgeholt, aber ich möchte zum eigentlichen Thema zurückkommen, nämlich zum aufgefundenen USB-Stick und den Erzieher, der dadurch in die Bredouille geraten ist. Fakt ist: Niemand weiß, was für Aufnahmen sich tatsächlich auf diesem Stick befunden haben. Es können härteste Missbrauchsabbildungen gewesen sein, vielleicht auch nur kommerziell gehandelte Posingbilder, bei denen die Absicht, den Konsumenten sexuell zu stimulieren, eindeutig war. Ich weiß nicht, wann genau dieser Fall war, vor oder nach dem "Fall Edathy", der zur Gesetzesverschärfung geführt hat, aber egal ob damals legal oder nicht, beim Personal der KiTa werden so oder so alle Alarmglocken geschrillt haben.

Welche Vorgehensweise nun die richtige gewesen wäre, kann ich nur schwer beantworten. Dass Panik und emotionale Überreaktionen fehl am Platz sind, dürfte klar sein. Auch sollten KiTa-Mitarbeiter entsprechend geschult sein, dass nicht sofort die Behörden eingeschaltet werden, denn immerhin ist dies ein hochbrisantes Thema, welches jemanden, der unschuldig unter Verdacht gerät, sowohl seine berufliche Karriere, als auch sein soziales Ansehen kosten kann, und zwar für den Rest seines Lebens. Entsprechende vertrauliche Gespräche sind also eine Mindestvoraussetzung, und an den Ergebnissen dieser Gespräche muss das weitere Vorgehen abgewogen werden.

Das große Stigma, was der Pädophilie anhaftet, ist leider, dass jemand, der sich - aus welchen Gründen auch immer - kinderpornografisches Material (egal, ob nun Missbrauchsdokumentation oder nicht) anschaut, sofort unter Verdacht gerät, sich auch an Kindern zu vergreifen. Für mich sind das aber zwei verschiedene Dinge, und sie müssen grundsätzlich voneinander getrennt bleiben. Aktuell ist ja gerade wieder das Attentat von Halle in den Medien, wo die "rechtsradikale Szene" im Internet und wohl auch mal wieder "Ballerspiele" als Tatmotiv herhalten müssen, es wird schon wieder nach "Vorratsdatenspeicherung" geschrieen usw. Fakt ist aber, dass der Konsum von Pornos einen Menschen nicht zwangsläufig zum Vergewaltiger macht, genausowenig wie Ballerspiele aus jemandem einen Mörder machen, genausowenig wie der Konsum des sonntäglichen "Tatort".

Damit es also erst gar nicht soweit kommt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, und das weitere Handeln anhand des gefundenen Materials auszurichten. Wie gesagt, wir wissen nicht, ob auf dem USB-Stick tatsächlich "Missbrauchsdokumentationen" waren, insofern sollten wir hier nicht spekulieren. Das hat auch rein gar nichts mit "Verharmlosung" zu tun, ebenso wehre ich mich dagegen, hier bestimmte Begriffe zu benutzen zu müssen, vielmehr kann ich nur die Medien sowie die Gesetze hierzu zitieren, wenn ich mich auf den Fall beziehe. Rein menschlich gesehen halte ich es jedenfalls für sinnvoll, die verdächtige Person intensiv zu befragen, und zwar ohne jegliche wertende Hintergedanken.

Es gilt, seine Motivation herauszufinden, nicht jedoch, über ihn zu urteilen - das ist Aufgabe des Gerichts. Erst, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass tatsächlich Kinder zu Schaden kamen, ist der Zeitpunkt gekommen, die Behörden einzuschalten. Wenn die Aufnahmen keine Kinder aus der KiTa zeigen, und wenn es auch sonst keinerlei Anhaltspunkte gibt, dass die Kinder der KiTa missbraucht wurden, dann ist es sicher besser, den Stick anonym an die Polizei weiterzuleiten, denn es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, in der Privatsphäre der Mitarbeiter herumzuschnüffeln. Anders wäre die Lage natürlich, hätte man den Mitarbeiter erwischt, wie er sich auf dem Dienst-PC entsprechendes Material herunterlädt. Aber ein aufgefundener Stick, der jemandem privat gehört, muss auch als solcher behandelt werden.
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

LeGo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 19:51 ... in dem Medien und Staat uns nur den Hinweis auf Kinderpornografie ...
Ja, das sind die Informationen die wir nur bekommen.
Gerade bei der Frage "Was würdet ihr tun ..." wäre dann wichtig zu unterscheiden zwischen dem Verhalten bei der Sichtung von z.B Lolicon oder realen Missbrauchsabbildungen.

Zu der Begrifflichkeit von Kipo wurde schon viel geschrieben. Und dazu, warum viele Leute diesen Begriff ablehnen, auch wenn er in den Gesetzestexten noch so steht.
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Max
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Beitrag von Max »

@Mitleser: Ich glaube fast, wir sollten irgendwann mal die maximale Länge von Beiträgen beschneiden. 😆 (nur Spaß)

Das kann ich mir heute nicht mehr durchlesen, Morgen.
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Mitleser
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Beitrag von Mitleser »

Ja, sorry, manchmal muss es halt ein bisschen ausführlicher sein. Aber das hast Du ja schon selbst gemerkt, denn der Hinweis in Rot war, wie LeGo weiter oben anmerkte - definitiv missverständlich (und die beiden Postings über meinem waren noch nicht da, als ich den Beitrag abgeschickt habe, insofern relativiert sich der eine oder andere Absatz).
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

@Mitleser,

eine Richtlinie bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist über die Kita-Leitung zuerst ein Verein, wie Wildwasser e.V. einzuschalten, da dort ein sachlicher Umgang während der Ermittlung und Beurteilung des Sachverhaltes erwartet werden sollte, der dem Kind keinen Schaden zufügt, und die richtigen Schritte einleitet, was evtl. auch der Gang zur Polizei bedeuten kann.

Tja, und in einem solchen Falle, wie bei dem USB-Stick, gibt es nur den offiziellen Weg zur Polizei, die dann den eigentlichen Sachverhalt ermitteln und entsprechende Schritte einleitet. Alles andere ist nicht in der Kompetenz einer pädagogischen Fachkraft zu suchen und bildet ein Versuch der Vertuschung einer Straftat.

Und trotzdem bleibe ich bei meiner Entscheidung, weil ich den Sachverhalt nunmal nicht wirklich ermitteln und beurteilen kann und ich persönlich mich da nicht einem evtl. Fehler schuldig machen will. Und ich werde mir auch nicht den moralischen Stiefel überziehen lassen. Denn Kinder zu lieben bedeutet für mich nicht, alles und jeden beim kleinsten Verdacht anzeigen zu müssen. Erst recht nicht bei einem solchen Thema, was emotional besetzt und stigmatisiert ist.
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LeGo
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Beitrag von LeGo »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 21:38 Gerade bei der Frage "Was würdet ihr tun ..." wäre dann wichtig zu unterscheiden zwischen dem Verhalten bei der Sichtung von z.B Lolicon oder realen Missbrauchsabbildungen.
Das mag für Dich eine Rolle spielen, für mich überhaupt nicht. Denn dabei geht es ja nicht um meine persönlichen Einstellungen zum Material, sondern ausschließlich um die an die Entdeckung anknüpfende Handlung meinerseits. KEIN mir bekanntes Urteil wegen 184b Absatz 3 halte ich für angemessen zur Tat. Ich kann einen Menschen daher nicht einfach über die Klinge springen lassen im Wissen was ihr rechtlich und sozial blüht. Außerdem sollte man vor allem an die vielen betroffenen Kinder denken, die nicht nur eine scheinbar wichtige und verlässliche Bezugsperson verlieren werden, sondern zum Teil noch hysterischen und verwirrenden Befragungen, Erklärungen und Misstrauen ausgesetzt werden. Das Wohl der Kinder sollte in meinen Augen immer gewichtiger sein als persönliche Abscheu, Rache oder Ähnliches.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 21:38 Und dazu, warum viele Leute diesen Begriff ablehnen, auch wenn er in den Gesetzestexten noch so steht.
Und dazu, warum viele Leute den Verbot des Missbrauchs ablehnen, auch wenn er in den Gesetzestexten noch so steht.

Ich überlege gerade, was an den beiden Sätzen falsch ist ...

Fangen wir wieder mit Selbstdefinitionen an und lassen außer acht, dass der Rest der Bevölkerung es so ließt? Man kann ja gerne dagegen vorgehen, aber solange es drinsteht, habe ich das gute Recht, es auch zu nutzen. Und jeder darf es für sich entscheiden.

Und ehrlich gesagt, hört sich für mich Missbrauchsabbildungen derart gekünstelt an, dass ich keine richtige Verbindung zu den Kindern habe. Dann zählt auch die Abbildung eines Einbruches in ein Geldautomat zu den Missbrauchsabbildungen, weil der Automat missbraucht wird?
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

LeGo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 22:36 Das mag für Dich eine Rolle spielen, für mich überhaupt nicht.
Ähm... ich verstehe dich jetzt nicht. (Mag dir bei mir genauso gehen. :lol: )
LeGo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 22:36 Denn dabei geht es ja nicht um meine persönlichen Einstellungen zum Material, sondern ausschließlich um die an die Entdeckung anknüpfende Handlung meinerseits.
Mir auch. Doch bei der anknüpfenden Handlung würde ich (persönlich) einen Unterschied machen zwischen der Sichtung von gezeichnetem Material und den Bildern realer Kinder.
LeGo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 22:36 ... Das Wohl der Kinder sollte in meinen Augen immer gewichtiger sein als persönliche Abscheu, Rache oder Ähnliches.
Ich glaube, die Wenigsten hier gehen von einer solchen Motivation bei einer Weiterleitung eines solchen Sticks an die Behörden (oder sonstwohin) aus.
LeGo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 22:36 ... Außerdem sollte man vor allem an die vielen betroffenen Kinder denken, die nicht nur eine scheinbar wichtige und verlässliche Bezugsperson verlieren werden, sondern zum Teil noch hysterischen und verwirrenden Befragungen, Erklärungen und Misstrauen ausgesetzt werden. ...
Wovon sind denn die vielen Kinder betroffen?
Also, ich persönlich hatte das anders kennen gelernt.
"Betroffen" waren die Kinder (erst 3, dann nur noch eins,) deren Eltern sie zu einer falschen Aussage gebracht hatten.
Und wenn einigen Kindern "eine wichtige Bezugsperson" verloren geht, hapert es bei deren Wohl noch an ganz anderen (familiären) Ecken.

Zidane hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 23:21 ...
Fangen wir wieder mit Selbstdefinitionen an ...
Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 21:38 ...
Zu der Begrifflichkeit von Kipo wurde schon viel geschrieben. ...
Zidane hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 23:21 ...
Und ehrlich gesagt, hört sich für mich Missbrauchsabbildungen derart gekünstelt an, ...
(gekennzeichnet von mir) Mag sein.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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