Regel 1 bezieht sich nur auf „Gesetze zu sexuellen Handlungen mit Kindern“ und nicht auf Gesetze zu Missbrauchsdokumenten oder anderem, was unter den Begriff „Kinderpornographie“ fallen mag. Unser Tenor ist, dassLeGo hat geschrieben: ↑Mi 16. Okt 2019, 11:14 @Caspar: Der Konsum von Kipo ist definitiv kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Mag sein, dass sich das irgendwann ändern wird, aber laut Forenregeln sollen wir derzeit bestehende Gesetze ja nicht kritisieren und müssen damit akzeptieren, dass es eben nur ein Vergehen ist.
1. die Herstellung Scheiße ist. Alles wofür Kinder missbraucht werden, ob mit sexuellem oder ohne sexuellen Hintergrund, gehört verboten und bestraft.
2. die Verbreitung ist Scheiße, da sie über die Nachfrage auch die weitere Produktion fördert. Gäbe es keine Nachfrage würden nur noch diejenigen produzieren, die für sich selbst solche Bilder wollen und dafür Kinder kaputtspielen.
3. Bilder ohne Missbrauch u.ä. in der Herstellung (Zeichnungen und computergeneriertes Material) sollten (in unseren Augen) strafrechtlich okay sein — und fast wären sie das auch — wer sie nutzen will ist aufgrund der Gummiparagraphen in Deutschland aber trotzdem in Gefahr kriminalisiert zu werden.
4. Posingbilder sind Scheiße, weil auch sie Großteils Zwang oder zuallermindest Täuschung der Kinder beinhalten.
5. Wenn man Besitz von der Verbreitung trennen könnte… dazu hat wohl jeder eine eigene Meinung. Meine Meinung: da man Besitz und Verbreitung nicht trennen kann (es sei denn die Person produziert selbst, was noch schlimmer wäre) gehört für mich auch das bestraft, egal unter welcher Kategorie von Delikten (Straftat oder Vergehen oder was es da sonst noch geben mag)
Ja, jemand der solche Bilder nutzt gehört auch in meinen Augen klar nicht in die Arbeit mit Kindern. Aus vielen Gründen, die du ja recht gut aufzählst, Bibo. Ich wehre mich jedoch gegen zwei Dinge: den Rückschluss „der könnte ja auch“ und die Gleichsetzung mit anderen Verbrechen: klar ist jedes Verbrechen schlimm aber der Besitz eines Bildes ist deutlich von einer Hands-on-Straftat abzugrenzen. Sie auf gleiche oder nahezu gleich Stufe zu stellen wäre reine Hysterie. Leider ist Hysterie im Umgang mit diesem Themenkomplex ziemlich üblich. (Das hat hier zwar keiner gemacht, ich wollte das nur erwähnen)
Genau das „der könnte ja auch“ oder „der hat/macht/denkt bestimmt auch“ gehört nicht in die Strafverfolgung eines Rechtsstaates. Moralisch kann man das nochmals ganz anders sehen, aber hier war nach „Was denkst du würdest du machen?“ gefragt in einer Situation, die niemand von uns vollständig kennt und in der auch niemand von uns bisher je wirklich war. Also, alles mit ein wenig Abstand betrachten. Das ist hier nur ein was-wäre-wenn-Spiel. Aufgrund solcher Gedankenspiele sollte man sich eher keine abschließenden Urteile erlauben.